Im Zuge des Beginns des 2. Bauabschnitts des Neubaus der Hauptfeuer- und Rettungswache muss für den weiteren Baubalauf die derzeitige Baustellenzufahrt
an der Wiesenstraße (gegenüber der Sedanstraße) verlegt werden.
Die geplante Baustellenzufahrt ist ca. 32,50 Meter von der Haltlinie an der LSA entfernt (Beginn der Einleitung des Linksabbiegestreifens). Die Rückstaulängen in der Nachmittagsspitze und damit die erforderliche Stauraumlänge vor der LSA liegt bei knapp unter 40 Metern. Da die Anfahrt der Baustellenzufahrt aufgrund des Winkels mit längeren Fahrzeugen (Lkw) nur aus Richtung Altenaer Straße möglich ist, ist zu gewährleisten, dass Baustellenfahrzeuge ungehindert in die Zufahrt abbiegen können, um einen Rückstau bis in den Kreuzungsbereich Altenaer Straße durch nachrückende Fahrzeuge auszuschließen. Die Baustellenzufahrt muss daher bei Rückstau in der Wiesenstraße freigehalten werden. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit soll zunächst die Anordnung einer Wartelinie Z 341 StVO i.V. mit einem entsprechenden Hinweis (nichtamtliche Beschilderung z.B. "bei Rückstau Baustellenzufahrt freihalten") angeordnet werden. Ob das ausreicht ist nach Einrichtung zu beobachten. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass bei festgestellten Problemen weitergehende Maßnahmen erforderlich werden können (Anpassung der Signalsteuerung)
Die für die Baustelleverkehrsführung durchzuführenden Arbeiten sind im vorliegenden Leistungsverzeichnis beschrieben. Im Wesentlichen sind folgende Leistungen zu erbringen:
- Baustellenbeschilderung gemäß Verkehrsgenehmigung bereitstellen und unterhalten