in den letzten zwei Jahren ist der Bieter nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, die zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden. Als vorläufiger Beleg sind Eigenerklärungen ausreichend. Zu diesem Zweck liegt den Vergabeunterlagen das Formblatt 124 LD bei oder die PQNr. kann eingereicht werden. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern. |
in den letzten drei Jahren ist der Bieter nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, die zu einem Eintrag im Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden. Als vorläufiger Beleg sind Eigenerklärungen ausreichend. Zu diesem Zweck liegt den Vergabeunterlagen das Formblatt 124 LD bei oder die PQNr. kann eingereicht werden. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern. |