- Eigenerklärung zum Unternehmen sowie Mitarbeiterprofilen und Ausbildungshintergrund: Angaben zum Unternehmen sowie Aufteilung der derzeit im Unternehmen Beschäftigten nach Berufsgruppen sowie Eigenerklärung zu Mitarbeiterprofilen und Ausbildungshintergrund,
- Eigenerklärung zu Referenzen Los 1
Eigenerklärung zu mindestens drei vergleichbaren Referenzobjekten (Unterhaltsreinigung) aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Unternehmens, Anschrift und Sitz des Unternehmens, Ansprechpartner, Telefon-Nr., Kurzbeschreibung des Auftrages mit Art und Umfang der Leistung, Auftragssumme jährlich, Jahresreinigungsfläche in m², Zeitraum der Zusammenarbeit, Datum der erstmaligen Leistungserbringung, Datum der Abrechnung.
Mindestvoraussetzungen:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mindestens drei Eigenerklärungen über Referenzen mit folgenden Mindestvoraussetzungen vorzulegen (sowohl die unter 1. als auch unter 2. genannten Mindestvoraussetzungen müssen erfüllt sein):
1. Es sind mindestens zwei Eigenerklärungen über Referenzen des Bieters vorzulegen betreffend die Unterhaltsreinigung von Objekten, welche als Bildungseinrichtungen genutzt werden und je Referenz mindestens eine Jahresreinigungsfläche von 4,45 Mio. m² umfassen, die jedenfalls einmal vor dem Datum der Auftragsbekanntmachung abgerechnet worden sein müssen. Die Referenzprojekte dürfen zwingend auch nicht länger als drei Jahre vor dem Datum der Auftragsbekanntmachung abgerechnet worden sein.
Eine Referenz ist vergleichbar, wenn alle untenstehenden Kriterien erfüllt sind:
a) Es werden Leistungen der Unterhaltsreinigung in Objekten erbracht, welche als Bildungseinrichtungen genutzt werden.
b) Die Jahresreinigungsfläche je genannter Referenz beträgt Los 1:> 4.450.000 m²
c) Die Leistungen wurden mindestens ein Mal vor dem Datum der Auftragsbekanntmachung abgerechnet.
d) Die Leistungen dürfen nicht länger als drei Jahre vor dem Datum der Auftragsbekanntmachung abgerechnet worden sein.
2. Es ist eine Eigenerklärung über eine Referenz des Bieters vorzulegen betreffend die Unterhaltsreinigung eines Objektes, welche als Unterkunft (z. B. Hotel, Gästehaus, sonstige gewerbliche Unterkunft, nicht Unterkunftsobjekte in den ausschließlich Verkehrsflächen gereinigt werden) genutzt wird und mindestens 30 Zimmer zur Unterkunft umfasst, die jedenfalls einmal vor dem Datum der Auftragsbekanntmachung abgerechnet worden sein muss. Das Referenzprojekt darf zwingend auch nicht länger als drei Jahre vor dem Datum der Auftragsbekanntmachung abgerechnet worden sein.
Eine Referenz ist vergleichbar, wenn alle untenstehenden Kriterien erfüllt sind:
a) Es werden Leistungen der Unterhaltsreinigung im Objekt erbracht, welche als Unterkunft (z. B. Hotel, Gästehaus, sonstige gewerbliche Unterkunft, nicht Unterkunftsobjekte in den ausschließlich Verkehrsflächen gereinigt werden) genutzt wird.
b) Das Objekt umfasst mindestens 30 Zimmer zur Unterkunft
c) Die Leistungen wurden mindestens ein Mal vor dem Datum der Auftragsbekanntmachung abgerechnet.
d) Die Leistungen dürfen nicht länger als drei Jahre vor dem Datum der Auftragsbekanntmachung abgerechnet worden sein.
- Eigenerklärung zu Referenzen Los 2
Eigenerklärung zu mindestens zwei vergleichbaren Referenzen (Glasreinigung) aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Unternehmens, Anschrift und Sitz des Unternehmens, Ansprechpartner, Telefon-Nr., Kurzbeschreibung des Auftrages mit Art und Umfang der Leistung, Auftragssumme jährlich, Jahresreinigungsfläche in m², Zeitraum der Zusammenarbeit, Datum der erstmaligen Leistungserbringung, Datum der Abrechnung.
Mindestvoraussetzungen:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mindestens zwei Eigenerklärungen über Referenzen zu benennen, die hinsichtlich nach Art und Umfang der Leistungen und der Gebäudenutzungsart vergleichbar sind. Die Referenzen müssen jedenfalls einmal vor dem Datum der Auftragsbekanntmachung abgerechnet worden sein, dürfen zwingend aber auch nicht länger als drei Jahre vorm dem Datum der Auftragsbekanntmachung abgerechnet worden sein.
Eine Referenz ist vergleichbar, wenn alle untenstehenden Kriterien erfüllt sind:
1. Die Jahresreinigungsfläche je genannter Referenz beträgt mindestens 26.500 m².
2. Die Leistungen wurden mindestens ein Mal vor dem Datum der Auftragsbekanntmachung abgerechnet.
3. Die Leistungen dürfen nicht länger als drei Jahre vor dem Datum der Auftragsbekanntmachung abgerechnet worden sein.