Konzeption, Entwicklung und Implementierung einer modular aufgebauten Graphdatenbank mit KI-Schicht und digitalen Ausspielkanälen für digitale, personalisierte Kurzführungen im Münsterland
Beschafft werden Konzeption, Entwicklung und Implementierung eines modular aufgebauten Systems für digitale, personalisierte Kurzführungen im Münsterland. Die Leistung umfasst eine neue Graphdatenbank, eine direkt angebundene KI-Schicht sowie die Anpassung der bestehenden digitalen Ausspielkanäle des Datenportals Münsterland und der Website muensterland.com. Ziel ist die intelligente Verwaltung, Verknüpfung und Ausspielung kulturhistorischer Daten zu Schlössern und Burgen für mehrsprachige, barrierefreie und individuell konfigurierbare digitale Kurzführungen. Die bestehenden Funktionen, Schnittstellen und Integrationen sind zu berücksichtigen und die Betriebs- und Funktionskontinuität sicherzustellen.
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber mit, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, muss ein Nachprüfungsantrag spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden.
Zudem darf ein Vertrag nach § 134 GWB erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an nicht berücksichtigte Bieter geschlossen werden; bei Versendung der Information auf elektronischem Weg oder per Fax verkürzt sich diese Frist auf zehn Kalendertage.
s. Vergabeunterlagen