Beförderung von Schülerinnen und Schülern in der Stadt Drensteinfurt
Gegenstand der Ausschreibung ist die Schülerbeförderung als Schülerspezialverkehr der Stadt Drensteinfurt sowie Zusatzfahrten (Kirchen-, Schwimm- und Fahrten zu außerschulischen Orten)
Die Beförderung der Schülerinnen und Schüler findet auf dem Stadtgebiet Drensteinfurt sowie für Los 4 zusätzlich auf dem Gebiet der Stadt Sendenhorst statt.
Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.
Der Zuschlag erfolgt rein nach dem günstigsten Angebotspreis je Los oder auf das günstigste Angebot für alle Lose.
Vergabeplattform Vergabe-Westfalen unter www.vergabe-westfalen.de
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Absatz 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Stadt Beckum, Weststraße 46, 59269 Beckum
Bieter(innen) oder ihre Bevollmächtigten sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Die Nachforderung von fehlenden Unterlagen bzw. Angaben richtet sich nach § 56 Absatz 2 VgV.
Bietende Unternehmen haben anzugeben, welche Leistungen der Beförderung von Kindern sie gegenwärtig durchführen oder in den vergangenen zwei Jahren durchgeführt haben. Die Angaben müssen den Leistungsumfang und den Namen des Auftraggebers enthalten. Es sind drei Leistungen anzugeben. Wenn der Bietende noch keine Beförderung durchgeführt hat, können Zertifikate (siehe Kriterium "Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten") vorgelegt werden.
Die Fachkunde des Unternehmens ist durch das Dekra/TÜV Zertifikat "Sicherheit im Busbetrieb" oder mindestens einem ISO Zertifikat der ISO-Standards 9001 (Qualitätsmanagement), 14001(Umweltmanagement), 50001(Energiemanagement) oder 45001(Arbeitsschutz) nachzuweisen, wenn der Bietende noch keine Beförderung durchgeführt hat. Ansonsten reicht die Vorlage von 3 Referenzen aus (siehe Kriterium "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen").
Eine Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens 5.000.000 Euro Deckungssumme für Personenschäden, mindestens 2.000.000 Euro Deckungssumme für Sachschäden und mindestens 100.000 Euro Deckungssumme für Vermögensschäden ist erforderlich.
Der Bieter bestätigt, dass ausschließlich Fahrzeuge mit gültiger Hauptuntersuchung eingesetzt werden, dass alle eingesetzten Fahrzeuge verkehrssicher, zugelassen und regelmäßig gewartet werden, alle Fahrzeuge mit Winterreifen ausgestattet sind, dass das Fahrzeugalter aller Fahrzeuge maximal 10 Jahre ab Erstzulassung beträgt und die Anforderungen des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetzes eingehalten werden.
Der Bieter bestätigt, dass jede Grundschülerin und jeder Grundschüler einen Sitzplatz im jeweils eingesetzten Fahrzeug erhält. Haltevorrichtungen sind in den Fahrzeugen vorhanden und erreichbar.
Der Bieter bestätigt, dass das eingesetzte Fahrpersonal über eine gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verfügt und im Besitz eines gültigen Personenbeförderungsscheins ist. Des Weiteren, dass das Fahrpersonal über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt und gemäß dem Verhaltenskodex geschult wird.
Der Bieter bestätigt, dass im Falle einer Auftragserteilung eine feste Ansprechperson benannt wird, die nicht als Fahrer eingesetzt wird, dass die telefonische Erreichbarkeit an Einsatztagen ab 7 Uhr sichergestellt wird sowie ein Ersatzfahrzeug bzw. Ersatzfahrer im Falle eines Ausfalls innerhalb von 30 Minuten nach Bekanntwerden verfügbar sein wird.