Vorhaltung eines Lagers mit Medizinprodukten
Die Leistung ist im Detail wie folgt zu erbringen:- Der Vertragspartner übernimmt 3x wöchentlich (auch während der gesetzlichen Feiertage) die Bestandskontrolle, Bestellung, Lieferung und Bestückung des Medizinlagers. Lager- und Lieferort ist die von der Stadt Lüdenscheid angemietete Räumlichkeit im Klinikum Lüdenscheid(Paulmannshöher Str. 14 in Lüdenscheid).- Die gelieferten Materialien müssen bei Lieferung mind. 1 Jahr haltbar sein und den Deutschen Rechtsnormen entsprechen oder mindestensgleichwertigen europäischen Normen.- Es werden nur Materialien nach Vorgabe der Feuer- und Rettungswache bestellt und bestückt. Ein Produktwechsel ohne vorherige Absprache istnicht gestattet.- Es wird das "First expired - First out" System angewendet.- Produktwechsel, -ergänzung und/oder -streichung müssen innerhalb von 2 Arbeitstagen umgesetzt werden, sofern adäquater Ersatz auf dem Markt erhältlich ist.- Sicherheitshinweise von Herstellern sind dem Auftraggeber umgehend unter der Email: mp-sicherheit@luedenscheid.de anzuzeigen, die Bearbeitung erfolgt in Absprache mit dem Beauftragten für Medizinproduktesicherheit oder einem seiner im Dienst befindlichen Vertreter-? Der Auftragnehmer ist verpflichtet sich an Maßnahmen nach der Medizinprodukte-Anwendermelde- und Informationsverordnung zu beteiligen und Auskünfte zu erteilen.- Der Vertragspartner muss eine aktuelle "Notrufnummer" hinterlegen, damit er bei unerwarteten Entnahmen erreichbar ist und der Bestand aufgefüllt werden kann. Er ist verpflichtet von 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr innerhalb von 2 Stunden und von 18.01 Uhr bis 06.59 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen, innerhalb von 8 Stunden den Bestand aufzufüllen. Der Vertragspartner verpflichtet sich bei Bedarf, einmal im Quartal mit dem zuständigen Mitarbeiter*in der Feuer- und Rettungswache, eine Besprechung über Produktqualität und Lagermenge abzuhalten- Durchführung und Dokumentation einer jährlichen Inventur zusammen mit einem Mitarbeiter*in der Feuer- und Rettungswache.- Die Angebotspreise gelten prinzipiell über die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit unverändert. Sollten sich jedoch unkalkulierbare Preissteigerungen, die auf weltwirtschaftliche und krisenbedingte Ereignisse bzw. auf einen gesetzlichen oder regulatorischen Grund zurückzuführen sind, ergeben, so ist der Auftragnehmer gehalten, diesen Grund dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich darzulegen und ebenfalls nachzuweisen. Der Nachweis istdurch eine Urkalkulation und z.B. durch Rechnungen/Belege des Herstellers zu erbringen. Die Kosten werden danach ausschließlich im gegenseitigen Einvernehmen neu festgesetzt. Die Urkalkulation ist bei Auftragserteilung in einem verschlossenen Umschlag zu übergeben.- Sofern im Leistungsverzeichnis "Sicherheitsgründe" für die Wahl eines Produktes enthalten sind, bezieht sich dies auf Tests und oder Angaben der ärztlichen Leitung des Märkischen Kreises sowie mehrjähriger Erfahrung des Auftraggebers.-Es muss eine jährliche Verbrauchsliste erstellt und der FuR bis zum 31.01. des Folgejahres ausgehändigt werden.- Für die Abdeckung von Spitzen in den Verbräuchen und für den Fall eines Massenanfalles von Verletzten (MANV) ist ein Zwischenlager innerhalb eines Radius von 30km zum Klinikum Lüdenscheid, mit dem Bedarf für mindestens 2 Wochen einzurichten und zu unterhalten.- Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag noch während der Bindefrist zu erteilen; der Lieferbeginn ist dann 14 Tage nach Auftragserteilung.- Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre nach Auftragserteilung. Die Laufzeit des Vertrages wird automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, wenn Auftraggeber oder Auftragnehmer den Vertrag vor Ablauf der zwei Jahre nicht gekündigt haben. Eine schriftliche Kündigung ist bis spätestens drei Monate zum Vertragsende einzureichen.
das einzige Kriterium ist der Preis
der Mindestbietende erhält den Zuschlag
Die Kommunikation findet über diese Vergabeplattform statt. Der Bieter ist verpflichtet, Nachrichten über die Vergabeplattform abzurufen; andere Auskünfte u.ä. aus dem Vergabehandbuch der Plattformbetreiberin finden keine Anwendung.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrundder Bekanntmachung oder in den Vergabeunterla-gen erkennbar sind, sind spätestens bis zumAblauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rü-gen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevor-schriften innerhalb einer Frist von zehn Kalender-tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeberzu rügen.Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wol-len, bei der zuständigen Vergabekammer zu stel-len (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftragge-ber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftragohne vorherige Veröffentlichung einer Bekannt-machung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist.Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksam-keit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indemer die Informations- und Wartepflicht missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichungeiner Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäi-schen Union vergeben hat, ohne dass dies auf-grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksam-keit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprü-fungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagennach der Information der betroffenen Bieter undBewerber durch den öffentlichen Auftraggeberüber den Abschluss des Vertrags, jedoch nichtspäter als sechs Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeberdie Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäi-schen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischen Union (§ 135 GWB)
Angebote sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz abzugeben. Die Eröffnung erfolg am :
Bahnhofstraße 158507 Lüdenscheid
Da es sich hierbei um eine elektronische Angebotsabgabe handelt, ist die Anwesenheit von Bietern und deren Vertretern nicht zulässig.
Die Nachforderung erfolgt schriftlich über die Vergabeplattform. Der Bieter ist verpflichtet, Nachrichten über die Vergabeplattform abzurufen; andere Auskünfte u.ä. aus dem Vergabehandbuch der Plattformbetreiberin finden keine Anwendung.
Angaben über Namen und berufliche Qualifikation der Personen, die die Leistungen im Auftragsfall tatsachlich erbringen sollen
Nachweis von drei Referenzen gleichartiger Leistungen in den letzten drei Jahren anhand des beigefügten Formular "Referenzen", wobei die Abrechnungssumme pro Referenz mindestens 60 % der Angebotssumme betragen muss
Nachweise zur Einhaltung bestimmter Qualitätsstandards:Medizinisch geschultes Personal (Rettungsassistent*in, gleichwertig oder höher)
- Berufs- oder Handelsregisterauszug (bei Mitgliedsstaaten ein vergleichbarer Nachweis durch Bescheinigung oder Erklärung über die Berufsausübung gem. Anhang XI RL 2014/24/EU) in Kopie,
- Nachweis einer gültigen Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000 EUR
Unbedenklichkeitsbescheinigungen, in Fotokopie,
- der Berufsgenossenschaft- Bescheinigung in Steuersachen- und des Sozialversicherungsträgers (Krankenkasse), bei dem die überwiegende Zahl der Beschäftigten versichert ist.
- Eigenerklärung zur Eignung gem. beiliegenden Formblatt- Alternativ Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung EEE- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, Formular 521. - Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531- Erklärung Bieter Unterauftrag/Eignungsleihe, Formular 532 und zusätzlich unterschriebene Verpflichtungserklärung Dritter, Formular 533. Die Nachunternehmer haben die gleiche Nachweise wie der Bewerber/Bieter auf Verlangen nach der Angebotsabgabe vorzulegen.
1. Als Bestandteil des Vertrages und damit für die Ausführung der Lieferungen/Leistungen/Bauleistungen gelten, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde:
1.1 Allgemein
a) das Leistungsverzeichnis des Auftraggebers, b) die DIN-Vorschriften, Technischen- und Fachvorschriften für die jeweilige Leistung in der am Tag der Angebotseröffnung gültigen Fassung, c) die Unfallverhütungsvorschriften und die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln,d) die Verordnung über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (PR 30/53)e) die Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Lüdenscheid für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag.
1.2 Bei Lieferungen oder Leistungen, die nicht Bauleistungen sind:
a) die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) mit der Maßgabe, dass die Gewährleistungsfrist gemäß § 438 BGB zwei Jahre beträgt,b) die Zusätzlichen Vertragsbedingungen