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Verkehrsgutachten/ Verkehrsuntersuchung UHS Honseler Bruch/ Königsberger Straße/ B...
VO: Sonstige Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Stadt Lüdenscheid
Rathausplatz 2
58507
Lüdenscheid
Deutschland
DE125806589
Zentraler Vergabeservice
vergabeservice@luedenscheid.de
Zuschlag erteilende Stelle
Stadtverwaltung Lüdenscheid - FD 66 -
Rathausplatz 2
58507
Lüdenscheid
Deutschland
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDDLN9C

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDDLN9C/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Beim Knotenpunkt Honseler Bruch/Bromberger Straße/Königsberger Straße (KN 1) handelt es sich um einen vorfahrtgeregelten Knotenpunkt innerorts mit Vz. 206 StVO "Stoppregelung" in den untergeordneten Straßenarmen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Straße Honseler Bruch in Annäherung an den Knotenpunkt beträgt 30 km/h (VZ. 273-30 +1006-31), in den übrigen Zufahrten gilt 50 km/h.

Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung soll an beiden Knoten gleichzeitig eine detaillierte Knotenpunkterhebung/Verkehrszählung zur umfassenden Beurteilung der Verkehrssituation und als Grundlage für die weitere Verkehrsuntersuchung gemäß den aktuellen Regelwerken (u.a. EVE 2012) durchgeführt werden (Normalwerktage in Normalwochen außerhalb der Ferienzeiten: Di.-Do. März-Oktober). Zur Ermittlung und Festlegung der maßgeblichen Spitzenstunden (vormittags, mittags und nachmittags) ist eine 24h-Erhebung durchzuführen. Aufgrund der Nähe zum Nahversorgungszentrum ist ebenfalls die mittägliche Spitzenstunde festzulegen.

Haupterfüllungsort

Honseler Bruch/ Bromberger Str./ Königsberger Str.
58511
Lüdenscheid

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Beginn: 09/ 2026
Ende: 12/ 2026

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Diese Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen:
- die Eigenerklärung zur Eignung
- Formular 531 (Bietergemeinschaft), 532 (Unterauftrag/Eignungsleihe), 533 (Verpflichtungserklärung), soweit zutreffend

Die nachfolgenden Nachweise sind auf gesondertes Verlangen nach Angebotsabgabe vorzulegen:

- Berufs- oder Handelsregisterauszug in Kopie

Unbedenklichkeitsbescheinigungen, in Kopie:
- der Berufsgenossenschaft
- des Sozialversicherungsträgers (Krankenkasse), bei dem die überwiegende Zahl der Beschäftigten versichert ist
- Bescheinigung in Steuersachen

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Die nachfolgenden Nachweise sind auf gesondertes Verlangen nach Angebotsabgabe vorzulegen:

- Nachweis einer gültigen Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung
mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000 EUR

- Mindestumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages: 40.000 EUR

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Die nachfolgenden Nachweise sind auf gesondertes Verlangen nach Angebotsabgabe vorzulegen:

- Nachweis von 2 Referenzen gleichartiger Leistungen in den letzten 3 Jahren anhand des beigefügten Formulars "Referenzen", wobei die Abrechnungssumme pro Referenz mindestens 50 % der Angebotssumme betragen muss
- Angaben über Namen und berufliche Qualifikation der Personen, die die Leistung im Auftragsfall tatsächlich erbringen sollen

Sonstige

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

1. Als Bestandteil des Vertrages und damit für die Ausführung der Lieferungen/Leistungen/Bauleistungen gelten, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde:

1.1 Allgemein

a) das Leistungsverzeichnis des Auftraggebers,
b) die DIN-Vorschriften, Technischen- und Fachvorschriften für die jeweilige Leistung in der am Tag der Angebotseröffnung gültigen Fassung,
c) die Unfallverhütungsvorschriften und die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln,
d) die Verordnung über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (PR 30/53)
e) die Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Lüdenscheid für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag.

1.2 Bei Lieferungen oder Leistungen, die nicht Bauleistungen sind:

a) die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) mit der Maßgabe, dass die Gewährleistungsfrist gemäß § 438 BGB zwei Jahre beträgt,
b) die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Lüdenscheid für die Ausführung von Liefer- oder Dienstleistungen.

1.3 Bei Bauleistungen:

a) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B),
b) die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Lüdenscheid für die Vergabe von Bauleistungen,
c) die Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Lüdenscheid für die Vergabe von Bauleistungen,
d) die Allgemeinen Technischen Vorschriften der VOB, Teil C,

2. Der Zuschlag wird durch die Stadt schriftlich erteilt. Mündliche Abreden oder Aufträge werden erst durch eine schriftliche Bestätigung verbindlich. Der Bieter bleibt bis zum Zuschlag, der in der Regel nicht später als einen Monat nach Angebotseröffnung erfolgen soll, an sein Angebot gebunden.

3. Die vereinbarten Preise sind Festpreise, soweit nicht die Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Lüdenscheid Abweichungen enthalten.

4. Der Auftragnehmer hat sich von der Lage und Beschaffenheit der Stelle, an der die Leistung oder Bauleistung erbracht werden soll, vor der Angebotsabgabe eingehend Kenntnis zu verschaffen.

5. Lieferungen erfolgen frachtfrei Verwendungsstelle und auf Gefahr des Auftragnehmers, sofern nicht andere Abreden schriftlich getroffen wurden. Verpackungskosten werden nur ausnahmsweise nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung erstattet. Unfrei gelieferte Sendungen werden nicht eingelöst und gehen an den Auftragnehmer zurück. Bei Lieferungen auf Abruf werden keine Lagerkosten erstattet. Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizufügen.

6. Rechnungen sind stets in doppelter Ausfertigung einzureichen; die zweite Ausfertigung ist als Zweitschrift deutlich zu kennzeichnen.

7. Zahlungen erfolgen ausschließlich bargeldlos innerhalb eines Monats nach Eingang der Rechnung, frühestens jedoch gerechnet vom Tage der Erfüllung der Leistung, sofern eine Abnahme vereinbart ist, nicht vor dem Tage der Abnahme. Die Bestimmungen der VOB über Abschlags- und Schlusszahlungen bleiben unberührt.

8. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine nach Prüfung der Schlussrechnung festgestellte Überzahlung unverzüglich der Stadt zu erstatten.

9. Bedingungen des Auftragnehmers finden nur Anwendung, wenn sie den Bedingungen der Stadt nicht entgegenstehen und durch diese ausdrücklich und schriftlich angenommen sind.

10. Alle mit dem Vertrag im Zusammenhang stehenden rechtserheblichen Erklärungen sind schriftlich abzugeben.

11. Sollte eine Bestimmung dieser Auftragsbedingungen oder der unter Ziff. 1.1 bis 1.3 aufgeführten Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein, gelten die übrigen Bestimmungen weiter.

12. Erfüllungsort ist Lüdenscheid; wenn Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens (§§ 688 ff. ZPO) geltend gemacht werden, ist Gerichtsstand Lüdenscheid.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Diese Ausschreibung erfolgt elektronisch. Vergabeunterlagen können nur über die Plattform http://www.vergabe-westfalen.de bezogen werden. Ein direkter Link auf das Angebot steht unter http://www.luedenscheid.de/aktuelles/oeffentliche_ausschreibungen/sp_auto_267.php zur Verfügung

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

03.08.2026 10:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

07.09.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

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