Die Grundschule Tinsberg soll gemäß des integrierten Nutzungskonzeptes zum Ausbau des Offenen Ganztages umgebaut werden.
Die Planerleistungen umfassen im Leistungsbild "Gebäude" planerische Leistungen für alle mit der Baumaßnahme zusammenhängende Gewerke.
Zu erbringen sind die Leistungsphasen 5-9
Die Beauftragung wird stufenweise erfolgen. Zunächst werden nur die Leistungsphasen 5-7 bauauftragt. Es sind folgende Planungsleistungen zu erbringen:Ausführungs- und Werkplanung in Abstimmung mit den Fachingenieuren.Ab Leistungsphase 6 sind die Ausschreibungen aller Gewerke im öffentlichen Vergaberecht, Mitwirkung bei der Vergabe und bei der Baubetreuung im Wesentlichen die räumliche und zeitliche Koordination der Ausführungsfristen in Abstimmung mit den Fachingenieuren, sowie der Projekt- und den Fachbauleitungen der weiteren Gewerke zu erbringen sowie die Einhaltung des Gesamtbudgets zu kontrollieren.
Zur Wertung wird wie folgt verfahren: der niedrigste, wertbare Angebotspreis erhält die volle Punktzahl. Der doppelte Preis zu diesem niedrigsten Angebotspreis erhält Null Punkte. Die dazwischen liegenden Angebotspreise werden linear interpoliert.
Der Bieter hat dem Angebot ein Konzept beizulegen, in dem er auf höchsten drei Seiten die Organisation und Überwachung der Baumaßnahme zum Umbau der Grundschule vorzustellen hat. Das Konzept soll folgende Fragen beantworten: Wie wird eine Kostenüberschreitung verhindert? Wie wird sichergestellt, dass das Budget eingehalten wird? Es sollen Maßnahmen zur Einhaltung des Kostenziels dargestellt werden.
Der Bieter hat dem Angebot ein schriftliches Konzept beizulegen, in dem er auf höchstens drei Seiten die Organisation und Überwachung der Baumaßnahme vorzustellen hat.Es wird eine Kurzvorstellung der Personalstruktur des Büros und Erläuterungen des projektbezogenen Personaleinsatzkonzepts und die fachliche Leistungsfähigkeit sowie die aufgabenspezifische Kompetenz, insbesondere des Projektleiters, des stellvertretenden Projektleiters und der/die für die örtliche Bauüberwachung vorgesehene/-n Person/-en sowie aller weiteren wesentlichen Projektmitarbeiter (anhand persönlicher Referenzen) vorgestellt werden. Es soll die Präsenz vor Ort sowie die Verfügbarkeit des Gesamtprojektteams für das Projekt, u.a. die zeitliche Bindung für andere Verpflichtungen der Projektmitglieder, dargestellt werden.
Der Bieter hat dem Angebot ein schriftliches Konzept beizulegen, in dem er auf höchstens drei Seiten die Organisation und Überwachung der Baumaßnahme vorzustellen hat.Bewertet wird die Darstellung der Arbeitsstruktur und Methodik zur Sicherstellung des Projekterfolgs zur Einhaltung der Kosten, Termine und Qualitäten bezogen auf die konkrete Aufgabenstellung. Insbesondere wird die Herangehensweise an die konkrete Projektabwicklung bewertet sowie die Erläuterung der Methoden, Instrumente und Organisation von u.a.: Kommunikation mit den Projektbeteiligten (Bauherr, Nutzer, weitere Fachplaner und sonstigen Projektbeteiligten, z.B. Stadt), Schnittstellenmanagement, vorausschauende Termin- und Kostensteuerung, Berichtswesen, Änderungsmanagement, Organisation der Planung, Bauüberwachung und Baulogistik und Dokumentation, insbesondere Zusammenspiel von Ausführungsplanung, Ausschreibung mit öffentlichem vergaberecht und Bauleitung vor Ort.
Die Kommunikation findet über diese Vergabeplattform statt. Der Bieter ist verpflichtet, Nachrichten über die Vergabeplattform abzurufen; andere Auskünfte u.ä. aus dem Vergabehandbuch der Plattformbetreiberin finden keine Anwendung.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeberzu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist.Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeberdie Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Die Nachforderung erfolgt schriftlich über die Vergabeplattform. Der Bieter ist verpflichtet, Nachrichten über die Vergabeplattform abzurufen; andere Auskünfte u.ä. aus dem Vergabehandbuch der Plattformbetreiberin finden keine Anwendung.
Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Anzahl und Profession der festangestellten Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren
Nachweis Büroumsätze der letzten 3 Jahre, die mindestens 180.000 EUR betragen müssen
Der Bewerber hat mindestens drei geeignete Referenzen des Büros über eine gleichartige oder ähnliche Sanierung in den letzten acht Jahren nachzuweisen. Dabei muss sich jede Referenz auf den Schwierigkeitsgrad der Planung erstrecken; es muss jedoch gemäß aktueller Rechtsprechung keine Sanierung einer Grundschule nachgewiesen werden. Jedoch sind Objekte nachzuweisen, die während der Arbeiten unter Denkmalschutz standen und für einen öffentlichen Auftraggeber saniert wurden. Die Höhe der anrechenbaren Kosten in dieser Referenz muss mindestens 60 % der anrechenbaren Kosten betragen.
Der Bewerber hat eine schriftliche Beschreibung beizulegen, in dem er auf höchstens drei Seiten die Organisation der Zusammenarbeit und Überwachung der Baumaßnahme vorzustellen hat. Dazu gehört Darstellung der Struktur, Zusammensetzung, Qualifikation der Mitarbeiter Bürostruktur und Allgemeine Arbeitsstruktur und Ausstattung.Es soll eine schriftliche Kurzvorstellung des Büros mit Erläuterungen des üblichen Personaleinsatzkonzepts und die fachliche Leistungsfähigkeit vorgelegt werden und der eingesetzten Software und Computertechnik. Die Büroorganisation wird wie folgt gewertet:
Nachweis der Mitgliedschaft in der Architektenkammer NW oder gleichwertig
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes nicht älter als 6 Monate - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse(n) über die Entrichtung der Beiträge, nicht älter als 6 Monate
- Nachweis der Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft- gültige Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über Beitragsentrichtung
Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von min 500.000EUR Mindestdeckungssumme für Sach- und Vermögensschäden und 1,5 Mio. EUR für Personenschäden, beide 2-fach maximiert für das Versicherungsjahr
1. Als Bestandteil des Vertrages und damit für die Ausführung der Lieferungen/Leistungen/Bauleistungen gelten, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde:
1.1 Allgemein
a) das Leistungsverzeichnis des Auftraggebers, b) die DIN-Vorschriften, Technischen- und Fachvorschriften für die jeweilige Leistung in der am Tag der Angebotseröffnung gültigen Fassung, c) die Unfallverhütungsvorschriften und die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln,d) die Verordnung über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (PR 30/53)e) die Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Lüdenscheid für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag.
1.2 Bei Lieferungen oder Leistungen, die nicht Bauleistungen sind:
a) die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) mit der Maßgabe, dass die Gewährleistungsfrist gemäß § 438 BGB zwei Jahre beträgt,b) die Zusätzlichen Vertragsbedingungen
Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU - mit Teilnahmeantrag einzureichenAllgemeine Auftragsbedingungen nach VGVBewerbungsbedingungenVGV - Zusätzliche VertragsbedingungenDatenschutzerklärung gem. Art. 13 und 14 DSGVOTVgG- Besondere Vertragsbedingungen - Tariftreue, Mindestarbeitsbedingungen