Wartungsarbeiten am Montag, 27.04.2026 von ca.14:00 bis 16:00 Uhr
Elektroinstallation: Umbau und Ausbau Offener Ganztag an der Grundschule Tinsberg ...
VO: Sonstige Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Stadt Lüdenscheid
Rathausplatz 2
58507
Lüdenscheid
Deutschland
DE125806589
Zentraler Vergabeservice
vergabeservice@luedenscheid.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDDLAS0

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDDLAS0/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Die wesentlichen Arbeiten umfassen:
- Elektroinstallation inkl. Verteilungen
- Erneuerung der Beleuchtung
- Installation Notbeleuchtung
- Erneuerung Daten- und Telefontechnik
- Demontage und Entsorgung der Altinstallationen

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Grundschule Tinsberg
Obertinsberger Str. 16
58507
Lüdenscheid

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Bauabschnitt 1
Beginn: 01.07.2026
Ende: 30.11.2026

Bauabschnitt 2
Beginn: 11.01.2027
Ende: 31.05.2027

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Folgende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen:

- Eigenerklärung gem. beiliegenden Formblatt

Soweit zutreffend (nur auszufüllen und vorzulegen, wenn der jeweilige Sachverhalt vorliegt)
- Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531
- Erklärung Bieter Unterauftrag/Eignungsleihe, Formular 532 und zusätzlich unterschriebene Verpflichtungserklärung Dritter, Formular 533. Die Nachunternehmer haben die gleiche Nachweise wie der Bewerber/Bieter auf Verlangen nach der Angebotsabgabe vorzulegen.

Folgende Nachweise sind auf gesondertes Verlangen nach Angebotsabgabe vorzulegen (gilt für alle Bieter):

- Berufs- oder Handelsregisterauszug (bei Mitgliedsstaaten ein vergleichbarer Nachweis durch Bescheinigung oder Erklärung über die Berufsausübung gem. Anhang XI RL 2014/24/EU) in Kopie.

- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, in Kopie

- Bescheinigung in Steuersachen

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Folgende Nachweise sind auf gesondertes Verlangen nach Angebotsabgabe vorzulegen (gilt für alle Bieter):

- Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind

- Nachweis einer gültigen Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1.650.000 EUR

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Folgende Nachweise sind auf gesondertes Verlangen nach Angebotsabgabe vorzulegen (gilt für alle Bieter):

- Nachweis von 3 Referenzen gleichartiger Leistungen in den letzten 5 Jahren anhand des beigefügten Formular "Referenzen", wobei die Abrechnungssumme pro Referenz mindestens 60 % der Angebotssumme betragen muss
- Angaben zur Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter und die Zahl der Führungskräfte des Unternehmens der letzten 3 Jahre

Sonstige

Sollten Unterlagen durch den Auftraggeber nachgefordert oder angefordert werden, wird hierfür eine angemessene Frist gesetzt.
Nach Fristablauf eingereichte Unterlagen können im weiteren Verfahren unberücksichtigt bleiben und zum Ausschluss führen.

Aufgrund der Bearbeitungszeiten der ausstellenden Stellen wird empfohlen, ggf. fehlende Standard-Bescheinigungen (z. B. Unbedenklichkeitserklärungen) frühzeitig zu beantragen.

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

1. Als Bestandteil des Vertrages und damit für die Ausführung der Lieferungen/Leistungen/Bauleistungen gelten, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde:

1.1 Allgemein

a) das Leistungsverzeichnis des Auftraggebers,
b) die DIN-Vorschriften, Technischen- und Fachvorschriften für die jeweilige Leistung in der am Tag der Angebotseröffnung gültigen Fassung,
c) die Unfallverhütungsvorschriften und die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln,
d) die Verordnung über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (PR 30/53)
e) die Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Lüdenscheid für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag.

1.2 Bei Lieferungen oder Leistungen, die nicht Bauleistungen sind:

a) die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) mit der Maßgabe, dass die Gewährleistungsfrist gemäß § 438 BGB zwei Jahre beträgt,
b) die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Lüdenscheid für die Ausführung von Liefer- oder Dienstleistungen.

1.3 Bei Bauleistungen:

a) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B),
b) die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Lüdenscheid für die Vergabe von Bauleistungen,
c) die Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Lüdenscheid für die Vergabe von Bauleistungen,
d) die Allgemeinen Technischen Vorschriften der VOB, Teil C,

2. Der Zuschlag wird durch die Stadt schriftlich erteilt. Mündliche Abreden oder Aufträge werden erst durch eine schriftliche Bestätigung verbindlich. Der Bieter bleibt bis zum Zuschlag, der in der Regel nicht später als einen Monat nach Angebotseröffnung erfolgen soll, an sein Angebot gebunden.

3. Die vereinbarten Preise sind Festpreise, soweit nicht die Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Lüdenscheid Abweichungen enthalten.

4. Der Auftragnehmer hat sich von der Lage und Beschaffenheit der Stelle, an der die Leistung oder Bauleistung erbracht werden soll, vor der Angebotsabgabe eingehend Kenntnis zu verschaffen.

5. Lieferungen erfolgen frachtfrei Verwendungsstelle und auf Gefahr des Auftragnehmers, sofern nicht andere Abreden schriftlich getroffen wurden. Verpackungskosten werden nur ausnahmsweise nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung erstattet. Unfrei gelieferte Sendungen werden nicht eingelöst und gehen an den Auftragnehmer zurück. Bei Lieferungen auf Abruf werden keine Lagerkosten erstattet. Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizufügen.

6. Rechnungen sind stets in doppelter Ausfertigung einzureichen; die zweite Ausfertigung ist als Zweitschrift deutlich zu kennzeichnen.

7. Zahlungen erfolgen ausschließlich bargeldlos innerhalb eines Monats nach Eingang der Rechnung, frühestens jedoch gerechnet vom Tage der Erfüllung der Leistung, sofern eine Abnahme vereinbart ist, nicht vor dem Tage der Abnahme. Die Bestimmungen der VOB über Abschlags- und Schlusszahlungen bleiben unberührt.

8. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine nach Prüfung der Schlussrechnung festgestellte Überzahlung unverzüglich der Stadt zu erstatten.

9. Bedingungen des Auftragnehmers finden nur Anwendung, wenn sie den Bedingungen der Stadt nicht entgegenstehen und durch diese ausdrücklich und schriftlich angenommen sind.

10. Alle mit dem Vertrag im Zusammenhang stehenden rechtserheblichen Erklärungen sind schriftlich abzugeben.

11. Sollte eine Bestimmung dieser Auftragsbedingungen oder der unter Ziff. 1.1 bis 1.3 aufgeführten Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein, gelten die übrigen Bestimmungen weiter.

12. Erfüllungsort ist Lüdenscheid; wenn Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens (§§ 688 ff. ZPO) geltend gemacht werden, ist Gerichtsstand Lüdenscheid.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

19.05.2026 10:00 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Bindefrist des Angebots

19.06.2026

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

19.05.2026 10:00 Uhr

Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform. Eine Anwesenheit von Bietern oder deren Vertretern beim Öffnungsvorgang ist daher nicht vorgesehen.

Auf Grundlage des § 75a GO NRW werden Submissionsergebnisse nach Angebotsöffnung grundsätzlich nicht bekannt gegeben. Angaben zu Bieternamen, Anzahl der eingegangenen Angebote sowie Angebotspreisen unterliegen der Vertraulichkeit und werden nicht veröffentlicht.

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

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