1) Nachweis der technischen Ausstattung (Vorproduktion/ Drehbuch- und Layouterstellung):
Der Bieter muss einen Nachweis erbringen, dass er über die notwendige technische Kapazität und fachtechnische Kompetenzen verfügt, um die Ausarbeitung der medialen Ausstellungsinhalte im Kontext von immersiven historischen Rekonstruktionen und immersiven visuellen Effekten (z.B. auch Regiearbeit für die Filmproduktion aus dem vorliegenden Filmdrehbuch, grafische Ausarbeitung von der vorliegenden Planung zu einem finalen Interface-Layout, etc.) erfolgreich zu erbringen.
Dieser Nachweis kann erbracht werden durch:
- Erklärung über die verfügbaren Softwarelizenzen und Aufstellung der wesentlichen technischen Ausrüstung
- Zertifikate und Qualifikationen des mit der Planung betrauten Personals (mindestens 1 Projektmanager, 1 Contentdesigner, 1 Filmregisseur und/oder -produzent, jeweils mit entsprechender Qualifikation, z.B. M.A. Kommunikationsdesign, M.A.Filmproduktion, oder Vergleichbares) erbracht werden.
Die Vorproduktionsleistungen, die an externe Spezialhersteller vergeben werden, müssen unter o.g. Anforderungen dargestellt werden.
2) Nachweis der technischen Ausstattung (Produktion):
Der Bieter muss einen Nachweis erbringen, dass er über die notwendigen technischen Kapazitäten im Kontext von immersiven historischen Rekonstruktionen und immersiven visuellen Effekten im zur Herstellung der überwiegenden Bestandteile des Auftrags in dem eigenen Studio/Werkstatt verfügt.
Dieser Nachweis kann erbracht werden durch:
- Erklärung über die verfügbaren Softwarelizenzen und Aufstellung der wesentlichen technischen Ausrüstung
- Zertifikate und Qualifikationen des mit der Produktion betrauten Personals (Mindestanforderung wie oben in 1) Vorproduktion genannt) erbracht werden.
Die Produktionsleistungen, die an externe Spezialhersteller vergeben werden, müssen unter o.g. Anforderungen dargestellt werden.