Die Stadt Lüdenscheid beabsichtigt die Ingenieurleistungen zur Planung und zum Bau einer Verkehrsanlage in einer städtischen Erschließungsstraße zu vergeben
Es handelt sich hierbei um Ingenieurleistungen für den Teilbereich der Straße Im Stoberg zwischen der Einmündung Haydnstraße und der L 691 Lösenbacher Landstraße inkl. Fußwegeverbindung zwischen den Straßen Im Stoberg und Haydnstraße.
Das wirtschaftlichste (hier: das günstige wertbare Angebot) erhält den Zuschlag
Die Kommunikation findet über diese Vergabeplattform statt. Der Bieter ist verpflichtet, Nachrichten über die Vergabeplattform abzurufen; andere Auskünfte u.ä. aus dem Vergabehandbuch der Plattformbetreiberin finden keine Anwendung.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeberzu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist.Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeberdie Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Die Dauer der Bindefrist wurde vorsorglich länger gewählt aufgrund aufgrund der Weihnachts- und Neujahrszeit, in der mit eingeschränkter Verfügbarkeit der Beteiligten zu rechnen ist. Eine zeitnahe Zuschlagserteilung nach Abschluss der Angebotswertung ist dennoch beabsichtigt.
Die Nachforderung erfolgt schriftlich über die Vergabeplattform. Der Bieter ist verpflichtet, Nachrichten über die Vergabeplattform abzurufen; andere Auskünfte u.ä. aus dem Vergabehandbuch der Plattformbetreiberin finden keine Anwendung.
Nachweis von zwei Referenzen gleichartiger Leistung in den letzten 3 Jahren anhand des beigefügten Formulars Referenzen, wobei die Abrechnungssumme pro Referenz mindestens 50 % der Angebotssumme betragen muss.
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung zur Verfügung stehen
Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages von 500.000 EUR
Nachweis einer gültigen Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000 EUR
Berufs- oder Handelsregisterauszug (bei Mitgliedstaaten genügt ein vergleichbarer Nachweis), in Kopie
Unbedenklichkeitsbescheinigungen, in Kopie, nicht älter als 6 Monate - der Berufsgenossenschaft- des Sozialversicherungsträgers (Krankenkasse), bei dem die überwiegende Zahl der Beschäftigten versichert ist- Bescheinigung in Steuersachen
1. Als Bestandteil des Vertrages und damit für die Ausführung der Lieferungen/Leistungen/Bauleistungen gelten, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde:
1.1 Allgemein
a) das Leistungsverzeichnis des Auftraggebers, b) die DIN-Vorschriften, Technischen- und Fachvorschriften für die jeweilige Leistung in der am Tag der Angebotseröffnung gültigen Fassung, c) die Unfallverhütungsvorschriften und die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln,d) die Verordnung über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (PR 30/53)e) die Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Lüdenscheid für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag.
1.2 Bei Lieferungen oder Leistungen, die nicht Bauleistungen sind:
a) die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) mit der Maßgabe, dass die Gewährleistungsfrist gemäß § 438 BGB zwei Jahre beträgt,b) die Zusätzlichen Vertragsbedingungen
Einzureichende Unterlagen mit dem Angebot:Eigenerklärung zur Eignung gemäß beigefügtem Formblatt (Alternativ Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung EEE)Eigenerklärung Ausschlussgründe, Formular 521523 EU Eigenerklärung SanktionspaketSoweit einschlägig Formular 531, 532, 533
Vertragsbedingungen:Allgemeine Auftragsbedingungen nach VGVBewerbungsbedingungenVGV - Zusätzliche VertragsbedingungenDatenschutzerklärung gem. Art. 13 und 14 DSGVOTVgG- Besondere Vertragsbedingungen - Tariftreue, Mindestarbeitsbedingungen