Die Stadt Plettenberg schreibt die Mittagsverpflegung für städtische Kindertageseinrichtungen mit fünf Standorten für den Zeitraum 01.08.2025 bis 31.07.2027 aus.Die Lieferumfang umfasst etwa 171 Mahlzeiten an fünf Standorten an regemäßig fünf Wochentagen.
Vier Kindertageseinrichtungen mit fünf Standorten im Gebiet der Stadt Altena, auf die Leistungsbeschreibung wird verwiesen.
Preisbewertung
In einem Testessen (28. KW) wird die Qualität eines vorzugebenden Gerichts nach vorgegebenen Kriterien bewertet, siehe hierzu die Leistungsbeschreibung
siehe Vergabeunterlagen
Über den Kommunikationsbereich des Projektraumes.
Siehe § 160 III GWB- unverzüglich gegenüber der Stadt Plettenberg nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren;- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung;- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen;- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Plettenberg, der Rüge nicht abhelfen zu wollen;siehe § 135 II GWB;- 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss.Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EUSiehe § 160 III GWB- unverzüglich gegenüber der Stadt Plettenberg nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren;- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung;- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen;- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Plettenberg, der Rüge nicht abhelfen zu wollen;siehe § 135 II GWB;- 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss.Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EUSiehe § 160 III GWB- unverzüglich gegenüber der Stadt Plettenberg nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren;- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung;- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen;- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Plettenberg, der Rüge nicht abhelfen zu wollen;siehe § 135 II GWB;- 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss.Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU
Bitte beachten Sie die Frist für Bieterfragen, die bis zum einschl. 16.06.2025 zu stellen sind.
elektronisch über den Vergabemarktplatz.
§ 56 VGV:
(2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird.(3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.(4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Der Bieter muss ein Zertifikat der "Deutschen Gesellschaft für Ernährung" vorweisen können.
Hinsichtlich der Qualität müssen vom Bieter die Empfehlungen des "DEG-Qualitätsstandards für die Schulverpflegung" sowie der "Leitfaden zur DGE Zertifizierung - Verpflegung Kitas" der Deutschen Gesellschaft für Ernährung berücksichtigt werden.
- Bei Bietergemeinschaften Eigenerklärung gemäß Formblatt
- Eigenerklärung zu §§ 124/124 GWB, gemäß Formblatt- Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktionsverordnung, 5. Sanktionspaket der EU im Zusammenhang mitdem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, gemäß Formblatt
Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen steht es den Bewerbern frei, eine Einheitliche EuropäischeEigenerklärung nach § 50 VgV vorzulegen, wobei ebenso die Mindestanforderungen erfüllt werde müssen undsämtliche Angaben zu machen sind, die vorstehend vorgegeben werden.