Beförderung von Schülerinnen und Schülern in der Stadt Drensteinfurt
Gegenstand der Ausschreibung ist die Schülerbeförderung als Schülerspezialverkehr der Stadt Drensteinfurt sowie Zusatzfahrten (Kirchen-, Schwimm- und Fahrten zu außerschulischen Orten)
Die Beförderung der Schülerinnen und Schüler findet auf dem Stadtgebiet Drensteinfurt sowie für Los 4 zusätzlich auf dem Gebiet der Stadt Sendenhorst statt.
Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.
Der Zuschlag erfolgt rein nach dem günstigsten Angebotspreis je Los oder auf das günstigste Angebot für alle Lose.
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Absatz 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.