Der STL beabsichtigt, für die Jahre 2026 und 2027 einen Rahmenvertrag über die Durchführungvon Baugrunduntersuchungen im Bereich des kommunalen Straßenbaus abzuschließen. Ziel istdie bedarfsbezogene Beauftragung von baugrundtechnischen Untersuchungen zur Vorbereitungund Durchführung von Straßenbau- und Tiefbaumaßnahmen.
Gegenstand der LeistungGegenstand des Rahmenvertrages sind insbesondere:1. Rammsondierungen, Drucksondierungen2. Rammkernbohrungen, Kernbohrungen3. Entnahme und Untersuchung von Bodenproben4. Durchführung von bodenmechanischen Laborversuchen5. Durchführung von dynamischen Lastplattendruckversuchen6. Erstellung von Baugrundgutachten mit Gründungsempfehlungen7. Geotechnische Beratung zu bestehenden Gutachten oder Maßnahmen
Eine zügige Beauftragung der Leistung vor dem 01.03.2026 ist beabsichtigt. Die Bindefrist wurde aufgrund des EU-weiten Verfahrens aber bewusst länger gewählt. Ein Auftragsbeginn kann naturgemäß erst nach Erteilung des Auftrages erfolgen.
Die Kommunikation findet über diese Vergabeplattform statt. Der Bieter ist verpflichtet, Nachrichten über die Vergabeplattform abzurufen; andere Auskünfte u.ä. aus dem Vergabehandbuch der Plattformbetreiberin finden keine Anwendung.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrundder Bekanntmachung oder in den Vergabeunterla-gen erkennbar sind, sind spätestens bis zumAblauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rü-gen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevor-schriften innerhalb einer Frist von zehn Kalender-tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeberzu rügen.Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wol-len, bei der zuständigen Vergabekammer zu stel-len (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftragge-ber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftragohne vorherige Veröffentlichung einer Bekannt-machung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist.Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksam-keit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indemer die Informations- und Wartepflicht missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichungeiner Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäi-schen Union vergeben hat, ohne dass dies auf-grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksam-keit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprü-fungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagennach der Information der betroffenen Bieter undBewerber durch den öffentlichen Auftraggeberüber den Abschluss des Vertrags, jedoch nichtspäter als sechs Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeberdie Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäi-schen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischen Union (§ 135 GWB)
Angebote sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz abzugeben. Die Eröffnung erfolgt am :
Bahnhofstraße 158507 Lüdenscheid
Da es sich hierbei um eine elektronische Angebotsabgabe handelt, ist die Anwesenheit von Bietern und deren Vertretern nicht zulässig.
Die Nachforderung erfolgt schriftlich über die Vergabeplattform. Der Bieter ist verpflichtet, Nachrichten über die Vergabeplattform abzurufen; andere Auskünfte u.ä. aus dem Vergabehandbuch der Plattformbetreiberin finden keine Anwendung.
Hierzu zählen die Ausschlussgründe nach GWB und VGV mit der jeweils vorgebenen Rechtswirkung.
Nachweis von 5 Referenzen gleichartiger Leistungen in den letzten 3 Jahren anhand des beigefügten Formular "Referenzen", wobei die Abrechnungssumme pro Referenz mindestens 60 % der Angebotssumme betragen muss
- Nachweis einer gültigen Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1.000.000 EUR
Unbedenklichkeitsbescheinigungen, in Fotokopie,
- der Berufsgenossenschaft- Bescheinigung in Steuersachen- und des Sozialversicherungsträgers (Krankenkasse), bei dem die überwiegende Zahl der Beschäftigten versichert ist.
- Eigenerklärung gem. beiliegenden Formblatt
- Alternativ Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung EEE- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, Formular 521. - Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531- Erklärung Bieter Unterauftrag/Eignungsleihe, Formular 532 und zusätzlich unterschriebene Verpflichtungserklärung Dritter, Formular 533. Die Nachunternehmer haben die gleiche Nachweise wie der Bewerber/Bieter auf Verlangen nach der Angebotsabgabe vorzulegen.
- Berufs- oder Handelsregisterauszug (bei Mitgliedsstaaten ein vergleichbarer Nachweis durch Bescheinigung oder Erklärung über die Berufsausübung gem. Anhang XI RL 2014/24/EU) in Kopie
1. Als Bestandteil des Vertrages und damit für die Ausführung der Lieferungen/Leistungen/Bauleistungen gelten, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde:
1.1 Allgemein
a) das Leistungsverzeichnis des Auftraggebers, b) die DIN-Vorschriften, Technischen- und Fachvorschriften für die jeweilige Leistung in der am Tag der Angebotseröffnung gültigen Fassung, c) die Unfallverhütungsvorschriften und die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln,d) die Verordnung über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (PR 30/53)e) die Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Lüdenscheid für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag.
1.2 Bei Lieferungen oder Leistungen, die nicht Bauleistungen sind:
a) die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) mit der Maßgabe, dass die Gewährleistungsfrist gemäß § 438 BGB zwei Jahre beträgt,b) die Zusätzlichen Vertragsbedingungen
Allgemeine Auftragsbedingungen nach UVgO/VGVBewerbungsbedingungenUVgO/VGV - Zusätzliche VertragsbedingungenDatenschutzerklärung gem. Art. 13 und 14 DSGVOTVgG- Besondere Vertragsbedingungen - Tariftreue, Mindestarbeitsbedingungen