Wartungsarbeiten am 29.09.2025 von 14:00 bis 16:00 Uhr
ISEK-Innenstadtmanagement und Öffentlichkeitsbeteiligung
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
20.10.2025
28.10.2025 11:00 Uhr
28.10.2025 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Kreisstadt Steinfurt, Die Bürgermeisterin
055660084084-31001-73
Emsdettener Straße 40
48565
Steinfurt
Deutschland
DEA37
Fachdienst Stadtplanung und Bauordnung - Zentrale Vergabestelle
vergabestelle@stadt-steinfurt.de
+49 2552925-0

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Geschäftsstelle der Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 251411-0
+49 251411-2165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
71400000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Es wird ein Dienstleister für das ISEK-Innenstadtmanagement und Öffentlichkeitsbeteiligung für Steinfurt-Borghorst gesucht.
Hier: Vorbereitung und Begleitung von ISEK-Beteiligungsmaßnahmen inklusive Monitoring und Auswertung sowie insbesondere Kommunikationsmaßnahmen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Im Fokus des innerstädtischen Untersuchungsbereiches des ISEK steht das Stadtumbaugebiet "Stadtkern Borghorst". Den sichtbar drängenden Handlungsbedarfen in Borghorst soll durch das vorliegende sektorenverbindende Handlungs- und Maßnahmen-Set aktiv begegnet werden, um eine langfristig positive und zukunftsgerichtete Entwicklung und Anpassung des Stadtteils zu forcieren.

Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen geeigneten Dienstleister zu finden, der die geforderten Aufgaben im Rahmen des integrierten Maßnahmenkonzeptes optimal erbringen kann.

Im Rahmen der ISEK-Erarbeitung konnten mit der Bürgerschaft sowie den Kaufleuten konstruktive Dialoge geführt sowie zahlreiche Ideen und Anregungen gesammelt werden. Der Auftragnehmer ist - in Abstimmung mit der Kreisstadt Steinfurt - zuständig für das innerstädtische Beteiligungsprogramm und bündelt Anregungen und Anforderungen der Bürger- und Kaufmannschaft, wägt diese im Beteiligungsprozess ab und formuliert Anforderungen an das ISEK.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
8
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
48565
Steinfurt
Deutschland
DEA37

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Fachkenntnisse

Mit dem Angebot ist ein Konzept in Form eines Bieterfragebogens einzureichen.

Folgende Aspekte werden hier gewertet:
Verständnis von städtebaulichen Innenstadtentwicklungen (5%),
Netzwerkarbeit, Zusammenarbeit mit den Innenstadtakteur/-innen (15%),
Projektentwicklung und Umsetzung Innenstadtaufwertung (15%),
Erfahrungen im Stadtmarketing (10%),
Erfahrungen im Fördermittelmanagement (10%)

Das Formular "Bieterfragebogen" ist als Vergabeunterlage beigefügt.

Gewichtung
55,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Örtlicher Bezug

Mit dem Angebot ist ein Konzept in Form eines Bieterfragebogens einzureichen.

Folgender Aspekt wird hier gewertet:
Kenntnisse der lokalen Gegebenheiten (5%)

Das Formular "Bieterfragebogen" ist als Vergabeunterlage beigefügt.

Gewichtung
5,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Social Skills

Mit dem Angebot ist ein Konzept in Form eines Bieterfragebogens einzureichen.

Folgende Aspekte werden hier gewertet:
Kommunikationserfahrungen und -fähigkeiten (15%),
Öffentlichkeitsarbeit und Partizipation (15%)

Das Formular "Bieterfragebogen" ist als Vergabeunterlage beigefügt.

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Sonstiges

Mit dem Angebot ist ein Konzept in Form eines Bieterfragebogens einzureichen.

Folgender Aspekt wird hier gewertet:
Evaluation und Dokumentation der Prozesse (10%)

Das Formular "Bieterfragebogen" ist als Vergabeunterlage beigefügt.

Gewichtung
10,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Laufzeit:
4. Quartal 2025 bis 4. Quartal 2033

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYD9L9U2

Einlegung von Rechtsbehelfen

Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Wir empfehlen Ihnen eine freiwillige Registrierung und Anmeldung auf dem Vergabemarktplatz NRW sowie eine Teilnahme an dem Verfahren "202510281100 ISEK-Innenstadtmanagement und Öffentlichkeitsbeteiligung". Diese bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und über die gesamte Kommunikation informiert werden.

2. Die Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW geführt.

3. Ende der Frist für zusätzliche Informationen: 20.10.2025

4. Ablauf der Zuschlags-/Bindefrist: 27.12.2025

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Kreisstadt Steinfurt
Fachdienst Stadtplanung und Bauordnung - Zentrale Vergabestelle
Zimmer 253
Emsdettener Str. 40
48565 Steinfurt

Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Fehlende Unterlagen können nach Maßgabe der VgV nachgefordert werden.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es dürfen keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 2 GWB erfüllt sein.
Dies betrifft Ausschlussgründe nach § 21 Arbeitsnehmer-Entsendegesetz, § 98c des Aufenthaltsgesetzes § 19 Mindestlohngesetz und § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sowie § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, sofern der Anwendungsbereich des § 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (u. a. mind. 1.000 Mitarbeiter im Inland) eröffnet ist.
Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.

Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden

Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.

Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte).
Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.

Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass
keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.

Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),
den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.

Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass
keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.

Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es sich zur Zahlung der Steuern und Abgaben einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet hat.
Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.

Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass sich das Unternehmen zur Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet hat.
Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.

Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.

Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht
bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.

Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.

Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist.
Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.

Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet.
Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.

Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht seine Tätigkeit eingestellt hat.
Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.

Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet.
Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.

Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht
im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Das Unternehmen sollte über mindestens 5 (fünf) festangestellte Mitarbeitende (auch in Teilzeit, jedoch Vollzeitäquivalent) verfügen, die über die Qualifikation zur Erfüllung der erforderlichen Leistungen verfügen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Zur Beurteilung der Eignung ist mindestens eine Referenz ab dem Kalenderjahr 2019 aus dem Bereich Citymanagement oder vergleichbar vorzuweisen.

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Wir erwarten vom/von der Projektmitarbeiter/in für unser Innenstadtmanagement:

- ein abgeschlossenes Hochschulstudium in einer der Disziplinen: Stadtplanung, Geographie, Raumplanung, Architektur oder eine vergleichbare Qualifikation aus den Bereichen Stadt- und Citymanagement
- mindestens zwei Jahre Berufserfahrung
- mindestens eine persönliche Referenz der Mitarbeit oder Projektleitung über ein Innenstadtmanagement oder ein vergleichbares Projekt

Bitte weisen Sie diese fachlichen Kompetenzen für jeden Mitarbeitenden nach, der Teil des Projektteams ISEK-Innenstadtmanagement ist.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

1. Es dürfen keine Ausschlussgründe vorliegen. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen.

2. Es dürfen keine Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz vorliegen. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" (Formular 522 EU) nachzuweisen.

3. Eigenerklärung Sanktionspaket: Die Voraussetzungen in der Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 müssen erfüllt sein. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergem. zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Sanktionspaket" (Formular 523 EU) nachzuweisen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung