1. Wir empfehlen Ihnen eine freiwillige Registrierung und Anmeldung auf dem Vergabemarktplatz NRW sowie eine Teilnahme an dem Verfahren "202606051100 Deckenüberzüge Wirtschaftswege und Stadtstraßen 2026". Diese bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und über die gesamte Bieterkommunikation informiert werden (z. B. auch über die Mitteilung an die Bieter über die verlesenen Werte aus den ungeprüften Angebotsunterlagen bei der Angebotsöffnung).
2. Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform.
3. Ende der Frist für zusätzliche Informationen: 28.05.2026
4. Ab einem Auftragswert von 25.000 EUR netto ist der Auftragnehmer zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
5. Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der im Vordruck 214 (Besondere Vertragsbedingungen) unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 0,3 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Weiteres kann dem Vordruck 214 entnommen werden.
6. Die einzureichenden Unterlagen/Nachweise/Erklärungen, die soweit erforderlich ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind bzw. bei der Einreichung eines schriftlichen Angebotes zu verwenden sind, sind im Formular 216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen) aufgeführt.
Gegebenenfalls auf gesondertes Verlangen vorzulegende Unterlagen/Nachweise/Erklärungen sind in dem Formular 216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen) ebenfalls aufgeführt. Weiteres entnehmen Sie bitte dem Formular 216, welches als Vergabeunterlage beigefügt ist.
7. Bevorzugte Bieter sind anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen (§ 219 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch), Blindenwerkstätten (§ 226 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch) oder Inklusionsbetriebe im Sinne der §§ 215, 224 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch. Gleiches gilt für Einrichtungen in anderen Staaten, die nach den dort geltenden rechtlichen Bestimmungen mit den vorgenannten Einrichtungen vergleichbar sind.
Ist das Angebot eines vorgenannten bevorzugten Bieters ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 Prozent berücksichtigt.
Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere
dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 Prozent des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Der erforderliche Nachweis der Eigenschaft als bevorzugter Bieter ist mit dem Angebot zu führen.
8. Bezeichnung der den Zuschlag erteilenden Stelle:
Kreisstadt Steinfurt
Fachdienst Tiefbau
Emsdettener Straße 40, 48565 Steinfurt