Rahmenvereinbarung - örtliche Bauüberwachung
Die Stadt Altena hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen.
Inhalt dieser Leistungsbeschreibung sind Rahmenvereinbarungen zu örtlichen Bauüberwachung zu unterschiedlichen Leistungsbildern der HOAI. Die Leistungen orientieren sich an den Grundleistungen und den Besonderen Leistungen nach der HOAI. Das Leistungssoll des Einzelauftrags erfolgt ausschließlich aus dem Einzelabruf.
Folgende Gebietslose werden gebildet: - Los 1-Gewässer: Brachtenbecke, Lindscheider/Hegenscheider Bach und Umgebung - Los 2-Gewässer: Nette und Umgebung - Los 3-Gewässer: Rahmede und Umgebung
Näheres entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung unter 5-VgV-ANG - Leistungsbeschreibung.
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 27. Mai 2025.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich je Los jeweils um weitere sechs Monate, soweit er nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von 3 Wochen zum Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt vier Jahre. Das Erreichen der Maximallaufzeit hat keinen Einfluss auf beauftragte Einzelabrufe.
Unbeachtlich der vorstehenden Laufzeit endet die Rahmenvereinbarung jedenfalls mit der Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung ausgewiesenen Höchstmenge des Projektes je Los.
Die Höchstmenge betragen:- für Los 1: Max. 40, zzgl. 10 Teilmaßnahmen aus dem Bereich Abwasser- für Los 2: Max. 60, zzgl. 20 Teilmaßnahmen aus dem Bereich Abwasser- für Los 3: Max. 55, zzgl. 20 Teilmaßnahmen aus dem Bereich Abwasser
Die Erfahrungsbewertung fand anhand der folgenden Unterkriterien statt: - Referenzen örtliche Bauüberwachung bei Ingenieurbauwerken - Referenzen örtliche Bauüberwachung bei Freianlagen - Referenzen örtliche Bauüberwachung bei Verkehrsanlagen - Referenzen örtliche Bauüberwachung Kanalbauwerke Eine persönliche Referenz wurde dann berücksichtigt, wenn diese kumulativ folgende Anforderungen erfüllt: - Zeitlicher Rahmen Referenz stammt aus den letzten 10 Jahren. Referenzzeitpunkt für die Rückrechnung ist der Tag der Angebotsfrist. Die Referenz muss abgeschlossen sein. - Vergleichbarer LeistungsinhaltDie Referenz muss - entsprechend den Unterkriterien - zur hiesigen Leistung vergleichbar sein - Verantwortliche Betreuung Die Referenz muss durch die im hiesigen Angebot benannte Person (verantwortliche/stellvertretend verantwortliche) persönlich in Verantwortung oder mind. stellvertretender Verantwortung erbracht worden sein.Je Unterkriterium erfolgt die Punkteermittlung wie folgt: Eine berücksichtigungsfähige Referenz entspricht dem Erfüllungsgrad 1. Fünf oder mehr als fünf (Unterkriterium 1.1) bzw. drei oder mehr als 3 (Unterkriterien 1.2-1.4) berücksichtigungsfähigen bedeuten die Einordnung in den Erfüllungsgrad 3. Dazwischen wird zwischen dem EG 1 und 3 anhand nachfolgender Formel interpoliert (zweite Nachkommastelle).
Beim Kriterium Honorar gilt, dass die Punkte anhand Bruttogesamtsumme ermittelt wurden. Hinsichtlich der zu kalkulierenden Angebotspreise wird drauf hingewiesen, dass das Gesamthonorar (brutto) je Bieter bzw. Bietergemeinschaft je Los dergestalt als hypothetisch zu betrachten ist, dass das kalkulierte Angebot davon ausgeht, dass die gesamte Leistung einem Bieter übertragen wird. Die angegebenen Stunden dienen nur zum Zweck der preislichen Bewertung und wurden nur überschlägig geschätzt.Zur Vergleichbarkeit der Angebote und insbesondere zur Ermittlung des wirtschaftlichen Angebotes ist dies erforderlich.Das Gesamthonorar (brutto) setzt sich folglich aus den diversen Einzelpositionen - entsprechend der wahrscheinlichen Anzahl und dem derzeit bekannten Umfang - der Einzelabrufe zusammen. D.h., für die Ermittlung des wertungsrelevanten Gesamthonorars werden die in Zelle "J25" angegebenen/errechneten Bruttosummen addiert:Los 1:J25"< 1 Mio. EUR" + J25 "> 1 Mio. - 3 Mio. EUR" + J25 "> 3 Mio. EUR"Los 2/Los 3:J25 "< 1 Mio. EUR" + J25 "> 1 Mio. - 3 Mio. EUR" + J25"> 3 Mio. - 5 Mio. EUR" + J25 "> 5 Mio. EUR"Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Honorar brutto. Diese Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert wird. Die Punkte höherer Honorare werden anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen:((Bestpreis: höheres Angebotshonorar) x 3) x 40 = Punktzahl Kriterium Honorar
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bewerber/Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer 8.1, ORG-0001) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer 8.1, ORG-0002) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. 8.1, ORG-0002).Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist eine Vielzahl von Architekten- bzw. Ingenieurleistungen innerhalb der Rahmenvereinbarung eines jeden Gebietsloses erfolgt die Verteilung der Einzelabrufe im so genannten Kaskadenprinzip. Ein weiterer Wettbewerb erfolgt nicht. Weitere Angaben zum Einzelabruf sind der Anlage 7, Ziff. 6 zu entnehmen.
Für Los 1 wird ein Pool mit maximal 3 Unternehmen gebildet.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich um weitere sechs Monate, soweit er nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von 3 Wochen zum Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt vier Jahre. Das Erreichen der Maximallaufzeit hat keinen Einfluss auf beauftragte Einzelabrufe.
Unbeachtlich der vorstehenden Laufzeit endet die Rahmenvereinbarung jedenfalls mit der Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung ausgewiesenen Höchstmenge:- für Los 1: Max. 40, zzgl. 10 Teilmaßnahmen aus dem Bereich Abwasser
Für Los 2 wird ein Pool mit maximal 5 Unternehmen gebildet.
Unbeachtlich der vorstehenden Laufzeit endet die Rahmenvereinbarung jedenfalls mit der Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung ausgewiesenen Höchstmenge:- für Los 2: Max. 60, zzgl. 20 Teilmaßnahmen aus dem Bereich Abwasser
Für Los 3 wird ein Pool mit maximal 5 Unternehmen gebildet.
Unbeachtlich der vorstehenden Laufzeit endet die Rahmenvereinbarung jedenfalls mit der Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung ausgewiesenen Höchstmenge:- für Los 3: Max. 55, zzgl. 20 Teilmaßnahmen aus dem Bereich Abwasser