Betreuung von Sammelunterkünften bei Massenzustrom von Flüchtenden durch freie Träger der Wohlfahrtspflege oder andere geeignete Träger.
Die Stadt Lüdenscheid beabsichtigt in oben genannter Angelegenheit im Wege reiner Markterkundung und zunächst außerhalb eines Vergabeverfahren, in Erfahrung zu bringen, welche Träger der freien Wohlfahrt oder andere geeignete Träger Interesse an dieser Aufgabe signalisieren.
Hierfür liefert die Stadt vorab einige Stichpunkte, hinsichtlich der zu erbringenden Leistungen wie folgt.
Die Stadt Lüdenscheid ist nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW (FlüAG) verpflichtet, Geflüchtete unterzubringen. Dies gilt besonders bei einem Massenzustrom von Flüchtenden.
Für diesen Fall dienen zur Unterbringung der Flüchtenden zwei Unterkünfte, eine leerstehende Grundschule innerhalb des Stadtgebietes und Teile des Lüdenscheider Integrations- und Begegnungszentrums (LIBZ), die durch einen geeigneten, in der Wohlfahrtspflege tätigen Träger für die Zeit der dortigen Unterbringung betreut werden sollen.
Vorliegende Markterkundung dient der Identifikation potentieller Betreiber.
Die leerstehende Grundschule (Klassenräume und Sporthalle) befindet sich in einem Stadtteil außerhalb des Zentrums (ca.5 km) und hat eine maximale Aufnahmekapazität von 140 Plätzen.
Das Integrations- und Begegnungszentrum (Sporthalle/Räume) liegt relativ zentrumsnah (ca. 1 km) mit einer Aufnahmekapazität von ca.130 Plätzen.
Beide werden mit enger Bettbelegung, abgetrennte Zelleinheiten und zentralem Bewirtungsraum innerhalb der Objekte ausgestattet.
Die Inbetriebnahme muss bei Einsetzen eines Massenzustromes von Flüchtenden sehr kurzfristig, z. B. innerhalb von 5 Tagen erfolgen.