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Realisierungswettbewerb "Freiraum im Wandel - Das Areal am Hermannsdenkmal neu er...
VO: VgV Vergabeart: Nicht offener Planungswettbewerb (Bewerbungsphase) Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
07.08.2025 09:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landesverband Lippe
057660044044-34001-23
Schlossstraße 18
32657
Lemgo
Deutschland
DEA45
zentralevergabestelle@detmold.de
+49 5231977-0

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05766002002-03002-91
Albrecht-Thaer-Str. 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514111-691

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71222000-0
71322500-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Realisierungswettbewerb: "Freiraum im Wandel - Das Areal am Hermannsdenkmal neu erleben", Detmold

Unter dem Titel "Freiraum im Wandel - Das Areal am Hermannsdenkmal neu erleben" planen der Landesverband Lippe und die Stadt Detmold eine attraktive Neugestaltung des Areals. Das Hermannsdenkmal ist das Wahrzeichen der Stadt Detmold und der Region Lippe. Als DAS identitätsstiftende Denkmal in dieser Region erleben Menschen in der Region und besonders die Bürgerinnen und Bürger Detmolds das Denkmal als unverwechselbares Erkennungszeichen ihrer Heimat. Doch auch weit über die Grenzen
Ostwestfalens hinaus lockt es als Sehenswürdigkeit von nationaler und internationaler Bedeutung jährlich über 500.000 Besucher nach Detmold. Das denkmalgeschützte Ensemble im Stadtgebiet von Detmold besteht aus der Kolossalstatue selbst, der historischen Achse zwischen dem Denkmal und den ehemaligen Wirkstätten seines Erbauers Ernst von Bandel. Die Bandel-Hütte selbst ist im Jahr 2021 abgebrannt. Hinzu kommen der "Willkommens und Parkplatzbereich", der Bereich "Aufenthalt und Kulinarik" sowie Event- und Aktivitätsbereiche, ein Besucherzentrum, Bodendenkmale und
Wanderwege. Das Areal rund um das Hermannsdenkmal entspricht mit seiner räumlichen Grundstruktur aus dem 19. Jahrhundert nicht mehr den Anforderungen einer zeitgemäßen Infrastruktur und muss sowohl im Hinblick auf Angebotsstruktur und -didaktik als auch in der
räumlichen Gestaltung sowie Orientierung der Besucherflüsse angepasst werden. Ziel des Vorhabens ist eine Aufwertung des Besuchererlebnisses und der Attraktivität des gesamten Areals, um einen zeitgemäßen Umgang mit dem Denkmal zu ermöglichen und die vielschichtige Historie des Ensembles anschaulich an breite Besuchergruppen zu vermitteln, sowie durch einen starken Wiedererkennungswert, touristische und kulturelle Impulse für die
Stadt Detmold, den Kreis Lippe als auch für den Landesverband Lippe zu setzen. Mit Unterstützung durch Fördermittel des Landes hat der Landesverband Lippe in einem ersten und zweiten Abschnitt die Bereiche "Aufenthalt und Kulinarik" an der Gastronomie und mit
dem HERMANNEUM ein Besucherzentrum geschaffen. Daran anknüpfend soll mit Mitteln aus dem Bundesprogramm Nationale Projekte des Städtebaus eine klare räumliche Neustrukturierung, eine verbesserte Zugänglichkeit, sowie eine weitere Aufwertung der
Erlebnisorientierung erreicht werden. Ziel des Wettbewerbes ist es, über alternative und optimierte Konzepte, die den unterschiedlichen Anforderungen in gleicher Weise gerecht werden, ein/e geeignete/n AuftragnehmerIn (LandschaftsarchitektIn und IngenieurIn mit dem
Tätigkeitsfeld Verkehrsplanung) für die weiteren Planungsleistungen zu finden.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Wettbewerb wird als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren nach RPW 2013 und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gemäß § 17 (5) VgV ausgelobt. Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt. Von der Ausloberin wird eine TeilnehmerInnenzahl von 15 angestrebt, davon werden 5 Teams gesetzt, 10 TeilnehmerInnen werden durch ein anonymes Losverfahren ausgewählt.
10 TeilnehmerInnen werden im anschließenden Losverfahren im Beisein eines Rechtsvertretenden der Ausloberin aus den Bewerbungen ausgelost und kurzfristig benachrichtigt, um die Teilnahme zu bestätigen und die/den beteiligte/n IngenieurIn der Verkehrplanung zu benennen. Die Zu- und Absagen werden durch die ZVS über den Vergabemarktplatz versendet.

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Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung LandschftsarchitektIn berechtigt und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind; die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung
LandschaftsarchitektIn nach § 2 BauKaG NRW (auswärtige/r LandschaftsarchitektIn) und Geschäftssitz / Wohnsitz in einem Mitgliedstaat des GPA-Beschaffungsübereinkommens haben oder zur Führung der Berufsbezeichnung LandschaftsarchitektIn nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und im Zulassungsbereich ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung dort gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen
Anforderungen nach der einschlägigen EU-Richtlinie. Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung ihren Geschäftssitz im Zulassungsbereich haben und
einen satzungsgemäßen Geschäftszweck haben, zu dem der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören und eine/n bevollmächtigten VertreterIn der Gesellschaft und eine/n VerfasserIn der Wettbewerbsarbeit haben, die die fachlichen
Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind, erfüllen.
IngenieurInnen der Verkehrsplanung sind in Bewerbergemeinschaften mit LandschaftsarchitektInnen teilnahmeberechtigt. IngenieurInnen müssen dabei berechtigt sein, die Berufsbezeichnung IngenieurIn zu tragen und einen Nachweis der Tätigkeit im Bereich der Verkehrsplanung erbringen.

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Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich LandschaftsarchitektInnen in
Bewerbergemeinschaften mit IngenieurInnen mit dem Tätigkeitsfeld Verkehrsplanung. Der weitere Beteiligte der Bewerbergemeinschaft (IngenieurIn der Verkehrplanung) der gelosten Teilnehmerbüros müssen erst mit der Teilnahmebestätigung nach der Losziehung benannt
werden.

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Die Bewerber*innen müssen nachweisen, dass Sie die folgenden Auswahlkriterien erfüllen:
(1) Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt*in (Kammernachweis) (2) Eigenerklärung, dass sich kein Mitglied der Bewerbergemeinschaft (Partner, freie Mitarbeiter, Angestellte) separat bewirbt bzw. beteiligt
und dass ein Verstoß hiergegen zum nachträglichen Ausschluss aller Bewerbungen bzw. Arbeiten führt. (3) Eigenerklärung, dass kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. (4) Eigenerklärung, dass eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft vorhanden ist oder diese nicht notwendig ist. (5) Eigenerklärung, dass das Büro im Falle der Auswahl am Wettbewerb teilnehmen wird. (6) Eigenerklärung, dass die Hinweise zur ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung und die Hinweise über die Eignungsnachweise zum anschließenden Verhandlungsverfahren verstanden wurden. (7) Eigenerklärung, dass keine
Ausschlussgründe aufgrund der EU-Verordnung 2022/576 (Russland-Sanktionen) vorliegen. (8) Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB vorliegt.
(9) Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegt. (10) Eigenerklärung, dass der Auftrag gemäß § 73 Abs. 3 VgV frei von Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird.

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Wer am Tage der Auslobung bei einer/einem TeilnehmerIn angestellt ist oder in anderer Form als MitarbeiterIn an deren/dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Bei den Teams muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch bei der Beteiligung freier MitarbeiterInnen. Mitglieder der Teams sowie MitarbeiterInnen, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen
nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.

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Mit der Bewerbung versichert die/der BewerberIn, dass sich kein weiteres Mitglied der Bürogemeinschaft (PartnerIn oder Angestellte/r) oder ein anderes Mitglied des Teams bewirbt und dass die/der BewerberIn akzeptiert, dass Verstöße hiergegen zum
nachträglichen Ausschluss der/des BewerberIn bzw. des Teams und ggf. ihrer/seiner Arbeit führen.

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Die Verfahrensbetreuung erfolgt durch das Büro dhp - Drees & Huesmann Planer PartGmbH, Bielefeld.

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

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32756
32756
Detmold
Deutschland
DEA45

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Wettbewerbsergebnis

Es ist beabsichtigt, zunächst mit der/dem GewinnerIn Vertragsgespräche zu führen. Falls diese nicht zu einem Ergebnis führen, werden alle PreisträgerInnen zu Verhandlungsgesprächen eingeladen.
Das Wettbewerbsergebnis fließt im Falle von Verhandlungsgesprächen mit den PreisträgerInnen als ein Zuschlagskriterium mit max. 45 Punkten in die Bewertung ein.
Insgesamt können max. 100 Punkte erreicht werden. Dabei wird folgende Punktverteilung für die Berücksichtigung des Wettbewerbsergebnisses zugrunde gelegt: Die/Der 1. PreisträgerIn
erhält 45 Punkte. Die/Der 2. PreisträgerIn erhält 30 Punkte. Die/Der 3. PreisträgerIn erhält 15 Punkte.

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals

Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals

Gewichtung
25,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Organisation und Abwicklung des Projektes

Organisation und Abwicklung des Projektes

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Preis
Honorarangebot

Honorarangebot

Gewichtung
15,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Zusätzliche Angaben

Einstufung Honorarzone: Die Wettbewerbsaufgabe wird nach HOAI 2021, Anlage 11 -Objektliste Freianlagen in die Honorarzone IV Mittelsatz und Anlage 13 - Objektliste Verkehrsanlagen in die Honorarzone III Mittelsatz eingestuft.
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Der Auslober legt besonderen Wert auf eine wirtschaftliche Planung hinsichtlich der Bau und Folgekosten. Als Grundlage für die Realisierung der freiraumplanerischen und verkehrsplanerischen Maßnahmen ist im Zuwendungsbescheid des Bundesinstitut für Bau-,
Stadt- und Raumforschung (BBSR) eine Summe von 3.682.00,00 EUR genehmigt.
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Veröffentlichung: Die Nutzung der Wettbewerbsarbeit und das Recht der Veröffentlichung sind durch RPW § 8 (3) (Nutzung) geregelt.
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Datenschutzhinweis: Gemäß Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen mit, dass die von uns im Rahmen der Durchführung des Wettbewerbs erhobenen personenbezogenen Daten (Name, Funktion, Ort) für folgende Zwecke verwendet werden: Weitergabe an die Auftraggeberin (u.a. Veröffentlichung auf deren Homepages), Weitergabe an die jeweilige Architektenkammer zur Registrierung des Verfahrens, Veröffentlichung im Rahmen von EU Bekanntmachungen, Veröffentlichungen (Wettbewerbsankündigungen und -ergebnisse) in
Fachmedien und Veröffentlichungen (Wettbewerbsankündigungen und -ergebnisse) auf der Homepage von Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB. Weitere Daten werden ausschließlich zur internen Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen bzw. zur Kommunikation im Verfahren verwendet. Die vollständige Auslobung Teil A steht auf der Homepage des Betreuungsbüros Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB zur Verfügung
(https://www.dhp-sennestadt.de/wettbewerbe-ausschreibungen/).

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Nichtoffenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Die Auslobung hat der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen vorgelegen; diese hat die Übereinstimmung mit der Richtlinie bestätigt und den Wettbewerb unter der Reg.-Nr. W 17/25 registriert. Ebenso wurde die Auslobung der Ingenieurkammer Nordrhein-Westfalen
vorgelegt, die die Übereinstimmung mit der Nummer 2025/033 vermerkt hat.Mit der Registrierung wird bestätigt, dass die Teilnahme- und Wettbewerbsbedingungen der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) entsprechen.
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Die eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden anhand der folgenden Beurteilungskriterien bewertet (ohne Rangfolge): Freiraumplanerische- und verkehrsplanerischer Qualität;
Einhaltung der planerischen Vorgaben aus der Auslobung; Funktionalität und Nutzungsqualität; Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit (über den gesamten Lebenszyklus)
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Bindende Vorgaben, die zum Ausschluss einer Arbeit führen, werden nicht festgelegt. Die dargestellte Reihenfolge der Beurteilungskriterien ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.

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Prämierung: Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 97.750,00 EUR zur Verfügung. Die Umsatzsteuer (19 % MwSt.) ist in den genannten Beträgen enthalten. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:

Wert des Preises: 40.000.- Euro brutto
*Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 1 (1. Preis)

Wert des Preises: 24.750.- Euro brutto
*Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 2 (2. Preis)

Wert des Preises: 14.000.- Euro brutto
*Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 3 (3. Preis)

Wert des Preises: 19.000.- Euro brutto
*Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 4 (Zwei Anerkennungen à 9.500.- Euro brutto)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zum Wettbewerb

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDCL9K7

Einlegung von Rechtsbehelfen

Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin
nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4)
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist
zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die WettbewerbsteilnehmerInnen können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren
gegenüber der Ausloberin unverzügt rügen. Einsprüche gegen die vom Preisgericht beschlossene Rangfolge sind nicht möglich. Eine Rüge gegen das Preisgerichtsprotokoll muss innerhalb von zehn Tagen nach Zugang des Protokolls bei der Ausloberin eingehen.
Verstöße, die erst aufgrund der Ausstellungseröffnung erkennbar sind, müssen ebenfalls innerhalb von zehn Tagen gerügt werden. Im Übrigen wird auf die Fristen nach § 160 GWB verwiesen. Die Teilnehmeranträge nimmt nur die ZVS entgegen.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Die Ausloberin erklärt, dass sie einer/einem PreisträgerIn, in der Regel der/dem GewinnerIn, die weitere Bearbeitung der Aufgabe, zumindest die Leistungsphasen bis einschließlich 5 für alle Freianlagen nach § 39 (3) und Verkehrsanlagen nach § 47 (1) HOAI 2021 übertragen wird, insbesondere, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll, soweit mindestens eine/r der teilnahmeberechtigten WettbewerbsteilnehmerInnen, deren/dessen Wettbewerbsarbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet. Darüber hinaus wird beabsichtigt, die weiteren Leistungsphasen 6 bis 9 nach § 39 (3) und Verkehrsanlagen nach § 47 (1) HOAI 2021 stufenweise zu beauftragen.
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Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen der/des PreisträgerIn bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
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Terminschiene: 08.07. - 07.08.2025 Bewerbungsfrist; 11.08.2025 Losziehung; KW 34 Versand der Unterlagen; 28.08.2025 Rückfragefrist; 11.09.2025 Kolloquium; 28.10.2025 Abgabe Planunterlagen; Ende November/Anfang Dezember Preisgericht, der genaue Termin wird noch mitgeteilt, ebenfalls der Termin der Ausstellungseröffnung und der Zeitraum der Ausstellung aller Arbeiten
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Im Anschluss an den Planungswettbewerb erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb. Teilnehmer*in am Verhandlungsverfahren ist der Gewinner des Wettbewerbs, wie er in den Verfassererklärungen benannt wurde. Bei Bewerbergemeinschaften werden alle Mitglieder
der Bewerbergemeinschaft beauftragt. Sollte keine Einigung erzielt werden, wird der Auslober Verhandlungen mit den übrigen Preisträgern durchführen.
Das Wettbewerbsergebnis fließt im Fall von Verhandlungsgesprächen mit einem Anteil von 50% als Zuschlagskriterium ein; der zweite Preis 35 Punkte und der dritte Preis 25 Punkte. Weitere Kriterien sind die Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags
betrauten Personals (25%), die Organisation und Abwicklung des Projektes (10%) und der Angebotspreis (15%), insgesamt können maximal 100 Punkte erreicht werden.

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Mitglieder der Jury:
Frank Hilker, Bürgermeister, Stadt Detmold, (stimmb.Sachpreisrichter)
Andreas Schmidt, Vorsitzender Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadt Detmold, (stimmb.Sachpreisrichter)
Walter Neuling, Vorsitzender Ausschuss für Kultur, Tourismus, Marketing und Bildungseinrichtungen, Stadt Detmold, (stimmb. Sachpreisrichter)
Jörg Düning-Gast , Verbandsvorsteher, Landesverband Lippe, (stimmb. Sachpreisrichter)
Falk Julke, Fachbereichsleitung Planen + Bauen, Landesverband Lippe, (stimmb. Sachpreisrichter)
Lars Brakhage, CDU-Faktionsvorsitzender, Landerverband Lippe, (stimmb. Sachpreisrichter)
Andreas Kuhlmann, SPD Fraktionsvorsitzender, Landerverband Lippe, (stimmb. Sachpreisrichter)
Robin Wagener, Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Fraktionsvorsitzender, Landerverband Lippe, (stimmb. Sachpreisrichter)
Dr. Bérénice Preller, Sachbearbeiterin, Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), (stimmb. Sachpreisrichterin)
Prof. Ute Aufmkolk, Landschaftsarchitektin, Hannover, (stimmb. Fachpreisrichterin)
Prof. Katja Benfer Landschaftsarchitektin, Berlin, (stimmb. Fachpreisrichterin)
Ina Bimberg, Landschaftsarchitektin, Iserlohn, (stimmb. Fachpreisrichterin)
AW Faust, Landschaftsarchitekt, Berlin, (stimmb. Fachpreisrichter)
Gero Heck, Landschaftsarchitekt, Berlin, (stimmb. Fachpreisrichter)
Prof. Stefan Lenzen, Landschaftsarchitekt, Bonn, (stimmb. Fachpreisrichter)
Franz Reschke, Landschaftsarchitekt, Berlin, (stimmb. Fachpreisrichter)
Hubertus Schäfer, Landschaftsarchitekt, Köln, (stimmb. Fachpreisrichter)
Susanne Weihrauch, Landschaftsarchitektin, Solingen, (stimmb. Fachpreisrichterin
Axel Springsfeld, Verkehrsplaner und Stadtplaner, Aachen, (stimmb. Fachpreisrichter)
Thomas Lammering , Technischer Beigeordneter, Stadt Detmold, (stellv. Sachpreisrichter)
Marc Fasse, stellv. Vorsitzender Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadt Detmold, (stellv. Sachpreisrichter)
Helmut-Volker Schüte, stellv. Vorsitzender Ausschuss für Kultur, Tourismus, Marketing und Bildungseinrichtungen, Stadt Detmold, (stellv. Sachpreisrichter)
Arne Brand, Allgemeiner Vertreter des Verbandsvorstehers, Landesverband Lippe, (stellv. Sachpreisrichter)
Andreas Prange, Sachbearbeiter Areal am Hermannsdenkmal, Landesverband Lippe, (stellv. Sachpreisrichter)
Axel Meckelmann, CDU Mitglied, (stellv. Sachpreisrichter)
Thomas Jeckel, SPD Mitglied, (stellv. Sachpreisrichter)
Moritz Ilemann Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Mitglied, (stellv. Sachpreisrichter)
Birgit Kann, Referentin, Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), (stellv. Sachpreisrichterin)
Tobias Mann, Landschaftsarchitekt, Fulda, (stellv. Fachpreisrichter)
Friedhelm Terfrüchte, Landschaftsarchitekt, Essen, (stellv. Fachpreisrichter)
Dr. Philipp Ambrosius, Verkehrsplaner, Bochum, (stellv. Fachpreisrichter)

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Bereits ausgewählte Bewerbergemeinschaften:
Heuschneider Landschaftsarchitekten PartG mbB, Rheda-Wiedenbrück mit VSU - Beratende Ingenieure für Verkehr, Städtebau und Umweltschutz GmbH , Herzogenrath

Kortemeier Brokmann Landschaftsarchitekten GmbH, Herford mit Bockermann Fritze IngenieurConsult GmbH, Enger

Lohaus Carl Köhlmos Landschaftsarchitekten Stadtplaner, Hannover mit Planungsbüro Hahm GmbH, Osnabrück

LOMA architecture . landscape . urbanism, Kassel mit Ingenieurbüro Redeker GmbH, Detmold

Studio grüngrau GmbH, Düsseldorf mit Lindschulte Ingenieurgesellschaft mbH Nordhorn

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Zusätzliche Informationen: Die auslobende Stelle stellt eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 97.750,00 Euro (brutto) zur Verfügung. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme (Preise, Anerkennungen) kann durch einstimmigen Beschluss des
Preisgerichts neu festgelegt werden. Die ausgelobte Wettbewerbssumme ist dabei auszuschöpfen. Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber der Bauherrschaft für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Teilnehmende mit Geschäftssitz in Deutschland erhalten das Preisgeld inklusive des aktuell gültigen Mehrwertsteuersatzes von 19%. Ausländische Büros erhalten das Preisgeld netto. Die Mehrwertsteuer wird von der auslobenden Stelle in Deutschland abgeführt.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen unter Setzung einer Frist von 3 Kalendertagen nachzufordern.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

1
15

Heuschneider Landschaftsarchitekten PartG mbB mit VSU Beratende
Ingenieure für Verkehr, Städtebau und Umweltschutz GmbH;
Kortemeier Brokmann Landschaftsarchitekten GmbH mit Bockermann Fritze;
IngenieurConsult GmbH mit Planungsbüro Hahm GmbH;
LOMA architecture.landscape.urbanism mit Ingenieurbüro Redeker GmbH;
Studio grüngrau GmbH mit Lindschulte Ingenieurgesellschaft mbH

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich LandschaftsarchitektInnen in
Bewerbergemeinschaften mit IngenieurInnen mit dem Tätigkeitsfeld
Verkehrsplanung. Der weitere Beteiligte der Bewerbergemeinschaft (IngenieurIn der Verkehrplanung) der gelosten Teilnehmerbüros müssen erst mit der Teilnahmebestätigung nach der Losziehung benannt werden.

Zur Verhandlung mit dem Gewinner/mit den Preisträgern wird der Auslober die folgenden Eignungsnachweise fordern:
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Sach- und Vermögensschäden: min. 1,5 Mio. Euro; für Personenschäden: min. 3,0 Mio. Euro; 2-fach maximiert
2. Darstellung einer Referenz Objektplanung. Es werden sowohl
Unternehmensreferenzen als auch personenbezogene Referenzen der Projektleitung akzeptiert. Es ist eine Referenz für eine Objektplanung Freianlage vergleichbarer Größe und Komplexität (Objektliste der Honorarzone IV), mindestens Bearbeitung der Leistungsphasen 2 bis 5 und 6 bis 8; Fertigstellung innerhalb der
letzten 10 Jahre (Stichtag 01.01.2025) beizubringen.
3. Verpflichtungserklärung von Nachunternehmern, sofern sich der Bieter der Eignungsleihe bedient.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Höchstanzahl erfolgreicher Angebote
15