Neubau eines Brand- und Hilfeleistungszentrums. LV für Durchsageanlage
Ausführung von Arbeiten zur Durchsageanlage zum Neubau des Brand- und Hilfeleistungszentrums in Anröchte. Die Maßnahme umfasst insbesondere die Arbeiten zur Durchsageanlage.
Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit kann erfolgen, sofern dies durch den Baufortschritt gerechtfertigt ist, die zuständigen politischen Gremien der Gemeinde Anröchte zustimmen, die Leistungserbringung ordnungsgemäß erfolgt und die erforderlichen Mittel durch die Gemeinde und einen etwaigen Dritten zur Verfügung gestellt werden.
Preis
Die Bedingungen des TVgG NRW sind bei der Leistungserbringung zu beachten.
Bei einem offenen Verfahren wird eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nachforderungen erfolgen nach den Reglungen des § 16a EU VOB/A.
§§ 123, 124 GWB
Der Bieter muss seine fachliche und berufliche Leistungsfähigkeit (insbes. seine Erfahrung) durch Vorlage von mindestens zwei vergleichbaren Referenzen aus den letzten drei Jahren vor dem Angebotsabgabeschluss nachweisen.
Das TVgG NRW ist bei der Leistungserbringung einzuhalten.