Zur Abdeckung des Bedarfs an Ökostrom benötigt der Auftraggeber einen neuen Energieliefervertrag. Der abzuschließende Energieliefervertrag umfasst die Lieferung des gesamten Bedarfs an Ökostrom zur Versorgung der ausgeschriebenen Abnahmestellen.
Ausgeschrieben wird in einem Los, welches in zwei Preisgruppen definiert wird
Preisgruppe 1 (Straßenbeleuchtung)Anzahl der Abnahmestellen: 66Jahresverbrauch: 449.952 kWh;
Preisgruppe 2 (Stadtteile)Anzahl der Abnahmestellen: 213Jahresverbrauch: 3.484.442 kWh
Die prognostizierte Jahresmenge 2026 wird mit ca. 3.934.394 kWh angenommen.
Weiteres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Der Vertrag kann maximal einmal um 12 weitere Monate verlängert werden. Verlängerungsoption: 01.01.2029; 00:00 Uhr bis 31.12.2029; 24.00 Uhr.Wenn der Auftraggeber der Verlängerungsoption nicht bis zum 31.03.2028, 24:00 Uhr, schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer widerspricht, verlängert sich der Energieliefervertrag automatisch um die entsprechende Vertragslaufzeit. Gleiches Recht gilt für den Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber.Wird die Verlängerungsoption genutzt, endet der Vertrag automatisch am 31.12.2029 um 24:00 Uhr ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Anschriften der Abnahmestellen, Anschluss- sowie Verbrauchsdaten können der entsprechenden Übersicht der Abnahmestellen und den Lastgangdaten entnommen werden, welche als Vergabeunterlagen beigefügt sind.
Angebote, die 20% oder mehr teurer sind als das günstigste Angebot erhalten 0 Punkte.Alle übrigen Preisangebote erhalten ihren Punktwert durch lineare Interpolation zwischen den vorgenannten Wertungsgrenzen ("günstigstes Angebot" / "günstigstes Angebot + 20%")
Weitere Informationen können den "Bewerbungs- und Angebotsbedingungen" entnommen werden, welche als Vergabeunterlage beigefügt ist.
Dem Bieter wird gestatten, dem Auftraggeber mit Angebotsabgabe eine Mengentoleranzgrenze abzugeben. Der Mindeststandard ist 10%.
Bewertung Mehr-/Mindermengentoleranzgrenze:< 10% 0 Punkte;>= 10% 20 Punkte;>= 20% 70 Punkte;100 % (flexibel) 100 Punkte.
Wenn der Bieter/Energieversorger auf eine Mengentoleranzgrenze verzichtet und selbst das Risko der Verbrauchsschwankungen auf Seiten des Auftraggebers trägt, erhält er die volle Punktzahl, soweit er keine Prozentuale Mehr-/Mindermengentoleranzgrenze im Formular Angebot zur Ökostrombelieferung angibt. Werden Prozentuale Mehr-/Mindermengentoleranzgrenze im Formular Angebot zur Ökostrombelieferung aufgeführt, gilt obige Bepunktung.
Bieter, die ein Dienstleistungsentgelt <= 0,5 ct/kWh anbieten, erhalten die maximale Punktzahl von 100 Punkten.Liegt das angebotene Entgelt >0,5 ct/kWh werden 0 Punkte vergeben.
Mehr-/Mindermengenregelung:Sofern der Auftraggeber über/unter die festgelegte Prognosemenge hinaus Ökostrom benötigt, wird diese durch den Bieter bereitgestellt.Bei Angebotsabgabe im Formular zur Strom-/Erdgasbelieferung ist die Mengentoleranzgrenze des Bieters anzugeben.Wird ein Angebot ohne Mengentoleranz abgegeben und das Risiko selbst getragen, ist dies anzukreuzen. Dies gilt auch für die Berechnung des Dienstleisterentgelts.Soll eine Mengentoleranz angeboten werden, um das Risiko schwankender Verbrauchswerte an die Teilnehmer weiterzugeben, sind die entsprechenden %-Werte im Formular einzutragen.Der Bieter muss dem Auftraggeber mindestens eine Mehr-/ Mindermengentoleranz von +/- 10 % einräumen.Bei Nichterfüllung der aufgestellten Bedingung "+/- 10 %" bleibt das Angebot des Bieters / der Bietergemeinschaft unberücksichtigt.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Wir empfehlen Ihnen eine freiwillige Registrierung und Anmeldung auf dem Vergabemarktplatz NRW sowie eine Teilnahme an dem Verfahren "202509101100 Ökostrombelieferung der Stadt Steinfurt". Diese bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und über die gesamte Kommunikation informiert werden.
2. Die Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW geführt
Kreisstadt SteinfurtFachdienst Stadtplanung und Bauordnung - Zentrale VergabestelleZimmer 253Emsdettener Str. 4048565 Steinfurt
Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen.
Fehlende Unterlagen können nach Maßgabe der VgV nachgefordert werden.
Es dürfen keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 2 GWB erfüllt sein. Dies betrifft Ausschlussgründe nach § 21 Arbeitsnehmer-Entsendegesetz, § 98c des Aufenthaltsgesetzes § 19 Mindestlohngesetz und § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sowie § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, sofern der Anwendungsbereich des § 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (u. a. mind. 1.000 Mitarbeiter im Inland) eröffnet ist. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte).Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es sich zur Zahlung der Steuern und Abgaben einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet hat.Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass sich das Unternehmen zur Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet hat.Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nichtbei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist.Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet.Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht seine Tätigkeit eingestellt hat.Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet.Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nichtim Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Bestehen oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie deren Aufrechterhaltung während der Leistungserbringung mit einer pro Versicherungsjahr zweifach maximierten Mindestdeckungssumme für Personen-, Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden von EUR 5 Mio. je Schadenfall.
Die Anforderung ist anhand der Eigenerklärung Eignung mit dem Angebot nachzuweisen. Die Eigenerklärung Eignung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied abzugeben.
Der Auftraggeber fordert im Falle der Zuschlagserteilung einen Nachweis über die Versicherung.
Bonitätsnachweis
Der Bieter erfüllt mindestens die Anforderungen der Creditreform-Risikoklassen I und II.
Der Bieter muss nachweisen, dass er mindestens die Anforderungen der Creditreform-Risikoklassen I und II erfüllt. Dies kann durch einen der in der Creditreform Ratingmap aufgeführten Nachweise oder durch vergleichbare Bonitätsnachweise anerkannter Auskunftsportale (z. B. Schufa) erfolgen, sofern diese eine berechnete Ausfallwahrscheinlichkeit ausweisen. Die Ausfallwahrscheinlichkeit alternativer Nachweise wird mit den Creditreform-Werten verglichen und entsprechend eingeordnet. Zugelassen sind nur Nachweise mit klar ausgewiesener Ausfallwahrscheinlichkeit, die höchstens 6 Monate alt sind (bezogen auf den Angebotszeitpunkt).
Angabe des Jahresumsatzes (netto) des Unternehmens mit Belieferung von Strom in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Der Bieter / Die Bietergemeinschaft gilt nur als geeignet, wenn der Jahresumsatz mit Belieferung des angebotenen Energieträgers, also von Strom in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils pro Geschäftsjahr mindestens EUR 600.000,00 netto betrug.
Die Angaben sind anhand der Eigenerklärung Eignung mit dem Angebot einzureichen. Die Eigenerklärung Eignung ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Der Auftraggeber wird die Umsätze addieren. Maßgeblich ist bei Bietergemeinschaften der kumulierte Umsatz.
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vom Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft:
Auszug (eine Kopie) aus dem Handels- bzw. Berufsregister oder ein vergleichbarer Nachweis der Existenz des Unternehmens einzureichen. Der jeweilige Nachweis ist nicht älter als sechs Monate. Als im Handels- und Berufsregister nicht eingetragener bzw. ausländischer Bewerber ist es gestattet, vergleichbare, gleichwertige Nachweise vorzulegen; der Nachweis der Gleichwertigkeit ist mit dem Angebot einzureichen.
Mindeststandards für jede einzelne Referenz des Energieträger Strom:- Im Rahmen des Referenzprojektes wurde die Belieferung von Strom erbracht;- Im Rahmen des Referenzprojektes wurden mindestens 279 Abnahmestellen beliefert oder das Verbrauchsvolumen im Referenzprojektes betrug mindestens 3.934.394 kWh pro Jahr;- Die Leistungserbringung erfolgte innerhalb der letzten drei Jahre ab dem Zeitpunkt der Absendung der Bekanntmachung.
Der Bieter muss für den angebotenen Energieträger (Strom) mindestens eine Referenz mit folgenden Angaben vorweisen: Bezeichnung der Leistung, Anzahl der Lieferstellen, Verbrauchsvolumen, Angaben zum Auftraggeber, die sämtliche genannten Mindeststandards für jede einzelne Referenz und betreffenden Energieträger erfüllen.
Die Vorgaben sind anhand der Eigenerklärung Eignung mit dem Angebot nachzuweisen. Die Eigenerklärung Eignung ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
1. Der Bieter verpflichtet sich, Ökostrom zu liefern. Die Anforderung ist anhand des "Formulars Verpflichtungserklärung Nachweis Ökostrom über Zertifikate" nachzuweisen.2. Es dürfen keine Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz vorliegen. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" (Formular 522 EU) nachzuweisen.
3. Eigenerklärung Sanktionspaket: Die Voraussetzungen in der Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 müssen erfüllt sein. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergem. zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Sanktionspaket" (Formular 523 EU) nachzuweisen.