Die Handwerkskammer Münster möchte bis 2030 umfassende Modernisierungen eines Bestandsgebäudes durchführen und einen Neubau an einem angrenzenden Grundstück realisieren. Dabei sollen Werkstatt- und Verwaltungsflächen aus Liegenschaften in einem Neubau vereint und an bestehende Liegenschaften angebunden werden. Bestandteil dieser Vergabe ist die Modernisierung des Gebäudes D an der Echelmeyerstraße 2 sowie der Neubau auf dem ca. 15.000 qm großen Grundstück an der Ossenkampstiege. Beide Maßnahmen sind eng miteinander verzahnt und die bauliche Umsetzung von Neubau und Modernisierung muss gut aufeinander abgestimmt und aus einem Guss erfolgen. Es ist deshalb zwingend erforderlich, Neubau und Modernisierung als ein gemeinsames Projekt zu betrachten.Planungsgrundlage stellt ein mit den Fördermittelgebern abgestimmtes und freigegebenes Ideal-Raum-Programm (IRP) dar. Die BGF des Gebäudes D im Bestand beträgt ca. 21.000 qm.Die für den Neubau nach Bauvoranfrage beschiedene BGF beträgt ca. 17.000 qm.Aufgrund der Vorbildfunktion und Verantwortung, die das Handwerk für die Energiewende in Deutschland trägt und der Tatsache, dass die "Macherinnen der Energiewende" am HBZ qualifiziert werden, muss der Neubau auch entsprechende Vorbildfunktion in Sachen Nachhaltigkeit einnehmen. Angestrebt wird hier ein Standard in Anlehnung an BNB Silber.Der Projektabschluss (Neubau und Modernisierung) ist für das Jahr 2030 vorgesehen.Für das Projekt sind in einer ersten Kostenprognose für die Modernisierung "Gebäude D" ca. 9,4 Mio. Euro (netto) für die KG 300 - 500 und für den Neubau "Gebäude O" ca. 58 Mio. Euro (netto) für die KG 200 - 500 angesetzt.Die Maßnahme wird nach derzeitigem Kenntnisstand voraussichtlich zu 65% aus Bundes- und Landesmitteln mitfinanziert.Die Umsetzung der Baumaßnahme muss unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erfolgen.Die Umsetzung der Baumaßnahme muss unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erfolgen. Insbesondere die Richtlinien für Zuwendungsbaumaßnahmen des Bundes (RZBau) müssen eingehalten werden. Das Projekt ist als eine vom Bund- und Land (erheblich) geförderte Zuwendungsmaßnahme auf der Basis der "Gemeinsamen Richtlinien für die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten und ihrer Weiterbildung zu Kompetenzzentren (15.01.2015) der Bundesministerien für Bildung und Forschung und für Wirtschaft und Energie" vorgesehen. Ferner ist die jeweils gültige Fassung von GEG und GEIG anzuwenden.
Der Auftrag umfasst freiberufliche Planungsleistungen.Folgende Leistungen sind Inhalt des Vergabeverfahrens:- Technische Ausrüstung (Leistungsphasen 1 - 9 gem. HOAI § 55 i. V. m. Anlage 15; Anlagengruppen 1 - 6 und 8) - inkl. Planung der ggf. erforderlichen Interimsmaßnahmen sowie Besondere und Weitere Leistungen; inkl. der Technischen Ausrüstung in den Freianlagen- Küchentechnische Einrichtung (Mensa) (Leistungsphasen 1 - 9 gem. HOAI § 55 i. V. m. Anlage 15; Anlagengruppe 7)- Technische Werkstattfachplanung (Leistungsphasen 1 - 9 gem. HOAI § 55 i. V. m. Anlage 15; Anlagengruppe 7)- Optional: Sprinkleranlage (Leistungsphasen 1 - 9 gem. HOAI § 55 i. V. m. Anlage 15; Anlagengruppe 7)Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI. Die Beauftragung ist in 2 miteinander verknüpften Bauabschnitten vorgesehen. Zudem ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
- Vorgesehene Projektorganisation / vorgesehener Projektablauf (15%) - Erläuterung zur Herangehensweise an die Aufgabenstellung (40%) - Kosten- und Terminmanagement (15%)
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Die folgenden Besonderen Leistungen werden im Verfahren optional abgefragt:Sprinkleranlage (Leistungsphasen 1 - 9 gem. HOAI § 55 i. V. m. Anlage 15; Anlagengruppe 7)--------------------------------------------------------------------------------------LP 1: Mitwirken bei der Bedarfsplanung (inkl. Nutzerbedarf abstimmen)--------------------------------------------------------------------------------------LP 1: technische Bestandsaufnahme--------------------------------------------------------------------------------------LP 1: Vergabebetreuung: Mitwirken bei der Vergabe von Planungs- und Gutachterleistungen (bspw. Zuarbeit zu konkreten Leistungsdefinitionen zu Leistungsbildern)-------------------------------------------------------------------------------------LP 1: Mitwirken bei dem Zusammenstellen der Anforderungen aus Zertifizierungssystemen (angestrebt wird hier ein Standard in Anlehnung an eine Zertifizierung (min. BNB Silber))-------------------------------------------------------------------------------------LP 2: Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches-------------------------------------------------------------------------------------LP 2: Beachten der Anforderungen des vereinbarten Zertifizierungssystems (angestrebt wird hier einStandard in Anlehnung an eine Zertifizierung (min. BNB Silber))--------------------------------------------------------------------------------------LP 2: Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke-------------------------------------------------------------------------------------LP 2: Nutzer-Workshops in Bezug auf die Werkstattfachplanung--------------------------------------------------------------------------------------LP 2: Berechnung von Lebenszykluskosten--------------------------------------------------------------------------------------LP 3: Fortschreiben der Berechnung von Lebenszykluskosten--------------------------------------------------------------------------------------LP 3: Betrachtung von Alternativen / Varianten zu dem energetischen Konzept und deren Wertung mit Kostenungen-------------------------------------------------------------------------------------LP 3: Detaillierte Schadstoffemissionsberechnung für die ausgewählte Anlage--------------------------------------------------------------------------------------LP 3: Detaillierter Nachweis von Schadstoffemissionen---------------------------------------------------------------------------------------LP 3: Aufstellen einer gewerkeübergreifenden Brandschutzmatrix---------------------------------------------------------------------------------------LP 3: Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches---------------------------------------------------------------------------------------LP 3: Mitwirken bei einer vertieften Kostenberechnung---------------------------------------------------------------------------------------LP 3: Durchführen des Zertifizierungssystems (angestrebt wird hier ein Standard in Anlehnung an eine Zertifizierung (min. BNB Silber)) inkl. Aufstellen eines Monitoring-Konzeptes nach BNB- Vorgabe---------------------------------------------------------------------------------------LP 3, 5, 6 und 8: Zuarbeit für ein extern beauftragtes anlagen- und systemübergreifendes Inbetriebnahmemanagement---------------------------------------------------------------------------------------LP 3: Nutzer-Workshops in Bezug auf die Werkstattfachplanung----------------------------------------------------------------------------------------LP 5: Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung----------------------------------------------------------------------------------------LP 5: Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches----------------------------------------------------------------------------------------LP 5: Durchführen des Zertifizierungssystems (angestrebt wird hier ein Standard in Anlehnung an eine Zertifizierung (min. BNB Silber)) inkl. Planung der Leistung gem. Montoring-Konzept nach BNB- Vorgabe-----------------------------------------------------------------------------------------LP 6: Erarbeiten der Wartungsplanung und -organisation-----------------------------------------------------------------------------------------LP 6: Ausschreibung von Wartungsleistungen, soweit vom bestehenden Regelwerk abweichend----------------------------------------------------------------------------------------LP 6: Ausschreibung der Leistung gem. Montoring-Konzept nach BNB-Vorgabe----------------------------------------------------------------------------------------LP 7: Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Angeboten----------------------------------------------------------------------------------------LP 8: Energiemonitoring innerhalb der Gewährleistungsphase, Mitwirkung bei den jährlichen Verbrauchermessungen aller Medien----------------------------------------------------------------------------------------LP 8: Durchführen des Zertifizierungssystems (angestrebt wird hier ein Standard in Anlehnung an eine Zertifizierung (min. BNB Silber)) inkl. Technisches Monitoring bis 14 Monate nach der Bauübergabe nach BNB-Vorgabe-----------------------------------------------------------------------------------------------LP 8: Zuarbeit Verwendungsnachweis (Fördermittel)-----------------------------------------------------------------------------------------------LP 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristje Begehungstag-----------------------------------------------------------------------------------------------LP 9: Energiemonitoring innerhalb der Gewährleistungsphase, Mitwirkung bei den jährlichen Verbrauchsmessungen aller Medien
Die Handwerkskammer Münster plant für diese Beschaffung Fördergelder des Bundes und des Landes NRW zu verwenden, sodass sich ihre Eigenschaft als öffentlicher Auftraggeber allein nach § 99 Nr. 4 GWB richtet. Ausgehend von der derzeit in Aussicht gestellten Förderquote wird daher vorsorglich eu-weit ausgeschrieben. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt bei eu-weiten Ausschreibungen § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bieterbezogen unternehmens- und personenbezogene Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, um den vergaberechtlichen Vorgaben zur Bewerber- und Bieterbeteiligung und -information sowie Wertung etc. nachzukommen. Diese Daten werden während der Dauer der Verfahrensdurchführung sowie der für die Vergabe- und Vertragsakten bestehenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen verarbeitet und gespeichert. Der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung dieser Daten kann widersprochen werden. Dies führt jedoch dazu, dass eine Einhaltung der vergaberechtlichen Verpflichtungen, u.a. im Hinblick auf Information während des Verfahrens nicht mehr sichergestellt werden kann und damit die Beteiligung und Wertbarkeit infrage gestellt wird. Es besteht nach den Bestimmungen der DSGVO ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung. Widerspruch und auf Datenübertragbarkeit gegenüber dem betreuenden Büro und dem öffentlichen Auftraggeber, ebenso ein Beschwerderecht gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde.