Diese Leistungsbeschreibung regelt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zwischen der Stadt Lüdenscheid (Leasingnehmerin/Auftraggeberin/AG) und dem Auftragnehmer (AN). Gegenstand ist die Bereitstellung von Fahrrädern gemäß dem TV-Fahrradleasing und § 2 Absatz 3 Landesbesoldungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW) in Form einer Entgeltumwandlung zum Zwecke der Überlassung an Beschäftigte der Leasingnehmerin zur dienstlichen und privaten Nutzung (nachfolgend: Leasinggegenstände). Weiterhin sind Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen (insbesondere die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadensabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement und Bereitstellung eines Online-Portals) auf der Grundlage von Einzelleasingverträgen nach näherer Maßgabe dieser Leistungsbeschreibung miteingeschlossen
Die Beschäftigten der Auftraggeberin können auf Wunsch ein Fahrrad ohne oder mit Motorunterstützung bis 25 km/h, ein sogenanntes Pedelec ohne Kennzeichen- und Versicherungspflicht, zur dienstlichen und privaten Nutzung im Rahmen des Überlassungsvertrages leasen. Hierzu zählen auch Fahrräder, die über einen Hilfsantrieb verfügen, der eine Beschleunigung des Fahrzeugs auf eine Geschwindigkeit von bis zu 6 km/h, auch ohne gleichzeitiges Treten oder Kurbeln des Fahrers, ermöglicht (Anfahr- oder Schiebehilfe). Vom Leasing ausgenommen sind sogenannte S-Pedelecs.Die Fahrräder müssen den Vorschriften des § 63a StVZO entsprechen.Die Beschäftigten können ein Fahrrad auswählen, das einschließlich des leasingfähigen Zubehörs (z.B. Gepäckträger, Schutzblech etc.) den Wert (UVP) in Höhe von 7.000,00 Euro brutto nicht überschreitet. Maßgeblich für den Preis ist die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, Importeurs oder Großhändlers einschließlich der Umsatzsteuer und einschließlich der aus dem gültigen Produktangebot konfigurierbaren Ausstattungsvarianten und Sonderausstattungen.
Der Preis wird mit 30% bewertet
die Leistung wird mit 70% bewertet
Die Kommunikation findet über diese Vergabeplattform statt. Der Bieter ist verpflichtet, Nachrichten über die Vergabeplattform abzurufen; andere Auskünfte u.ä. aus dem Vergabehandbuch der Plattformbetreiberin finden keine Anwendung.
Wir weisen darauf hin, dass Bieterfragen frühestens ab dem 14.08.2025 beantwortet werden können.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeberzu rügen.Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB)
Angebote sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz abzugeben. Die Eröffnung erfolgt am:
Bahnhofstraße 158507 Lüdenscheid
Da es sich hierbei um eine elektronische Angebotsabgabe handelt, ist die Anwesenheit von Bietern und deren Vertretern nicht zulässig.
Die Nachforderung erfolgt schriftlich über die Vergabeplattform. Der Bieter ist verpflichtet, Nachrichten über die Vergabeplattform abzurufen; andere Auskünfte u.ä. aus dem Vergabehandbuch der Plattformbetreiberin finden keine Anwendung.
Hierzu zählen die Ausschlussgründe nach GWB und VGV mit der jeweils vorgebenen Rechtswirkung.
Nachweis von 4 Referenzen gleichartiger Leistungen in den letzten 5 Jahren anhand des beigefügten Formular "Referenzen", wobei die Abrechnungssumme pro Referenz mindestens 60 % der Angebotssumme betragen muss.
Gesamtumsatz der letzten 3 vollen Jahre
Berufs- oder Handelsregisterauszug (bei Mitgliedsstaaten ein vergleichbarer Nachweis durch Bescheinigung oder Erklärung über die Berufsausübung gem. Anhang XI RL 2014/24/EU) in Kopie, nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
Nachweis einer gültigen Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens insgesamt 5.000.000 EUR - Mindestdeckungssumme für Sach- und Vermögensschäden: 2.000.000 EUR- Mindestdeckungssumme für Personenschäden: 3.000.000 EUR
Unbedenklichkeitsbescheinigungen in Fotokopie. nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe,- der Berufsgenossenschaft- des Finanzamtes - und des Sozialversicherungsträgers (Krankenkasse), bei dem die überwiegende Zahl der Beschäftigten versichert ist.
- Eigenerklärung gem. beiliegenden Formblatt 124- Alternativ Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung EEE- Zusätzlich bei europaweiten Verfahren: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 6 e VOB/A EU, Formular 521 (EU-Verfahren).- Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531- Erklärung Bieter Unterauftrag/Eignungsleihe, Formular 532 und zusätzlich unterschriebene Verpflichtungserklärung Dritter, Formular 533. Die Nachunternehmer haben die gleichen Nachweise wie der Bewerber/Bieter auf Verlangen nach der Angebotsabgabe vorzulegen.
1. Als Bestandteil des Vertrages und damit für die Ausführung der Lieferungen/Leistungen/Bauleistungen gelten, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde:
1.1 Allgemein
a) das Leistungsverzeichnis des Auftraggebers, b) die DIN-Vorschriften, Technischen- und Fachvorschriften für die jeweilige Leistung in der am Tag der Angebotseröffnung gültigen Fassung, c) die Unfallverhütungsvorschriften und die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln,d) die Verordnung über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (PR 30/53)e) die Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Lüdenscheid für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag.
1.2 Bei Lieferungen oder Leistungen, die nicht Bauleistungen sind:
a) die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) mit der Maßgabe, dass die Gewährleistungsfrist gemäß § 438 BGB zwei Jahre beträgt,b) die Zusätzlichen Vertragsbedingungen
Allgemeine Auftragsbedingungen nach UVgO/VGVBewerbungsbedingungenUVgO/VGV - Zusätzliche VertragsbedingungenDatenschutzerklärung gem. Art. 13 und 14 DSGVOTVgG- Besondere Vertragsbedingungen - Tariftreue, Mindestarbeitsbedingungen