Bodenbelagsarbeiten
Das Stadt- und Geschichtsmuseum Lüdenscheid befindet sich imdenkmalgeschützten Geschichtsmuseum, früher Amtshaus (Bauteil A) des Museumkomplexes an der Sauerfelder Straße 14-20 in Lüdenscheid. Die baulichen Maßnahmen in dieser Ausschreibung, Bodenbelagsarbeiten befinden sich alle in den Räumlichkeiten im 1. Obergeschoss des Amtshauses und dienen der Herstellung einer neuen Dauerausstellung sowie zur Renovierung von flankierenden Räumen, die nicht zur Dauerausstellung gehören.
der Preis ist das einzige Kriterium
der mindestbietende erhält den Zuschlag
Die Kommunikation findet über diese Vergabeplattform statt. Der Bieter ist verpflichtet, Nachrichten über die Vergabeplattform abzurufen; andere Auskünfte u.ä. aus dem Vergabehandbuch der Plattformbetreiberin finden keine Anwendung.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrundder Bekanntmachung oder in den Vergabeunterla-gen erkennbar sind, sind spätestens bis zumAblauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rü-gen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevor-schriften innerhalb einer Frist von zehn Kalender-tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeberzu rügen.Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wol-len, bei der zuständigen Vergabekammer zu stel-len (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftragge-ber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftragohne vorherige Veröffentlichung einer Bekannt-machung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist.Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksam-keit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indemer die Informations- und Wartepflicht missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichungeiner Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäi-schen Union vergeben hat, ohne dass dies auf-grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksam-keit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprü-fungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagennach der Information der betroffenen Bieter undBewerber durch den öffentlichen Auftraggeberüber den Abschluss des Vertrags, jedoch nichtspäter als sechs Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeberdie Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäi-schen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischen Union (§ 135 GWB)
Angebote sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz abzugeben. Die Eröffnung erfolg am :
Bahnhofstraße 158507 Lüdenscheid
Da es sich hierbei um eine elektronische Angebotsabgabe handelt, ist die Anwesenheit von Bietern und deren Vertretern nicht zulässig.
Für die Nachforderung der Unterlagen gelten die Regelungen der VOB/A EU.
Die Abfrage der Leistungsfähigkeit ist zunächst nur durch die Eigenerklärung zu erklären. Der Auftraggeber behält sich die Anforderung folgender Unterlagen vor:
Berufs- oder Handelsregisterauszug (bei Mitgliedsstaaten ein vergleichbarer Nachweis durch Bescheinigung oder Erklärung über die Berufsausübung gem. Anhang XI RL 2014/24/EU) in Kopie
Nachweis von 3 Referenzen gleichartiger Leistungen in den letzten 5 Jahren anhand des beigefügten Formular "Referenzen", wobei die Abrechnungssumme pro Referenz mindestens 60 % der Angebotssumme betragen muss.
Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 6 e VOB/A EU, Formular 521 (EU-Verfahren).- Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531- Erklärung Bieter Unterauftrag/Eignungsleihe, Formular 532 und zusätzlich unterschriebene Verpflichtungserklärung Dritter, Formular 533. Die Nachunternehmer haben die gleichen Nachweise wie der Bewerber/Bieter auf Verlangen nach der Angebotsabgabe vorzulegen.
Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit diese mit ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Kann der Gesamtumsatz wegen des Alters des Unternehmens nicht vollständig nachgewiesen werden, führt dies nicht zum Ausschluss vom Verfahren.
Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000 EUR
- Nachweis der Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers und Unbedenklichkeits-bescheinigung, aus der hervorgeht, dass keine Rückstände bestehen in Kopie
- Unbedenklichkeitsbescheinigung, aus der hervorgeht, dass keine Rückstände bestehen in Kopie Bescheinigung in Steuersachen (eine Freistellungsbescheinigung reicht hier nicht aus) in einfacher Kopie
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, bei dem die überwiegende Zahl der Mitarbeiter versichert ist, aus der hervorgeht, dass keine Rückstände bestehen in einfacher Kopie
1. Als Bestandteil des Vertrages und damit für die Ausführung der Lieferungen/Leistungen/Bauleistungen gelten, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde:
1.1 Allgemein
a) das Leistungsverzeichnis des Auftraggebers, b) die DIN-Vorschriften, Technischen- und Fachvorschriften für die jeweilige Leistung in der am Tag der Angebotseröffnung gültigen Fassung, c) die Unfallverhütungsvorschriften und die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln,d) die Verordnung über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (PR 30/53)e) die Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Lüdenscheid für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag.
1.2 Bei Lieferungen oder Leistungen, die nicht Bauleistungen sind:
a) die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) mit der Maßgabe, dass die Gewährleistungsfrist gemäß § 438 BGB zwei Jahre beträgt,b) die Zusätzlichen Vertragsbedingungen
Allgemeine Auftragsbedingungen BewerbungsbedingungenBesonderer VertragsbedingungenZusätzliche VertragsbedingungenDatenschutzerklärung gem. Art. 13 und 14 DSGVOTVgG- Besondere Vertragsbedingungen - Tariftreue, Mindestarbeitsbedingungen