Das Bildungszentrum der Handwerkskammer Münster (HBZ) gehört mit derzeit rund 55.000 qm Nutzfläche zu den größten handwerklichen Bildungszentren deutschlandweit. Im HBZ besuchen jährlich rund 10.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung, Meisterschulen oder Aufstiegsfortbildungen. Hier finden Ausbildung, Weiterbildung und Fortbildung in fast 30 Gewerken statt. In insgesamt 56 Werkstätten auf hohem technologischen Niveau sowie neun EDV- bzw. Multimediaräumen und über 30 Unterrichtssälen bereiten unsere Dozenten das nötige praktische und theoretische Fachwissen nach neuesten didaktischen Lehrmethoden auf. Zudem unterhält das HBZ eine Mensa mit rund 400 Plätzen und ein Internat mit derzeit 240 Betten in 180 Gästezimmern.Die Handwerkskammer Münster möchte bis 2030 umfassende Modernisierungen eines Bestandsgebäudes durchführen und einen Neubau an einem angrenzenden Grundstück realisieren. Dabei sollen Werkstatt- und Verwaltungsflächen aus Liegenschaften in einem Neubau vereint und an bestehende Liegenschaften angebunden werden. Bestandteil dieser Vergabe ist die Modernisierung des Gebäudes D an der Echelmeyerstraße 2 sowie der Neubau auf dem ca. 15.000 qm großen Grundstück an der Ossenkampstiege. Aktuell wird das Grundstück landwirtschaftlich genutzt, es besteht jedoch schon ein Bebauungsplan, sowie eine positiv beschiedene Bauvoranfrage.Beide Maßnahmen sind eng miteinander verzahnt und die bauliche Umsetzung von Neubau und Modernisierung muss gut aufeinander abgestimmt und aus einem Guss erfolgen. Es ist deshalb zwingend erforderlich, Neubau und Modernisierung als ein gemeinsames Projekt zu betrachten, u.a. werden die Werkstätten aus bestehenden Strukturen herausgelöst und neu angeordnet, Teams aus den verschiedenen Gebäuden auf neuen Verwaltungsflächen zusammen geführt. Zudem soll die Umsetzung der Gesamtmaßnahme im laufenden Betrieb erfolgen.Die Stellplätze sind oberirdisch (ca. 25 Stellplätze für PKW und 4 Stellplätze für LKW) und durch eine Tiefgarage (ca. 250 Stellplätze) unter dem "Gebäude O" nachzuweisen. Jedoch ist es möglich, dass die Tiefgarage aus Kostengründen entfallen muss, dies soll bereits in den ersten Planungsüberlegungen berücksichtigt werden.Die Planung beider Vorhaben soll parallel erfolgen. Je nach Konzept können die Realisierungsphasen jedoch zeitlich zu einander versetzt liegen.Insgesamt muss die Freianlagenplanung dazu beitragen, nicht nur die notwendigen funktionalen Anforderungen zu erfüllen, sondern auch die Aufenthaltsqualität für die Teilnehmenden der Bildungsangebote sicherzustellen. Hierzu gehören ein Außenbereich für die Mensa ebenso wie Sitzgelegenheiten zwischen den Gebäuden. Die Freianlagenplanung trägt im Wesentlichen dazu bei, die Distanz zwischen den Gebäuden des neuen Bildungszentrums zu überwinden.Aufgrund der Vorbildfunktion und Verantwortung, die das Handwerk für die Energiewende in Deutschland trägt und der Tatsache, dass die "Macherinnen der Energiewende" am HBZ qualifiziert werden, muss der Neubau auch entsprechende Vorbildfunktion in Sachen Nachhaltigkeit einnehmen. Angestrebt wird hier ein Standard in Anlehnung an BNB Silber.Der Abschluss der Leistungsphase 2 soll bis zum 31.05.2026 erfolgen. Der Projektabschluss (Neubau und Modernisierung) ist für das Jahr 2030 vorgesehen.Für das Projekt sind in einer ersten Kostenprognose ca. 123 Mio. EUR brutto Gesamtkosten (KG 100 - 500 und 700) veranschlagt. Davon entfallen für das "Gebäude D" ca. 1,5 Mio. Euro (netto) auf die KG 500 und für den Neubau "Gebäude O" ca. 2 Mio. Euro (netto) auf die KG 500.Die Maßnahme wird nach derzeitigem Kenntnisstand voraussichtlich zu 65% aus Bundes- und Landesmitteln mitfinanziert. Die Umsetzung der Baumaßnahme muss unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erfolgen. Insbesondere die Richtlinien für Zuwendungsbaumaßnahmen des Bundes (RZBau) müssen eingehalten werden. Das Projekt ist als eine vom Bund- und Land (erheblich) geförderte Zuwendungsmaßnahme auf der Basis der "Gemeinsamen Richtlinien für die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten und ihrer Weiterbildung zu Kompetenzzentren (15.01.2015) der Bundesministerien für Bildung und Forschung und für Wirtschaft und Energie" vorgesehen. Ferner ist die jeweils gültige Fassung von GEG und GEIG anzuwenden.
Der Auftrag umfasst freiberufliche Planungsleistungen.Folgende Leistungen sind Inhalt des Vergabeverfahrens:- Freianlagenplanung (Leistungsphasen 1 - 9 gem. HOAI § 39 i.V.m. Anlage 11);
Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI. Die Beauftragung ist in 2 miteinander verknüpften Bauabschnitten vorgesehen. Zudem ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
- Vorgesehene Projektorganisation / vorgesehener Projektablauf (15%) - Erläuterung zur Herangehensweise an die Aufgabenstellung (40%) - Kosten- und Terminmanagement (15%)
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Die folgenden Besonderen Leistungen werden im Verfahren optional abgefragt:LP 1: Mitwirken bei der öffentlichen Erschließung (nur Neubau)-----------------------------------------------------------------------------------------------LP 1: Mitwirken bei dem Zusammenstellen der Anforderungen aus Zertifizierungssystemen (angestrebt wird hier ein Standard in Anlehnung an eine Zertifizierung (min. BNB Silber)) -----------------------------------------------------------------------------------------------LP 2: Mitwirken bei der Beantragung von Fördermitteln und Beschäftigungsmaßnahmen -----------------------------------------------------------------------------------------------LP 2: Beachten der Anforderungen des vereinbarten Zertifizierungssystems (angestrebt wird hier einStandard in Anlehnung an eine Zertifizierung (min. BNB Silber)) -----------------------------------------------------------------------------------------------LP 2: Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke -----------------------------------------------------------------------------------------------LP 3: Mitwirken bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln und Beschäftigungsmaßnahmen -----------------------------------------------------------------------------------------------LP 3: Durchführen des Zertifizierungssystems (angestrebt wird hier ein Standard in Anlehnung an eine Zertifizierung (min. BNB Silber)) inkl. Aufstellen eines Monitoring-Konzeptes nach BNB-Vorgabe -----------------------------------------------------------------------------------------------LP 3: Aufstellen einer vertieften Kostenberechnung nach Positionen einzelner Gewerke -----------------------------------------------------------------------------------------------LP 4: Teilnahme an Sitzungen in politischen Gremien oder im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung -----------------------------------------------------------------------------------------------LP 4: Erstellen von landschaftspflegerischen Fachbeiträgen oder natur- und artenschutzrechtlichen Beiträgen -----------------------------------------------------------------------------------------------LP 4: Erstellen von Rodungs- und Baumfällanträgen -----------------------------------------------------------------------------------------------LP 4: Erstellen eines Überflutungsnachweises für Grundstücke -----------------------------------------------------------------------------------------------LP 5: Erarbeitung von Unterlagen für besondere technische Prüfverfahren (zum Beispiel Lastplattendruckversuche) -----------------------------------------------------------------------------------------------LP 5: Durchführen des Zertifizierungssystems (angestrebt wird hier ein Standard in Anlehnung an eine Zertifizierung (min. BNB Silber)) inkl. Planung der Leistung gem. Montoring-Konzept nach BNB-Vorgabe -----------------------------------------------------------------------------------------------LP 8: Durchführen des Zertifizierungssystems (angestrebt wird hier ein Standard in Anlehnung an eine Zertifizierung (min. BNB Silber)) inkl. Technisches Monitoring bis 14 Monate nach der Bauübergabe nach BNB-Vorgabe -----------------------------------------------------------------------------------------------LP 8: Zuarbeit Verwendungsnachweis (Fördermittel) -----------------------------------------------------------------------------------------------LP 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
Die Handwerkskammer Münster plant für diese Beschaffung Fördergelder des Bundes und des Landes NRW zu verwenden, sodass sich ihre Eigenschaft als öffentlicher Auftraggeber allein nach § 99 Nr. 4 GWB richtet. Ausgehend von der derzeit in Aussicht gestellten Förderquote wird daher vorsorglich eu-weit ausgeschrieben. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt bei eu-weiten Ausschreibungen § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bieterbezogen unternehmens- und personenbezogene Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, um den vergaberechtlichen Vorgaben zur Bewerber- und Bieterbeteiligung und -information sowie Wertung etc. nachzukommen. Diese Daten werden während der Dauer der Verfahrensdurchführung sowie der für die Vergabe- und Vertragsakten bestehenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen verarbeitet und gespeichert. Der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung dieser Daten kann widersprochen werden. Dies führt jedoch dazu, dass eine Einhaltung der vergaberechtlichen Verpflichtungen, u.a. im Hinblick auf Information während des Verfahrens nicht mehr sichergestellt werden kann und damit die Beteiligung und Wertbarkeit infrage gestellt wird. Es besteht nach den Bestimmungen der DSGVO ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung. Widerspruch und auf Datenübertragbarkeit gegenüber dem betreuenden Büro und dem öffentlichen Auftraggeber, ebenso ein Beschwerderecht gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde.