Selbstfahrendes Kompakt-Kehrsaugfahrzeug der 4-m³-Klasse CPV-Code 34144431-8
Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält 40 Punkte. Der doppelte Wert des niedrigsten Angebotspreises erhält 0 Punkte. Zwischenwerte werden linear interpoliert. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage Wertungskriterien und Gewichtung
Im Leistungsverzeichnis sind einzelne Anforderungen als Bewertungskriterien (B) gekennzeichnet. Für jedes Kriterium isteine Maximalrohpunktzahl angegeben. Der Bieter erreicht je nach Ausprägung seines Angebots einen Teil oder die vollePunktzahl.
Die qualitative Bewertung erfolgt auf Grundlage der erreichten Rohpunkte. Die Qualitätsbewertung wird wie folgt berechnet:
Qualitätspunkte = (erreichte Rohpunkte / 17) × 60
Die Einzelheiten der Bewertung ergeben sich aus der Anlage Wertungskriterien und Gewichtung
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeberzu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter undBewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeberdie Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischen Union (§ 135 GWB).