Bei der Bekanntmachung handelt es sich um die Veröffentlichung einer beabsichtigten Beschaffung mit angenommener Binnenmarktrelevanz ohne Angabe von Fristen.
Interessierte Unternehmen können ihr Interesse formlos per E-Mail (info@kdg-heiden.de) bekunden. Legen Sie Ihrer Interessensbekundung die Umsatzzahlen der letzten 3 Jahre, sowie eine Erklärung über die Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter bei. Außerdem noch 3 Referenzen von vergleichbaren Projekten, nicht älter als 5 Jahre. Bei präqualifizierten Unternehmen reicht die Angabe der PQ-Nr.
Durch eine Interessenbekundung entsteht kein Anspruch auf eine Teilnahme an dem Verfahren. Im Falle einer Aufnahme in die Bieterliste werden Ihnen unaufgefordert die Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Bei einer Nichtberücksichtigung ergeht keine gesonderte Mitteilung.
Diese ex ante-Information wurde von der Vergabestelle im Internet nur unter der Adresse www.evergabe.nrw.de bereitgestellt. Sollten Sie diese auf einer anderen Internetplattform vorgefunden haben, kann es möglich sein, dass diese nicht vollständig und/oder nicht richtig dargestellt wurde und/oder die Veröffentlichungsfrist bereits abgelaufen ist.
Die Vergabe dieser Fördermaßnahme erfolgt im Namen und für Rechnung der Gemeinde Raesfeld durch die Kommunale Dienstleistungsgesellschaft mbH. Vertragspartner wird die Gemeinde Raesfeld. Bei Bauleistungen gelten die Bestimmungen der VOB Teil B und C. Teil A der VOB kommt nicht zur Anwendung.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch zur Verfügung gestellt.
Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt bis zur Angebotsöffnung elektronisch per E-Mail in Textform.
Angebote sind zu richten an: Gemeinde Raesfeld über die Kommunale Dienstleistungsgesellschaft mbH
E-Mail: info@kdg-heiden.de