Die nachfolgend beschriebenen Gebäudereinigungsdienstleistungen werden ausgeschrieben durch:
Stadt PlettenbergGrünestraße 1258840 Plettenberg
Ausgeschriebene LeistungenDie Ausschreibung bezieht sich auf die Leistungen:- Unterhaltsreinigung- Grundreinigung- Vertretungsreinigung- SonderreinigungBei den zu reinigenden Objekten handelt es sich um vom Auftraggeber verwaltete kommunale Gebäude. Dies sind Schulen, Sporthallen, Kindertagesstätten, ein Flüchtlingsunterkunft sowie zwei Freizeittreffs
Bei den zu reinigenden Objekten handelt es sich um vom Auftraggeber verwaltete kommunale Gebäude. Dies sind Schulen, Sporthallen, Kindertagesstätten, ein Flüchtlingsunterkunft sowie zwei Freizeittreffs.Details zu Intervallen, Arten und Umfängen der zu erbringenden Leistungen sind der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen insbesondere den Preisblättern zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, die zu reinigenden Flächen und Intervalle ohne neues Vergabeverfahren im Rahmen des § 132 GWB Abs. 2 bis 4 zu erhöhen und/oder zu reduzieren. Die Vergabe der Leistungen erfolgt als Gesamtvergabe. Es sind alle Objekte mit allen Einzelleistun-gen anzubieten. Die Einzelvergabe von Objekten oder Gewerken ist nicht vorgesehen. Option zur Vergabe/ VertragslaufzeitFür den Fall, dass ein Ausschreibungsgewinner innerhalb der vertraglich festgelegten Probezeit we-gen Kündigung, Insolvenz oder aus anderem Grund endgültig ausfällt, behält sich der AG vor, die verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Gesamtrang 5 auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen.
Verschiedene Objekte im Stadtgebiet der Stadt Plettenberg, siehe Anlage zu den Vergabeunterlagen
Die Parameter berechnen sich wie folgt:PPreis - PreispunkteDas zu wertende und nicht auszuschließende bzw. nicht ausgeschlossene Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält 100 Preispunkte. Die Punktzahl der weiteren Angebote ergibt sich aus der prozentualen Abweichung des jeweiligen Angebotspreises vom niedrigsten Angebotspreis. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben.Die Berechnung erfolgt nach folgender Formel:PPreis = 100 - (Angebotspreis - niedrigster Angebotspreis x 100/ niedrigster Angebotspreis )
Die Produktivstunden werden nach gleichem Schema gewertet. Das zu wertende und nicht auszuschließende bzw. nicht ausgeschlossene Angebot mit den höchsten Produktivstunden erhält 100 Punkte. Die Punktzahl der weiteren Angebote ergibt sich aus der prozentualen Abweichung der jeweiligen Produktivstunden von den höchsten angebotenen Produktivstunden. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben. Die Berechnung erfolgt nach folgender Formel:PStunden = 100 - (höchste Produktivstunden - Produktivstunden x 100/ höchste Produktivstunden )
Die Qualität der angebotenen Leistung wird anhand des vom Bieter eingereichten schriftlichen Durchführungskonzepts bewertet. Das vom Bieter eingereichte Durchführungskonzept wird Ver-tragsbestandteil.Dazu werden für die folgenden Kriterien P1, P2, P3 und P4 jeweils Punkte auf einer Skala von 0 bis 25 vergeben. Die Zahl der erzielten Punkte ist proportional zum Vorhandensein von Merkmalen, die über die minimale Qualität hinausgehen. Die Summe aller Kriterien ergeben die Konzeptpunkte. PKonzept = P1 + P2 + P3 + P4
Auf Grundlage der eingereichten Unterlagen erfolgt eine Bewertung der Kriterien nach folgendem Schema (Zwischenwerte sind möglich):0 % (0 Punkte) - keine Angaben bzw. schlecht40 % (10 Punkte) - ausreichend70 % (17,5 Punkte) - gut100 % (25 Punkte) - sehr gut
Bewerber- und Bieterfragen sind ausschließlich in schriftform über die Kommunikationsschnittstelle der e-Vergabe-Plattform zu stellen. Die Antworten werden in einer Frage- und Antwortübersicht zusammengefasst und über die Kommunikationsschnittstelle der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
Die Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen endet am 07.05.2026..
Siehe § 160 III GWB- unverzüglich gegenüber der Stadt Plettenberg nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren;- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung;- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen;- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Plettenberg, der Rüge nicht abhelfen zu wollen;siehe § 135 II GWB;- 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss.Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU
elektronisch über den Vergabemarktplatz
§ 56 VGV:
(2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird.(3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.(4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkassen,Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe:- bei Personen- und Sachschäden mindestens 5.000.000,- EUR- bei Vermögensschäden mindestens 2.500.000,- EUR- bei Allmählichkeits- und Abwasserschäden mindestens 2.500.000,- EUR- bei Bearbeitungsschäden mindestens 2.500.000,- EUR- bei Schlüsselverlustrisiko mindestens 50.000,- EURDie Haftungssummen verstehen sich je Einzelfall
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Referenzliste mit mindestens drei vergleichbaren Referenzen der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers unter Verwendung des Formulars "Angabe von Referenzen" (Formular siehe Ausschreibungsunterlagen)