Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Einsatzbekleidung für die Feuerwehren Telgte, Everswinkel und Ostbevern (TEO Feuerwehren)
Die Stadt Telgte beschafft für die Feuerwehren Telgte, Everswinkel und Ostbevern (TEO Feuerwehren) Brandschutzüberbekleidung sowie Einsatzkleidung für die technische Hilfeleistung. Es sollen leichte Jacken, Brandschutzhosen sowie Brandschutzjacken beschafft werden.Die Beschaffung der Bekleidung wird in einem Los vergeben.
Für die Beschaffung der Bekleidung wird eine Rahmenvereinbarung über drei Jahre, mit der Option einer zweimaligen Verlängerung über jeweils ein Jahr, geschlossen.
Der niedrigste Angebotspreis erhält entsprechende der Gewichtung die volle Punktzahl; die nachfolgenden Angebote im prozentualen Verhältnis entsprechend weniger Punkte.
Bei dem Trageversuch mussten die Teilnehmer verschiedene Aufgaben in einem Parcours durchlaufen.
Die Bekleidung muss in den Größen XS bis XXXXL verfügbar sein. Zusätzlich muss gewährleitet sein, dass alle Größen in vier verschiedenen Längen lieferbar sind. In den Größen M und L müssen im Standard mindestens zwei Kurz- und zwei Langgrößen verfügbar sein.
Derjenige mit der kürzesten Lieferzeit bekommt die volle Punktzahl, die nachfolgenden entsprechend weniger. Dabei soll aber beachtet werden, dass derjenige auch die Anforderungen an Material entsprechend einhält. Nur wer sich genau an die Ausschreibung hält, soll auch die vollen Punkte bei der Lieferzeit erhalten.
Vergabeplattform Vergabe-Westfalen unter www.vergabe-westfalen.de
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Absatz 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Stadt Beckum, Weststraße 46, 59269 Beckum
Bieter(innen) oder ihre Bevollmächtigten sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Die Nachforderung von fehlenden Unterlagen bzw. Angaben richtet sich nach § 56 Absatz 2 VgV.
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers