Labordienstleistungen in der Abwasserbeseitigung
Gegenstand der Ausschreibung sind Labordienstleistungen in der Abwasserbeseitigung für Telgte, Everswinkel, Ostbevern und Beelen.
Los Eins mit einer Laufzeit von zwei Jahren - Verlängerungsoption um weitere zwei JahreLos Zwei einmalig für ein Jahr
Die Labordienstleistungen erfolgen in Telgte, Everswinkel, Ostbevern und Beelen.
Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.
Der Zuschlag erfolgt rein nach dem günstigsten Angebotspreis je Los oder auf das günstigste Angebot für alle Lose.
Vergabeplattform Vergabe-Westfalen unter www.vergabe-westfalen.de
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Absatz 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Stadt Beckum, Weststraße 46, 59269 Beckum
Bieter(innen) oder ihre Bevollmächtigten sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Die Nachforderung von fehlenden Unterlagen bzw. Angaben richtet sich nach § 56 Absatz 2 VgV.
Die technische Kompetenz ist durch die Akkreditierung nach ISO 17025 nachzuweisen.