Rahmenvereinbarung - örtliche Bauüberwachung
Die Stadt Altena hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen.
Inhalt dieser Leistungsbeschreibung sind Rahmenvereinbarungen zu örtlichen Bauüberwachung zu unterschiedlichen Leistungsbildern der HOAI. Die Leistungen orientieren sich an den Grundleistungen und den Besonderen Leistungen nach der HOAI. Das Leistungssoll des Einzelauftrags erfolgt ausschließlich aus dem Einzelabruf.
Folgende Gebietslose werden gebildet: - Los 1-Gewässer: Brachtenbecke, Lindscheider/Hegenscheider Bach und Umgebung - Los 2-Gewässer: Nette und Umgebung - Los 3-Gewässer: Rahmede und Umgebung
Näheres entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung unter 5-VgV-ANG - Leistungsbeschreibung.
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 27. Mai 2025.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich je Los jeweils um weitere sechs Monate, soweit er nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von 3 Wochen zum Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt vier Jahre. Das Erreichen der Maximallaufzeit hat keinen Einfluss auf beauftragte Einzelabrufe.
Unbeachtlich der vorstehenden Laufzeit endet die Rahmenvereinbarung jedenfalls mit der Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung ausgewiesenen Höchstmenge des Projektes je Los.
Die Höchstmenge betragen:- für Los 1: Max. 40, zzgl. 10 Teilmaßnahmen aus dem Bereich Abwasser- für Los 2: Max. 60, zzgl. 20 Teilmaßnahmen aus dem Bereich Abwasser- für Los 3: Max. 55, zzgl. 20 Teilmaßnahmen aus dem Bereich Abwasser
(siehe Vergabeunterlagen)
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen-und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021 in der aktuell geltenden Fassung.
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bewerber/Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1).Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Altena
Die Anwesenheit der Bieter oder ihrer Bevollmächtigten bei Öffnung der Angebote ist nicht zugelassen.
Nach Ermessen des Auftraggebers können fehlende Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 VgV nachgefordert werden.
Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen; Erklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation (sog. "Russlanderklärung").
Erklärung betreffend die Qualifikation des Auftragnehmers nach § 75 Abs. 1-3 VgV (bei Bietergemeinschaft reicht Eigenerklärung des vertretungsberechtigten Mitglieds)
Der Auftraggeber bewertet die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit anhand des Vorliegens einer Berufshaftpflichtversicherung. Jeder Bieter hat eine Berufshaftpflichtversicherungen vorzuhalten, mit Deckungssummen, die folgende Kriterien erfüllen:- mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie - mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden)Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Wichtiger Hinweis: Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bieters ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV).Bei Bietergemeinschaften ist die Möglichkeit einer Projektversicherung eröffnet. Es wird gebeten, keine Versicherungsbestätigung oder Police unaufgefordert einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, eine solche bei Bedarf anzufordern.
Der Auftraggeber bewertet die technische Leistungsfähigkeit auch Anhand der Anzahl der technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht.
Beschäftigte sind dabei technische Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind. Sofern der Bieter beabsichtigt, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit hinsichtlich der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen auf solche abzustellen, die nicht dem Unternehmen angehören (Kapazitäten anderer Unternehmer (z.B. Nachunternehmer)), so ist eine Eignungsleihe entsprechend auszuweisen). Beschäftigte verstehen sich zudem ohne Praktikanten und Hilfskräfte jedoch einschließlich des/der Büroinhaber/in.
Mindestanforderung: Es sind mindestens - zwei technische Fachkräfte oder technische Stellen anzugeben.
Bei Bietergemeinschaft reicht eine Eigenerklärung des vertretungsberechtigten Mitglieds.
Der Auftraggeber bewertet die technische Leistungsfähigkeit auch Anhand der Unternehmenserfahrung. Hierzu bewertet er die Anzahl der geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge der in den letzten höchstens zehn Jahren erbrachten Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Es muss sich um vergleichbare Referenzleistungen handeln.Damit eine Unternehmensreferenz berücksichtigt wird, muss diese kumulativ folgenden Anforderungen erfüllen: - Zeitlicher Rahmen: Die Referenz muss innerhalb der letzten zehn Jahre erbracht worden sein. Als Referenzzeitpunkt für die Bestimmung des Zehn-Jahres-Korridors wird der Tag der Angebotsfrist festgelegt. Die Referenzleistung muss bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein.- Referenzbeschreibung: Zu jeder Referenz ist vom Bieter eine individuelle Referenzbeschreibung beizufügen, aus der die wesentlichen Referenzinhalte hervorgehen. Weiter gilt:
Die Erfahrung wird in unterschiedlichen Bereichen überprüft. Hierzu werden Unterkriterien gebildet. Neben den zuvor aufgestellten Anforderungen müssen die Referenzen auch zur hiesigen Leistung vergleichbar sein. Das sind die Referenzen in der Regel, wenn sie folgenden Inhalten genügen: Unterkriterium: "Örtliche Bauüberwachung - Leistungsbild Ingenieurbauwerke nach HOAI, welche eine Anlage des Wasserbaus nach Anlage 12.2 Gruppe 3 HOAI umfasst ", Mindestanforderung: Mind. eine Referenz Anlage Wasserbau, Mindestanforderung: Mind. zwei Referenzen Leistungsbild Ingenieurbauwerke; Unterkriterium: "Örtliche Bauüberwachung - Leistungsbild Freianlagen nach HOAI" Mindestanforderung: Mind. eine Referenz; Unterkriterium: "Örtliche Bauüberwachung - Leistungsbild Verkehrsanlagen nach HOAI" Mindestanforderung: Mind. eine Referenz.
Eigenerklärung zu der beabsichtigten Nachunternehmerleistung). Spätestens auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Vergabeverfahren sind einzureichen: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (sofern einschlägig), Nachweis Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung/Berufsqualifikation i.S.d. §§ 75, 44 VgV, Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung (Deckungssumme mindestens 5,0 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie von mindestens 3,0 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden); die Gesamtleistung des Versi-cherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung ausreichend, wonach im Auftragsfall unverzüglich eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird; Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, Angaben zu geeigneten und vergleichbaren Referenzen bezogen auf die jeweils vorgesehenen Leistungsteile des vorgesehenen Nachunternehmers durch den Bieter beizubringen; die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der Ausschreibung.
Bieter können sich zum Nachweis der Eignung der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Diesbezüglich ist mit dem Angebot einzureichen: Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), Ziffer 3 in der Anlage 8.2- VgV - ANG - Erklärung zur Teilnahmeform. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind im Falle einer Eignungsleihe einzureichen: Eignungsnachweise des anderen Unternehmens sowie dessen Erklärung zu §§§ 42 VgV iVm. §§ 123 ff. GWB, Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe. Hinweis: Leiht sich ein Bieter/Bietergemeinschaft die technische Leistungsfähigkeit, ist das eignungsverleihende Unternehmen zwingend für den beliehenen Leistungsteil als Nachun-ternehmer zu benennen/einzusetzen.
Unternehmen, die in dem "Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich" (AVPQ) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in den v. g. Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend mit dem Angebot einzureichen. Ansonsten kann das Unternehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist eine Vielzahl von Architekten- bzw. Ingenieurleistungen innerhalb der Rahmenvereinbarung eines jeden Gebietsloses erfolgt die Verteilung der Einzelabrufe im so genannten Kaskadenprinzip. Ein weiterer Wettbewerb erfolgt nicht. Weitere Angaben zum Einzelabruf sind der Anlage 7, Ziff. 6 zu entnehmen.
Für Los 1 wird ein Pool mit maximal 3 Unternehmen gebildet.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich um weitere sechs Monate, soweit er nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von 3 Wochen zum Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt vier Jahre. Das Erreichen der Maximallaufzeit hat keinen Einfluss auf beauftragte Einzelabrufe.
Unbeachtlich der vorstehenden Laufzeit endet die Rahmenvereinbarung jedenfalls mit der Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung ausgewiesenen Höchstmenge:- für Los 1: Max. 40, zzgl. 10 Teilmaßnahmen aus dem Bereich Abwasser
Für Los 2 wird ein Pool mit maximal 5 Unternehmen gebildet.
Unbeachtlich der vorstehenden Laufzeit endet die Rahmenvereinbarung jedenfalls mit der Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung ausgewiesenen Höchstmenge:- für Los 2: Max. 60, zzgl. 20 Teilmaßnahmen aus dem Bereich Abwasser
Für Los 3 wird ein Pool mit maximal 5 Unternehmen gebildet.
Unbeachtlich der vorstehenden Laufzeit endet die Rahmenvereinbarung jedenfalls mit der Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung ausgewiesenen Höchstmenge:- für Los 3: Max. 55, zzgl. 20 Teilmaßnahmen aus dem Bereich Abwasser