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Verfahrensangaben

Rahmenvertrag Fahrradleasing 09/26 - 08/30

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
09.04.2026
16.04.2026 09:00 Uhr
16.04.2026 09:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Märkischer Kreis
00
Heedfelder Straße 45
58509
Lüdenscheid
Deutschland
DEA58
vergabe@maerkischer-kreis.de
+49 2351-9666144
+49 2351-966886144

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Westfalen
0
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 251-4112165

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
1
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 251-4112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

66114000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Ausgeschrieben wird der Rahmenvertrag über das Leasing von Fahrrädern. Dieser Rahmenvertrag umfasst eine Laufzeit von 48 Monaten.
Der AG schließt auf Grundlage der Rahmenvereinbarung für jedes von einem Beschäftigten bestellte Fahrrad einen Einzelleasingvertrag mit dem AN als Leasinggeber ab. Korrespondierend hierzu stellt der AG seinen bestellberechtigten Beschäftigten auf Wunsch ein Fahrrad nach § 63 a Straßenverkehrs-Zulassungsordnung ohne und mit Motorunterstützung bis 25 km/h - sog. Pedelecs - (im Folgenden: Fahrrad) zur dienstlichen und privaten Nutzung unter Beachtung des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25.10.2020 zur Verfügung. Die Rechte und Pflichten zwischen dem AG und seinen Beschäftigten in Bezug auf das Fahrrad und insbesondere die Gehaltsumwandlung werden dabei in einer Überlassungsvereinbarung geregelt.

Die weiteren Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Ausgeschrieben wird der Rahmenvertrag über das Leasing von Fahrrädern. Dieser Rahmenvertrag umfasst eine Laufzeit von 48 Monaten.
Der AG schließt auf Grundlage der Rahmenvereinbarung für jedes von einem Beschäftigten bestellte Fahrrad einen Einzelleasingvertrag mit dem AN als Leasinggeber ab. Korrespondierend hierzu stellt der AG seinen bestellberechtigten Beschäftigten auf Wunsch ein Fahrrad nach § 63 a Straßenverkehrs-Zulassungsordnung ohne und mit Motorunterstützung bis 25 km/h - sog. Pedelecs - (im Folgenden: Fahrrad) zur dienstlichen und privaten Nutzung unter Beachtung des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25.10.2020 zur Verfügung. Die Rechte und Pflichten zwischen dem AG und seinen Beschäftigten in Bezug auf das Fahrrad und insbesondere die Gehaltsumwandlung werden dabei in einer Überlassungsvereinbarung geregelt.

Die weiteren Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.

Die Höchstabnahmemenge wird auf 250 festgelegt. Eine Mindestabnahmemenge wird mit dem Auftragnehmer nicht vereinbart. Zu liefern ist der tatsächliche Bedarf.

Die weiteren Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
4
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Heedfelder Straße 45
58509
Lüdenscheid
Deutschland
DEA58

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDHLA68

Einlegung von Rechtsbehelfen

Siehe § 160 III GWB
- unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren;
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung;
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen;
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen;
siehe § 135 II GWB;
- 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss.
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU
Siehe § 160 III GWB
- unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren;
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung;
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen;
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen;
siehe § 135 II GWB;
- 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss.
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU
Siehe § 160 III GWB
- unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren;
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung;
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen;
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen;
siehe § 135 II GWB;
- 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss.
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

64
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

elektronisch über den Vergabemarktplatz

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

§ 56 VGV:

(2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird.
(3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
(4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Mindestens zwei Referenzen über Kunden mit mindestens 500 Beschäftigten

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Noch nicht bekannt

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung