Die Bezeichnung der Verfahrensart ist nicht die korrekte Bezeichnung für die gewählte Verfahrensart. Das Verfahren wurde gemäß § 75a GO NRW durchgeführt.
Leider ist eine entsprechende Verfahrensart mittels des Vergabemarktplatzes von cosinex nicht auswählbar, es ist aber softwareseits vorgegeben, dass eine Verfahrensart ausgewählt werden muss. Um auch bei einem Verfahren nach § 75a GO NRW eine Bekanntmachung über den erteilten Auftrag über den Vergabemarktplatz zu veröffentlichen, ist deswegen leider eine Falschbezeichnung als Umgehungslösung notwendig.