Lieferung eines Rettungswagens mit Kofferaufbau
Neufahrzeug auf Basis eines Fahrgestells für den weiteren Ausbau zum Rettungswagen Typ C mit Kofferaufbau nach DIN EN 1789:2020+A1:2023 und DIN 13500:2018-07 in der jeweils gültigen Fassung
Der niedrigste Angebotspreis erhält entsprechend der Gewichtung die volle Punktzahl; die nachfolgenden Angebote im prozentualen Verhältnis entsprechend weniger.
Die Lieferzeit beginnt erst ab Auftragseingang des Gesamtfahrzeuges. Hier wird die volle Punktzahl vergeben für die schnellste Lieferzeit.
Der nächstgelegene Service-Stützpunkt erhält entsprechend der Gewichtung die volle Punktzahl; die nachfolgenden Angebote im prozentualen Verhältnis entsprechend weniger
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Absatz 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle der Stadt Beckum, Weststraße 46, 59269 Beckum
Bieter(innen) oder ihre Bevollmächtigten sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.Sofern Sie ein Angebot abgegeben haben, wird das Submissionsergebnis unverzüglich nach der Angebotsöffnung im Bereich "Kommunikation" zu dieser Ausschreibung mitgeteilt.
Die Nachforderung von fehlenden Unterlagen bzw. Angaben richtet sich nach § 56 Absatz 2 VgV.
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers