Ökostromlieferung an die Stadt Beckum 2026 ff.
Belieferung mit Ökostrom an die Stadt Beckum; Verbrauch ca. 3,9 GWh/Jahr, ca. 267 Abnahmestellen; Lieferbeginn 01.01.2026
Der Stromliefervertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer zwölf Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens am 31.12.2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Das preisgünstigste Angebot, das alle in der Ausschreibung geforderten Voraussetzungen erfüllt und für das die geforderten Nachweise vorliegen, wird auf Rang 1 eingestuft und erhält den Zuschlag. Die Angebote mit dem jeweils nächst günstigsten Preisangebot folgen in der Rangfolge dahinter.
Ja. Die Grundvertragslaufzeit von 3 Jahren kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Vergabeplattform Vergabe-Westfalen unter www.vergabe-westfalen.de
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Absatz 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Stadt Beckum, Weststraße 46, 59269 Beckum - elektronische Öffnung
Bieter(innen) oder ihre Bevollmächtigten sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach den Bestimmungen des § 56 VgV. Abweichend hiervon wird die Korrektur unternehmensbezogener Unterlagen sowie die Nachreichung bzw. Vervollständigung fehlender oder unvollständiger leistungsbezogener Unterlagen nicht zugelassen.
Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichtes. Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keinen aktuellen Jahresabschluss oder Geschäftsbericht vorlegen, haben sie ihre Leistungsfähigkeit und ausreichende Liquidität durch andere geeignete Nachweise zu belegen, beispielsweise durch Vorlage eines Testats eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers.
Eigenerklärung über das Vorliegen oder den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung im Falle einer Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Allgemeine Erklärungen.
Formblatt Angaben zum Unternehmen: Angabe der Anteilseigner und Gesellschafter; Sparten; Kunden Stromsparte gesamt und aufgeteilt nach Tarifkunden und Sondervertragskunden; Umsatz gesamt (gem. Jahresabschluss) und Anteil Stromumsatz; Jahresüberschuss/-fehlbetrag.
Nachweis über die Ökostromlieferung in den letzten 3 Jahren an vergleichbare Kunden mit vergleichbarem Volumen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung (gemäß Formblatt Referenzliste). Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderweitige geeignete Nachweise zur Fachkunde vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfüllen können. Es müssen mindestens 2 vergleichbare Referenzen benannt werden.
Bei beabsichtigter Beauftragung von Unterauftragnehmern Liste gemäß Formblatt. Auf Nr. 5 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen wird verwiesen. Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages zum Nachweis hinreichender Eignung der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen mit dem Angebot vorzulegen.
Formblatt Angaben zum Unternehmen: Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl der letzten 3 Jahre.
Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners gemäß Formblatt.
Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen.
Belieferung mit Ökostrom an die Stadt Beckum; Verbrauch Los 1 ca. 1,78 GWh/Jahr, ca. 14 Abnahmestellen mit Leistungsmessung; Lieferbeginn 01.01.2026
Belieferung mit Ökostrom an die Stadt Beckum; Verbrauch Los 2 ca. 1,38 GWh/Jahr, ca. 170 Abnahmestellen ohne Leistungsmessung; Lieferbeginn 01.01.2026
Belieferung mit Ökostrom an die Stadt Beckum; Verbrauch Los 3 ca. 0,72 GWh/Jahr, ca. 83 Abnahmestellen; Lieferbeginn 01.01.2026