Die Stadt Altena hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen.Inhalt dieser Leistungsbeschreibung sind Rahmenvereinbarungen zu Vermessungsleistungen, wobei folgende Gebietslose gebildet werden: Folgende Gebietslose werden gebildet: Los 1-Gewässer: Brachtenbecke; Los 2-Gewässer: Linscheider-/Hegenscheider Bach, sonstige Maßnahmen an der Lenne; Los 3-Gewässer: Nette - Unterlauf; Los 4-Gewässer: Nette - Oberlauf; Los 5-Gewässer: Rahmede.Gegenstand dieser Rahmenvereinbarungen ist eine Vielzahl von Architekten- bzw. Ingenieurleistungen innerhalb der jeweiligen Rahmenvereinbarung. Innerhalb eines jeden Gebietsloses erfolgt die Verteilung der Einzelabrufe im so genannten Kaskadenprinzip. Ein weiterer Wettbewerb erfolgt nicht. Je Los wird ein Pool mit maximal drei Unternehmen gebildet.
Höchstmengen der Rahmenvereinbarung:
Los 1: Planungsbegleitende Vermessung 25; Bauvermessung 25Los 2: Planungsbegleitende Vermessung 23; Bauvermessung 23Los 3: Planungsbegleitende Vermessung 35; Bauvermessung 35Los 4: Planungsbegleitende Vermessung 31; Bauvermessung 31Los 5: Planungsbegleitende Vermessung 60; Bauvermessung 60
Das Rahmenvereinbarungsverhältnis beginnt mit der Zuschlagserteilung und wird zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren geschlossen. Der Rahmenvertrag verlängert sich jeweils um weitere sechs Monate, soweit er nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von 3 Wochen zum Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt vier Jahre. Das Erreichen der Maximallaufzeit hat keinen Einfluss auf beauftragte Einzelabrufe.Unbeachtlich der vorstehenden Laufzeit endet die Rahmenvereinbarung jedenfalls mit der Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung ausgewiesenen Höchstmenge des Projekts.
Die Bepunktung des Honorars erfolgt auf Grundlage der jeweils je Los im Preisblatt eingetragenen - durch den AG rechnerisch und fachlich überprüften Gesamtangebotssumme brutto. Hinsichtlich der zu kalkulierenden Angebotspreise wird drauf hingewiesen, dass das Gesamthonorar (brutto) je Bieter bzw. Bietergemeinschaft je Los dergestalt als hypothetisch zu betrachten ist, dass das kalkulierte Angebot davon ausgeht, dass die gesamte Leistung einem Bieter übertragen wird. Die angegebenen Stunden dienen nur zum Zweck der preislichen Bewertung und wurden nur überschlägig geschätzt.Zur Vergleichbarkeit der Angebote und insbesondere zur Ermittlung des wirtschaftlichen Angebotes ist dies erforderlich.Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Honorar brutto. Diese Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert wird. Die Punkte höherer Honorare werden anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: ((Bestpreis: höheres Angebotshonorar) x 3) x 40 = Punktzahl Kriterium Honorar
Eine persönliche Referenz wird dann berücksichtigt, wenn diese kumulativ folgende Anforderungen erfüllt: Zeitlicher Rahmen: Die Referenz stammt aus den letzten fünf Jahren. Referenzzeitpunkt für die Rückrechnung ist der Tag der Angebotsfrist. Die Referenz muss abgeschlossen sein. Vergleichbarer Leistungsinhalt: Die Referenz muss entsprechend den Unterkriterien zur hiesigen Leistung vergleichbar sein. Hierfür ist zwingend erforderlich, dass die Referenz folgende inhaltliche Anforderungen erfüllt: Planungsbegleitende Vermessung:- Wesentliche Grundleistungen der Leistungsphasen 1-4 des Leistungsbilds "planungsbegleitende Vermessung" gemäß Anlage 1.4 HOAI- Abgeschlossene Leistungsphase 4 (innerhalb der letzten fünf Jahren); Bauvermessung:- Wesentliche Grundleistungen der Leistungsphasen 1-5 des Leistungsbilds "Bauvermessung" gemäß Anlage 1.4 HOAI- Abgeschlossene Leistungsphase 5 (innerhalb der letzten fünf Jahren) - Verantwortliche Betreuung.Die Referenz muss durch die benannten Vermessungsperson (verantwortliche/stellvertretend verantwortliche) persönlich in Verantwortung oder mind. stellvertretender Verantwortung erbracht worden sein.Je Unterkriterium erfolgt die Punkteermittlung wie folgt: - Planungsbegleitende Vermessung:o Der Nachweis einer berücksichtigungsfähigen persönlichen Referenz entspricht dem Erfüllungsgrad 1. o Der Nachweis von fünf oder mehr persönlichen Referenzen entspricht dem Erfüllungsgrad 3. o Im Zwischenraum wird interpoliert.- Bauvermessung:o Der Nachweis einer berücksichtigungsfähigen persönlichen Referenz entspricht dem Erfüllungsgrad 1. o Der Nachweis von zwei persönlichen Referenzen entspricht dem Erfüllungsgrad 2.o Der Nachweis von drei oder mehr persönlichen Referenzen entspricht dem Erfüllungsgrad 3.
Der Auftraggeber bewertet die Reaktionszeit zwischen Erteilung eines Einzelauftrags und dem tatsächlichen Beginn der vertraglich geschuldeten Leistung gemäß den Vorgaben der Angebotsmatrix. Als Leistungsstart gilt der Zeitpunkt, zu dem der Auftragnehmer alle zur Leistungserbringung erforderlichen personellen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen hat und die Leistung aufnehmen kann.Die Maximalpunktzahl erhält das Angebot mit der kürzesten Reaktionszeit (Angabe in Kalendertagen). Dabei darf die maximale Reaktionszeit 21 Kalendertage nicht überschreiten. Diese Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass die kürzeste Reaktionszeit dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert wird. Die Bepunktung längerer Reaktionszeiten (maximal jedoch innerhalb von 21 Tagen) wird anhand der Formel "((kürzeste Reaktionszeit/angebotene Reaktionszeit) x 3) x 15 = Punktzahl Kriterium Reaktionszeit" vorgenommen.
Je Los: Verlängerungsoption siehe Ziffer 1.4
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 27. Mai 2025.
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer 8.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer 8.2) genannt.Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.Ein Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu stellen.
Die Angabe 1,00 EUR für den Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in diesem Verfahren ist fiktiv. Es wird bzgl. der jeweiligen Höchstmengen je Los auf die Beschreibung unter Ziffer 5.1 verwiesen.
Los 1 - Gewässer: Brachtenbecke
Die Höchstmengen der Rahmenvereinbarung richten sich nach der Anzahl der Beschaffungsmaßnahmen:
Los 1: Planungsbegleitende Vermessung 25 Maßnahmen; Bauvermessung 25 Maßnahmen
Los 2 - Gewässer: Linscheider-/Hegenscheider Bach, sonstige Maßnahmen an der Lenne
Die Höchstmengen der Rahmenvereinbarung richten sich nach der Anzahl der Beschaffungsmaßnahmen:Los 2: Planungsbegleitende Vermessung 23 Maßnahmen; Bauvermessung 23 Maßnahmen
Los 3-Gewässer: Nette
Die Höchstmengen der Rahmenvereinbarung richten sich nach der Anzahl der Beschaffungsmaßnahmen:Los 3: Planungsbegleitende Vermessung 35 Maßnahmen; Bauvermessung 35 Maßnahmen
Los 4-Gewässer: Nette - Oberlauf
Die Höchstmengen der Rahmenvereinbarung richten sich nach der Anzahl der Beschaffungsmaßnahmen:Los 4: Planungsbegleitende Vermessung 31 Maßnahmen; Bauvermessung 31 Maßnahmen
Los 5 - Gewässer: Rahmede
Die Höchstmengen der Rahmenvereinbarung richten sich nach der Anzahl der Beschaffungsmaßnahmen:Los 5: Planungsbegleitende Vermessung 60 Maßnahmen; Bauvermessung 60 Maßnahmen