Das Bildungszentrum der Handwerkskammer Münster (HBZ) gehört mit derzeit rund 55.000 qm Nutzfläche zu den größten handwerklichen Bildungszentren deutschlandweit. Im HBZ besuchen jährlich rund 10.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung, Meisterschulen oder Aufstiegsfortbildungen. Hier finden Ausbildung, Weiterbildung und Fortbildung in fast 30 Gewerken statt. In insgesamt 56 Werkstätten auf hohem technologischen Niveau sowie neun EDV- bzw. Multimediaräumen und über 30 Unterrichtssälen bereiten unsere Dozenten das nötige praktische und theoretische Fachwissen nach neuesten didaktischen Lehrmethoden auf. Zudem unterhält das HBZ eine Mensa mit rund 400 Plätzen und ein Internat mit derzeit 240 Betten in 180 Gästezimmern. Das Bildungszentrum ist derzeit auf acht verschiedene Gebäude an mehreren Standorten aufgeteilt. Die Liegenschaften sind zum Teil deutlich in die Jahre gekommen und weisen überwiegend einen hohen Modernisierungsbedarf auf.Die Handwerkskammer Münster möchte deshalb bis 2030 umfassende Modernisierungen eines Bestandsgebäudes durchführen und einen Neubau an einem angrenzenden Grundstück realisieren. Dabei sollen Werkstatt- und Verwaltungsflächen aus Liegenschaften in einem Neubau vereint und an bestehende Liegenschaften angebunden werden. Bestandteil dieser Vergabe ist die Modernisierung des Gebäudes D an der Echelmeyerstraße 2 sowie der Neubau auf dem ca. 15.000 qm großen Grundstück an der Ossenkampstiege. Die Planung beider Vorhaben soll parallel erfolgen. Je nach Konzept können die Realisierungsphasen jedoch zeitlich zu einander versetzt liegen.Funktionale Anforderungen an die Freianlagen (Zufahrten Werkstätten, ggf. Umfahrung, etc.) sind bei der Gebäudeplanung und Positionierung mit zu berücksichtigen. Zudem muss eine durchgehende Barrierefreiheit in beiden Gebäuden sichergestellt werden.Aufgrund der Vorbildfunktion und Verantwortung, die das Handwerk für die Energiewende in Deutschland trägt und der Tatsache, dass die "Macherinnen der Energiewende" am HBZ qualifiziert werden, muss der Neubau auch entsprechende Vorbildfunktion in Sachen Nachhaltigkeit einnehmen. Angestrebt wird hier ein Standard in Anlehnung an BNB Silber.Es muss eine vollständige Barrierefreiheit in beiden Gebäuden gewährleistet werden, die den Vorgaben der DIN 18040-1 (Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude) und DIN 18040-2 (Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen) entspricht. Dies umfasst die Gestaltung von Zugängen, Türen, Fenstern, Rampen, Aufzügen, sanitären Einrichtungen und Wegen sowie die Berücksichtigung von Kontrasten, Beschilderungen und der Bedarfe von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen. Ein Barrierefrei-Konzept wird erwartet.Der Abschluss der Leistungsphase 2 soll bis zum 31.05.2026 erfolgen. Der Projektabschluss (Neubau und Modernisierung) ist für das Jahr 2030 vorgesehen.Für das Projekt sind in einer ersten Kostenprognose ca. 123 Mio. EUR brutto Gesamtkosten (KG 100 - 500 und 700) veranschlagt. Davon entfallen für die Modernisierung "Gebäude D" ca. 9,4 Mio. Euro (netto) auf die KG 300 - 500 und für den Neubau "Gebäude O" ca. 57 Mio. Euro (netto) auf die KG 300 - 500.Die Maßnahme wird nach derzeitigem Kenntnisstand voraussichtlich zu 65% aus Bundes- und Landesmitteln mitfinanziert. Die Umsetzung der Baumaßnahme muss unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erfolgen. Insbesondere die Richtlinien für Zuwendungsbaumaßnahmen des Bundes (RZBau) müssen eingehalten werden. Das Projekt ist als eine vom Bund- und Land (erheblich) geförderte Zuwendungsmaßnahme auf der Basis der "Gemeinsamen Richtlinien für die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten und ihrer Weiterbildung zu Kompetenzzentren (15.01.2015) der Bundesministerien für Bildung und Forschung und für Wirtschaft und Energie" vorgesehen. Ferner ist die jeweils gültige Fassung von GEG und GEIG anzuwenden.
Der Auftrag umfasst freiberufliche Planungsleistungen.Folgende Leistungen sind Inhalt des Vergabeverfahrens:- Brandschutz (Leistungsphasen 1 - 5 und 8) gem. AHO sowie optionale / außergewöhnliche Leistungen in den Leistungsphasen 1 - 5 und 8 sowie ggf. in den Leistungsphasen 6 und 7.
Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern des AHO Nr. 17. Die Beauftragung ist in 2 miteinander verknüpften Bauabschnitten vorgesehen. Zudem ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
- Vorgesehene Projektorganisation / vorgesehener Projektablauf (20%)- Erläuterung zur Herangehensweise an die Aufgabenstellung (50%)
günstigstes Angebot - lineare Abstufung
Die folgenden optionalen / außergewöhnlichen Leistungen werden im Verfahren optional abgefragt:LP 1: Bestandserfassung vor Ort (nur Modernisierung)-----------------------------------------------------------------------------------------------LP 1: Auswerten von übergebenen Bauakten (nur Modernisierung)-----------------------------------------------------------------------------------------------LP 2: Qualitative Analyse der vorgesehenen Nutzung hinsichtlich besonderer Brand- und Explosionsgefahren; Feststellen des Erfordernisses eines Explosionsschutz-Dokumentes -----------------------------------------------------------------------------------------------LP 2: Feststellen des Bedarfs und Zielstellung eines Entrauchungskonzeptes für spezielle Fragestellungen -----------------------------------------------------------------------------------------------LP 2: Teilnehmen an Besprechungen, an denen der Brandschutz nicht gebündelt behandelt wird -----------------------------------------------------------------------------------------------LP 2: Abgleich mit Vorschriften des Arbeitsschutzes zur Auslegung der Rettungswege -----------------------------------------------------------------------------------------------LP 3: Durchführen von Rauchgassimulationen-----------------------------------------------------------------------------------------------LP 3: Durchführen von Evakuierungssimulationen-----------------------------------------------------------------------------------------------LP 4: Überprüfen von Bauvorlagen der Objektplanung auf die zutreffende Umsetzung der Brandschutzplanung und auf Übereinstimmung mit dem Erläuterungsbericht -----------------------------------------------------------------------------------------------LP 4: Fortschreiben des prinzipiell genehmigungsfähigen Brandschutzkonzeptes um die Ergebnisse der Vorprüfung der Bauaufsichtsbehörden oder Forderungen des Prüfsachverständigen/Prüfingenieurs -----------------------------------------------------------------------------------------------LP 5: Erstellen von Flucht- und Rettungswegplänen für die Bauzeit-----------------------------------------------------------------------------------------------LP 5: Erstellen von Feuerwehrplänen für die Bauzeit-----------------------------------------------------------------------------------------------LP 5: Prüfen von Ausführungsplänen und Montageplänen der Objekt- und Fachplaner hinsichtlich des baulichen Brandschutzes -----------------------------------------------------------------------------------------------LP 5: Mitwirken bei dem Erstellen einer gewerkeübergreifenden Brandschutzmatrix -----------------------------------------------------------------------------------------------LP 5: Mitwirken bei dem Erstellen eines Brandmelde- und Alamierungskonzepts -----------------------------------------------------------------------------------------------LP 5: Mitwirken bei der Einholung einer Zustimmung im Einzelfall -----------------------------------------------------------------------------------------------LP 5: Planung der Ausstattung mit Feuerlöschern -----------------------------------------------------------------------------------------------LP 8: Fachbauleitung Brandschutz als systematisch-stichprobenartige und ggf. zerstörende Kontrolle von baulichen Brandschutzmaßnahmen -----------------------------------------------------------------------------------------------LP 8: Mitwirken bei der fachtechnischen Abnahme von Sonderbauteilen, Anlagen und Einrichtungen zur Feststellung von Mängeln -----------------------------------------------------------------------------------------------LP 8: Mitwirken bei der Prüfung der Brandfallsteuertabelle oder gewerkeübergreifenden Brandfallmatrix -----------------------------------------------------------------------------------------------LP 8: Erstellen von Feuerwehrplänen -----------------------------------------------------------------------------------------------LP 8: Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen -----------------------------------------------------------------------------------------------LP 8: Mitwirken bei der Erstellung der Brandschutzordnung für die Baustelle
Die Handwerkskammer Münster plant für diese Beschaffung Fördergelder des Bundes und des Landes NRW zu verwenden, sodass sich ihre Eigenschaft als öffentlicher Auftraggeber allein nach § 99 Nr. 4 GWB richtet. Ausgehend von der derzeit in Aussicht gestellten Förderquote wird daher vorsorglich eu-weit ausgeschrieben. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt bei eu-weiten Ausschreibungen § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bieterbezogen unternehmens- und personenbezogene Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, um den vergaberechtlichen Vorgaben zur Bewerber- und Bieterbeteiligung und -information sowie Wertung etc. nachzukommen. Diese Daten werden während der Dauer der Verfahrensdurchführung sowie der für die Vergabe- und Vertragsakten bestehenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen verarbeitet und gespeichert. Der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung dieser Daten kann widersprochen werden. Dies führt jedoch dazu, dass eine Einhaltung der vergaberechtlichen Verpflichtungen, u.a. im Hinblick auf Information während des Verfahrens nicht mehr sichergestellt werden kann und damit die Beteiligung und Wertbarkeit infrage gestellt wird. Es besteht nach den Bestimmungen der DSGVO ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung. Widerspruch und auf Datenübertragbarkeit gegenüber dem betreuenden Büro und dem öffentlichen Auftraggeber, ebenso ein Beschwerderecht gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde.