Das Bildungszentrum der Handwerkskammer Münster (HBZ) gehört mit derzeit rund 55.000 qm Nutzfläche zu den größten handwerklichen Bildungszentren deutschlandweit. Im HBZ besuchen jährlich rund 10.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung, Meisterschulen oder Aufstiegsfortbildungen. Hier finden Ausbildung, Weiterbildung und Fortbildung in fast 30 Gewerken statt. In insgesamt 56 Werkstätten auf hohem technologischem Niveau sowie neun EDV- bzw. Multimediaräumen und über 30 Unterrichtssälen bereiten unsere Dozenten das nötige praktische und theoretische Fachwissen nach neuesten didaktischen Lehrmethoden auf. Zudem unterhält das HBZ eine Mensa und ein Internat.Das Bildungszentrum ist derzeit auf acht verschiedene Gebäude an mehreren Standorten aufgeteilt. Die Liegenschaften sind zum Teil deutlich in die Jahre gekommen und weisen überwiegend einen hohen Modernisierungsbedarf auf. Die Handwerkskammer Münster möchte deshalb bis 2030 umfassende Modernisierungen eines Bestandsgebäudes durchführen und einen Neubau an einem angrenzenden Grundstück realisieren. Dabei sollen Werkstatt- und Verwaltungsflächen aus Liegenschaften in einem Neubau vereint und an bestehende Liegenschaften angebunden werden. Das Bauvorhaben befindet sich an der Ossenkampstiege in Münster.Das zu modernisierende Gebäude D verfügt über eine BGF von circa 21.000 qm bei einer NRF von 7.289 qm und einer NUF 1-6 von 8.052 qm. Die Baugenehmigung wurde im Jahr 1991 ausgestellt. Die Fläche des Grundstückes für den Neubau des Gebäudes O, das in unmittelbarer Nähe zu Gebäude D liegt,beläuft sich auf circa 15.000 qm, welches in der Vergangenheit landwirtschaftlich genutzt wurde. Derzeit wird von Kosten der KG200-500 von circa 80 Mio. EUR brutto für beide Maßnahmen zusammen ausgegangen. Es soll ein einheitliches Baulogistikkonzept erstellt werden, das beide Teilmaßnahmen umfasst.Im Zuge der Planungs- und Bauphase beider Teilmaßnahmen (Neubau Gebäude O und Modernisierung Gebäude D) sind die Baulogistik betreffende Leistungen erforderlich. Die erforderlichen Leistungen sind nachfolgend und gem. AHO Heft Nr. 25 dargestellt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise; mit dem Zuschlag in diesem Vergabeverfahren wird zunächst ausschließlich Stufe 1 beauftragt, während besondere Leistungen vorerst nicht Bestandteil der Beauftragung sind und bei Bedarf gesondert auf Abruf erfolgen. Zu weiteren Übersicht liegen Lagepläne sowie der aktuelle Rahmenterminplan bei.
Der Auftrag beinhaltet Leistungen der Baustellenlogistik gemäß AHO-Heft 25 in folgenden Stufen:- Stufe 1 Grundlagenermittlung (LPH 1), Vorplanung (LPH 2),- Stufe 2 Entwurfsplanung (LPH 3),- Stufe 3 Genehmigungsplanung (LPH 4),- Stufe 4 Ausführungsplanung (LPH 5),- Stufe 5 Vorbereitung bei der Vergabe (LPH 6), - Stufe 6 Mitwirkung bei der Vergabe (LPH 7),- Stufe 7 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation (LPH 8).Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Mit dem Zuschlag wird zunächst nur die Stufe 1 beauftragt. Die Besonderen Leistungen sind zunächst jeweils nicht Inhalt der Beauftragung, sondern werden gesondert auf Abruf beauftragt, siehe Angaben zu Optionen.
Ossenkampstiege, 48163 Münster
alleiniges Zuschlagskriterium ist der niedrigster Angebotspreis
Besondere Leistungen:1. Besondere Leistungen der Entwurfsplanung (LPH 3):- 3h) Planen eines Baustellenreinigungskonzepts (Gebäude, Zufahrten, BE-Flächen),- 3i) Planen eines Winterdienstkonzepts (Gebäude, Zufahrten, BE-Flächen),- 3k) Überschlägiges Ermitteln von Mengengerüsten zu sämtlichen Bauphasen und daraus resultierenden Transportmengen/Transporte und Personaleinsatz in Abhängigkeit von und Abstimmung mit der Generalablaufplanung,- 3m) Mitwirken beim vorgezogenen Erarbeiten eines Bauablaufplans unter speziellen Anforderungen mit Aussagen zu Bauabschnitten, Terminen, Flächenbedarf und -organisation der Baustelleneinrichtung inkl. Zufahrten, Baustellenabgrenzung sowie Zäunen und Gerüsten, Sicherung des Bestandes unter Berücksichtigung des laufenden Betriebs,2. Besondere Leistungen der Ausführungsplanung (LPH 5):- 5e) Abgrenzen/Definieren der Auftraggeberleistungen zu den der Firmenleistung; Mitwirken bei der Aufgabendefinition baulogistischer Belange,3. Besondere Leistungen der Objektüberwachung (LPH 8): - 8d) Fortschreiben des Baulogistikhandbuchs und der Arbeitsphasenpläne in Abhängigkeit der jeweiligen Bauphase,- 8e) Mitwirken bei der Objektüberwachung zur Einhaltung des BaulogistikhandbuchsKalkulationsansatz: Durchschnittlich eine Begehung pro MonatBauzeit: 43 Monate.
Die Handwerkskammer Münster plant für diese Beschaffung Fördergelder des Bundes und des Landes NRW zu verwenden, sodass sich ihre Eigenschaft als öffentlicher Auftraggeber allein nach § 99 Nr. 4 GWB richtet. Ausgehend von der derzeit in Aussicht gestelltenFörderquote wird daher vorsorglich eu-weit ausgeschrieben. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt bei eu-weiten Ausschreibungen § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eineVerletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabeiist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachtenVerstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebernicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zumAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügtwerden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 56 Abs. 2-4 VgV:(2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird.(3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.(4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Es liegt kein Ausschlussgrund gem. § 123 GWB vor.
Es liegt kein Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vor.
- Eintragung in das zuständige Handelsregister, sofern dies nach den gesetzlichen Bestimmungen des Mitgliedstaates, in dem der Bieter ansässig ist, erforderlich ist. Nachweis: inhaltlich aktueller Handelsregisterauszug
- Berufsqualifikation Architekt, Ingenieur oder staatlich geprüfter Techniker:Zugelassen ist, wer nach den Architekten bzw. Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist die Berufsbezeichnung Architekt bzw. Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt, Ingenieur oder staatlich geprüfter Techniker tätig zu werden.Nachweis: Bescheinigung der Berufszulassung in Kopie
- durchschnittlicher Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre insgesamt mit gesonderter Ausweisung für Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.Nachweis: Eigenerklärung Formblatt Umsatzzahlen.
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung iHv. 3 Mio. EUR für Personenschäden und 3 Mio. EUR für sonstige Schäden, wobei die Deckungssummen jeweils zweifach maximiert im Jahr sein müssen. Sofern eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe noch nicht vorhanden ist, ist eine Eigenerklärung über die Anpassung im Auftragsfall einzureichen, Nachweis: Eigenerklärung Formblatt Versicherung, Auf Verlangen ist eine entsprechende Versicherungsbescheinigung einzureichen.
in den letzten fünf Jahren sind vergleichbare Leistungen der Baulogistik ausgeführt worden, wobei folgende Mindestanforderungen gelten:- eine Referenz die belegt, dass der Bieter in den letzten fünf Jahren vergleichbare Leistungen bei einem Neubau mit mindestens 10.000 m² BGF umgesetzt hat.- eine Referenz die belegt, dass der Bieter in den letzten fünf Jahren vergleichbare Leistungen im Rahmen einer Sanierung/Modernisierung/Umbau mit mindestens 2.000 m² BGF im laufenden Betrieb umgesetzt hat.Nachweis: Eigenerklärung Formblatt Referenzen mit Angabe Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum, Art des Auftraggebers, d.h. öffentlicher oder privater Auftraggeber, Neubau, Sanierung/Modernisierung/Umbau im laufenden Betrieb. Die HWK behält sich vor zur Verifizierung der Angaben bei den jeweiligen Referenzauftraggebern nachzufragen. Auf Verlangen der HWK ist daher eine Bestätigung des Referenzauftraggebers einzureichen.
- es liegt kein Ausschlussgrund gegen §§ 123, 124 GWB vor, Nachweis: Eigenerklärung Ausschlussgründe
- Vertragserfüllungssicherheit iHv. 5% der bei Vertragsschluss vereinbarten Nettoauftragssumme, - Mängelgewährleistungssicherheit iHv. 5% der Nettoschlussrechnungssumme.
Gesamtschuldnerische Haftung mit Bezeichnung eines Bietergemeinschaftsmitglieds als bevollmächtigten Vertreter.
Es liegt kein Verstoß gegen das EU-Russland-Sanktionspaket vorNachweis: Eigenerklärung EU-Russland-Sanktionen, Formblatt 523 EU.