Medientechnik und -produktion für die Neue Dauerausstellung der Museen der Stadt L...
VO: VOB Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Bieterfrage vom 19.06.2025 Datum: 25.06.2025 - 08:03 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei erhalten Sie die Bieterfrage vom 19.06.2025 mit der dazugehörigen Antwort, mit der Bitte um Kenntnisnahme sowie Beachtung.

1. Verkabelung/Abschluss: Ist es korrekt, dass wir nur für die Verkabelung innerhalb eines jeweiligen Exponats verantwortlich sind? Wird jedes Kabel bauseitig mit einem entsprechenden Stecker/Buchse abgeschlossen sein?

Strom- und Netzwerkanschlüsse werden bauseits bereitgestellt. Die genauen Angaben sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. Sämtliche andere Verkabelung ist durch den Auftragnehmer vorzunehmen.

2. Bauseitige Vorarbeiten: Damit wir unsere Arbeiten effizient ausführen und dementsprechend optimal kalkulieren können, ist es nötig, dass sämtliche bauseitige Vorarbeiten abgeschlossen sind. Können Sie gewährleisten, dass insbesondere das Gewerk ELT vor Beginn unserer Leistungen vor Ort abgeschlossen und eingemessen ist?

Strom- und Netzwerkanschlüsse werden durch das Gewerk ELT an vielen Stellen in die Möbel eingebracht. Insbesondere hier ist eine genaue zeitliche Abstimmung mit den Gewerken Ausstellungsbau und ELT vorzunehmen. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass alle Anschlüsse fertig angeschlossen beim Aufbaustart vorhanden sind. Eine Koordination der Arbeitsabläufe ist einzukalkulieren. Auch Schnittstellen mit anderen Gewerken, vor allem Ausstellungsbau, sind zu berücksichtigen.

3. Teilnahme Baubesprechung: sind Baubesprechungen vor Ort vorgesehen und soll wirklich für jede Baubesprechung während des kompletten Ausführungszeitraums Zeit für die Teilnahme einkalkuliert werden oder reicht es an den Baubesprechungen teilzunehmen, während wir vor Ort auf der Baustelle sind?

Nein, Teilnahme an den Baubesprechungen wird nicht pauschal gefordert.
Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zu Beginn des Auftrags die örtliche Situation durch Anwesenheit zu erfassen. Im Rahmen des Projektauftakts ist in Abstimmung mit dem Auftraggeber und den Architekten ein Terminplan zu erstellen, in dem auch regelmäßige Besprechungen und Meilensteine festgelegt werden. An weitere Besprechungen ist auf Aufforderung des Arbeitsgebers teilzunehmen. Die Besprechungen können - sofern inhaltlich möglich - auch online stattfinden.
Darüber hinaus sind Ortstermine, wie etwa Aufmassnahmen, Koordinationsgespräche mit anderen Gewerken, Bemusterungen oder die Vorlage von Musterstücken, durch den Auftragnehmer zu gewährleisten.

4. Gewährleistung/Garantie: bis zu welchem Zeitraum müssen Gewährleistungs-/Garantieverpflichtungen erfüllt werden? Startet dieser Zeitraum bereits bei Teilabnahme/Teillieferung eines Abschnitts oder erst nach der kompletten Abnahme?

Erst nach der kompletten Abnahme. Es findet keine Teilabnahme statt.

5. Vorabrechnungen: Besteht die Möglichkeit, Teilrechnungen nach Baufortschritt zu stellen? Besteht die Möglichkeit, eine Teilrechnung als Anzahlung vorab zu stellen?

Eine Anzahlung ist nicht vorgesehen. Abschlagsrechnungen sind möglich, siehe Allgemeine Vorbemerkung 2.9, jedoch erst nach abgeschlossenen Leistungseinheiten.


Mit freundlichen Grüßen
ZVS der Stadt Lüdenscheid

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