Die Ausführung dieser Leistungen ist aufgrund baulicher Mängel der bisherigen Kita eilig, so dass Totalübernehmerleistungen, d.h. Planung, Konstruktion und Bau der Kita, erbracht werden sollen, Dieses Verfahren hat sich u.a. bei der benachbarten Stadt Lüdenscheid auch bewährt. Eine Ausführung nach Losen und Gewerken ist daher nicht möglich.
Auf einen vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb kann bei diesem Verhandlungsverfahren verzichtet werden, da in diesem Verfahren nur Bieter zugelassen werden, die bei der benachbarten Stadt Lüdenscheid in mehreren Verfahren einen Teilnahmewettbewerb gewonnen und damit ihre besondere Eignung nachgewiesen haben. Wesentliches Kriterium war dabei die Zahl der bisher gebauten Kitas, um einen erfahrenen Auftragnehmer gewinnen zu können. Dies ist gem. § 75a GO NRW i.V. mit den Handreichungen des Landes Nordrhein-Westfalen auch zulässig.
Weitere Bieter*innen können daher insbesondere auch im Hinblick auf die Kriterien der o.g. Teilnahmewettbewerbe und der damit vorzulegenden Referenzen nicht zugelassen werden. Diese Veröffentlichung dient in erster Linie der Berücksichtigung der Binnenmarktrelevanz.