Übernahme und Verwertung von Altpapier für den Stadtreinigungs-, Transport- und Baubetrieb Lüdenscheid (STL)
Übernahme (inkl. Verwiegung) des vom Auftraggeber oder einem vondiesem benannten Dritten in der Stadt Lüdenscheid erfassten Altpapiers aus Haushalten (kommunale Sammlung) und Gewerbebetrieben (gewerbliche Sammlung);- Übernahme (inkl. Verwiegung) des vom Auftraggeber oder einem von diesem benannten Dritten in der Stadt Halver erfassten Altpapiers aus Haushalten (kommunale Sammlung);- Gegebenenfalls Umschlag und Übergabe von Teilmengen des übernommenen Altpapiers an vom Auftraggeber benannte Dritte (z. B. Betreiber eines Systems gemäß VerpackG oder deren Beauftragte);- Stellung einer Übernahmestelle im Raum Lüdenscheid für die vorgenanntenLeistungen gemäß den Regelungen der Vergabeunterlagen;- Verwertung des übernommenen Altpapiers aus Haushalten und des übernommenen Altpapiers aus Gewerbebetrieben (inkl. Verwertungslogistik sowie Entsorgung der anfallenden Störstoffe/Sortierreste);
Gesamtentgelt zzgl. Wertungszuschlag für denTransportaufwand zur Übernahmestelle.Nähreres ist in den Vergabeunterlagen geregelt und in Anlage C im Dokument 02 der Leistungsbeschreibung geregelt.
Führung der Mengenstromnachweise gemäßden Vorgaben des VerpackG
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über diese Vergabeplattform an dieausschreibende Stelle zu richten. Die Kommunikation findet über diese Vergabeplattform statt. Der Bieter ist verpflichtet, Nachrichten über die Vergabeplattform abzurufen; andere Auskünfte (mündlich, per Post, Fax oder E-Mail) werden nicht erteilt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeberzu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist.Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeberdie Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Angebote sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz abzugeben. Die Eröffnung erfolgt an der
Bahnhofstraße 158507 Lüdenscheid
Da es sich hierbei um eine elektronische Angebotsabgabe handelt, ist die Anwesenheit von Bietern und deren Vertretern nicht zulässig.
Die ausschreibende Stelle behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oderfehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), innerhalbeiner bestimmten Frist nachzureichen oder zu vervollständigen
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB sowie in § 22 LkSG genannten Tatbestände.
Die den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärungen sind vorzulegen.
Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Vermarktung oder die Verwertung von insgesamt mindestens 5.000 Mg Altpapier pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2023 bis 2025 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Nutzungsnachweis für den vorgesehenen Standort der Übernahmestelle für Altpapier.Der Nachweis muss die Mindestangaben des in der Anlage D zur Leistungsbeschreibung beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Eigentümer/Betreiber der angebotenen Übernahmestelle ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bietersgeführt werden.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2023 bis 2025 (ggf. Schätzwert für 2025) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre
(Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (zum Beispiel Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
Die ausschreibende Stelle behält sich zudem vor, bereits in der Phase der Angebotsbewertung eine Bankerklärung zu fordern, in welcher die Stellung der geforderten Bürgschaft im Auftragsfall bestätigt wird.
Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR.Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern
Der Auftragnehmer hat innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zuschlagserteilung eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft in Höhe von 50.000 EUR vorzulegen. Die Bürgschaft ist von einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer zu stellen.
Der Bieter hat auf gesonderte Anforderung der ausschreibenden Stelle bereits während der Angebotsbewertung eine entsprechende Bankbestätigung vorzulegen, dass die geforderte Bürgschaft imAuftragsfall gestellt wird