Der Auftraggeber bewertet die technische Leistungsfähigkeit auch anhand der Unternehmenserfahrung.
Hierzu bewertet er die Anzahl der geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge der in den letzten höchstens fünf Jahren erbrachten Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des
Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Es muss sich um eine vergleichbare Referenzleistung handeln.
Um dieses Kriterium zu konkretisieren, werden nachfolgende Unterkriterien festgelegt. Es gelten die
nachfolgenden Mindestanforderungen:
- mindestens eine Referenz aus den letzten fünf Jahren, bei der die wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 des Leistungsbildes "Objektplanung Ingenieurbauwerke" gemäß Anlage 12.1 HOAI erbracht wurden.
o Mit mindestens 500.000 EUR anrechenbaren Baukosten.
o Planungsobjekt verfügt über morphologische Voraussetzungen einer Mittelgebirgslage oder vergleichbar (Niederschlag inkl. Abfluss sowie keine Umleitungsmöglichkeiten sowie beengter Platz)
- mindestens eine Referenz aus den letzten fünf Jahren, bei der die wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 des Leistungsbildes "Objektplanung Ingenieurbauwerke" gemäß Anlage 12.1 HOAI erbracht wurden.
o Mit mindestens 500.000 EUR anrechenbare Baukosten.
o Die Referenzleistung muss im innerstädtischen Bereich oder vergleichbar erbracht
worden sein (besondere Herausforderungen durch eine Vielzahl an Leitungen im Boden/Untergrund).
- Mindestens eine Referenz aus den letzten fünf Jahren zur Erstellung eines Generalentwässerungsplans (Vergleichbarkeit gem. hiesiger Leistungsbeschreibung).
Die Nachweise können sowohl durch verschiedene als auch durch dieselbe Referenz erbracht werden.
Bei jeder eingereichten Referenz hat der Bewerber auf dem Musterformular im Teilnahmeantrag anzukreuzen, auf welches Unterkriterium sich die Referenz bezieht.
Der Bewerber ist hinsichtlich der Anzahl der Referenzen nicht beschränkt.
Es werden nur Referenzen berücksichtigt, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Ausgangspunkt für
die Berechnung des 5-Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Teilnahmefrist. Maßgeblich ist, dass bei
der Referenz der Abschluss der Leistung in diesen Zeitkorridor fällt. Ob der Beginn der Leistung in diesen
Zeitkorridor fällt, ist hingegen nicht ausschlaggebend.
Bei diesem Kriterium werden zur Konkretisierung Unterkriterien gebildet. Die Gewichtung von 70 für das
Oberkriterium wird hierbei auf die einzelnen Unterkriterien aufgeteilt. Es findet also keine zusätzliche
Gewichtung der Unterkriterien statt.
Es gelten nachfolgende Unterkriterien:
- Objektplanung Ingenieurbauwerke "morphologische Voraussetzungen des Mittelgebirges"
- Objektplanung Ingenieurbauwerke "innerstädtisch"
- Generalentwässerungsplanung
Die Bewertung der Unterkriterien im Detail:
4.4.1 Objektplanung Ingenieurbauwerke "morphologische Voraussetzungen des Mittelgebirges"
Hinsichtlich der Erläuterung des Unterkriteriums wird auf Ziff. 3.3.2 dieser Anlage verwiesen.
Wird eine wertbare Referenz eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 1. Werden zwei wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 2. Werden 3 oder mehr wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 3. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall
nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung.
Der ermittelte Erfüllungsgrad wird mit dem Gewichtungsfaktor 25 multipliziert.
Hier lassen sich maximal 75 Punkte erreichen.
4.4.2 Referenzen Objektplanung Ingenieurbauwerke "innerstädtisch"
Hinsichtlich der Erläuterung des Unterkriteriums wird auf Ziff. 3.3.2 dieser Anlage verwiesen.
Wird eine wertbare Referenz eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 1. Werden zwei wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 2. Werden 3 oder mehr wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 3. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall
nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung.
Der ermittelte Erfüllungsgrad wird mit dem Gewichtungsfaktor 25 multipliziert. Punktwerte werden auf
die zweite Nachkommastelle gerundet.
Hier lassen sich maximal 75 Punkte erreichen.
4.4.3 Generalentwässerungsplanung
Hinsichtlich der Erläuterung des Unterkriteriums wird auf Ziff. 3.3.2 dieser Anlage verwiesen.
Wird eine wertbare Referenz eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 1. Werden zwei wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 2. Werden 3 oder mehr wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 3. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall
nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung
Der ermittelte Erfüllungsgrad wird mit dem Gewichtungsfaktor 20 multipliziert.
Hier lassen sich maximal 60 Punkte erreichen.