Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs (HLF 20)
Die Gemeinde Wadersloh beschafft für ihre Feuerwehr ein neues Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF 20). Fahrgestell und Aufbau werden in einem Los vergeben. Die dazugehörige Beladungsübersicht dient der Information; eine separate Ausschreibung der erforderlichen Geräte folgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Der niedrigste Angebotspreis erhält entsprechend der Gewichtung die volle Punktzahl; die nachfolgenden Angebote im prozentualen Verhältnis entsprechend weniger.
Ausführungs- und Verarbeitungsqualität sowie die Zweckmäßigkeit des feuerwehrtechnischen Aufbaues werden im Rahmen einer Vergleichsvorführung bewertet. Die Bieter haben hier die Möglichkeit, ein Fahrzeug innerhalb von jeweils 30 Minuten vorzustellen. Anschließend kann der Auftraggeber maximal 30 Minuten weitere Fragen stellen und das Fahrzeug intensiv begutachten. Die Vergleichsvorführung hat durch den Bieter persönlich zu erfolgen, nicht durch beauftragte Dritte. Das vorgestellte Fahrzeug muss mit der ausgeschriebenen Leistung grundsätzlich vergleichbar sein.Der Auftraggeber hat zuvor eine Bewertungskommission einberufen und bewertet unter Anwendung eines Bewertungssystems die vorgestellten Fahrzeugaufbauten. Hierfür werden die folgenden aufgeführten Kriterien einzeln bewertet und mit Punkten versehen. Die folgenden einzelnen Kriterien werden wie folgt faktorisiert:
1. Ordentliche, betriebssichere und dauerhafte Ausführung und Montage von Ein- und Anbauten im Fahrerhaus Faktor 12. Bedienung Sondersignalanlage- Ergonomische Anordnung der Bedienbarkeit während der Fahrt (angeschnallt auf dem Fahrersitz in Schutzkleidung)- Verständliche Bedienbarkeit Faktor 13. Qualität / technische Ausführung Ausbau Mannschaftsraum (MR)- Qualitativer Gesamteindruck- Ordentliche, betriebssichere Ausführung der Ein- und Anbauten- Konstruktive Gestaltung und technische Ausführung von Lagerstellen der Ausrüstungsgegenstände im MR- Ausführung der Mannschaftsraumeinstiege Faktor 44. Raumangebot im Mannschaftsraum- Raumhöhe, Raumbreite- Beinfreiheit zwischen den Sitzreihen- Anlegen von Atemschutzgeräten Faktor 25. Konstruktive Gestaltung und technische Ausführung von beweglichen Teilen zur Aufnahme von Ausrüstungsgegenständen im Aufbau (Auszüge, Schwenkwände, etc.)- Stabilität- Endanschläge- Leichtgängigkeit- Verarbeitung (Materialstärken, Entgratung, Abkantungen) Faktor 26. Ausführung der Rollläden und Klappen- Qualitativer Gesamteindruck- Konstruktive Gestaltung und technische Ausführung der Rollladen und Klappen- Stabilität der Klappen Faktor 17. Möglichkeiten der Anpassung der Einbauten in den Geräteräumen bei sich verändernder Ausrüstungsgegenstände Faktor 18. Art der Verlastung der Ausrüstungsgegenstände in Bezug auf die platzsparende Ausnutzung des begrenzten Raumes im Aufbau Faktor 19. Konstruktive Gestaltung und Ausführung es Aufbaus- Qualitativer Gesamteindruck- Entgratung- Abkantungen- Beleuchtung- Silikonnähte- Lackierung Faktor 410. Bedienerfreundlichkeit der Pumpe- Aufteilung verschiedener Anzeige- und Bedienebenen- Übersichtlichkeit- Verständlichkeit der Schalter/Taster- Verständlichkeit der Anzeigeinstrumente- Erkennbarkeit und Eindeutigkeit von Informationen und WarnungenFaktor 3Für jedes Kriterium können zwischen 0 und 5 Punkte vergeben werden. Die maximale Punktzahl beträgt 100 Punkte. 100 Punkte entsprechen hierbei den vollen 20 %.
Die kürzeste angebotene Lieferzeit erhält entsprechend der Gewichtung die volle Punktzahl; die nachfolgenden Angebote im prozentualen Verhältnis entsprechend weniger
Der nächstgelegene Service-Stützpunkt erhält entsprechend der Gewichtung die vol-le Punktzahl; die nachfolgenden Angebote im prozentualen Verhältnis entsprechend weniger.
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Absatz 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Stadt Beckum, Weststraße 46, 59269 Beckum - elektronische Öffnung
Bieter(innen) oder ihre Bevollmächtigten sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Die Nachforderung von fehlenden Unterlagen bzw. Angaben richtet sich nach § 56 Absatz 2 VgV.
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers