Das Feuerwehrservicezentrum, welches heute von der Stadt Iserlohn betrieben wird,geht nach dem Neubau am Standort Rosmart wieder in den operativen Betrieb des Märkischen Kreises über.
Für den vertraglich geregelten Transportdienst wird ein Gerätewagen Logistik benötigt.
Weitere Angaben entnehmen Sie den Vergabeunterlagen
Für die Wertung wird der Netto-Gesamtpreis herangezogen. Die Umrechnung des Preises in Preispunkte erfolgt über eine lineare Interpolation im Verhältnis zum günstigsten Angebot:Preispunkte= 60 x Niedrigster Angebotspreis aller wertbaren Angebote / Preis des zu bewertenden Angebots.Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die vollen 60,00 Preispunkte. Höhere Angebotspreise erhalten proportional weniger Punkte.
Die Bewertung des Gebrauchswerts basiert auf den Angaben im Leistungsverzeichnis für den "Aufbau Koffer". Jedes Unterkriterium wird zunächst mit einer absoluten, lückenlosen Punktzahl bewertet:- Unterkriterium 2.1: Wandstärke (Gewichtung innerhalb des Gebrauchswerts: 1/3)o 5 Punkte: ab 40,0 mmo 4 Punkte: von 35,0 mm bis 39,9 mmo 3 Punkte: von 30,0 mm bis 34,9 mmo Angebote mit einer Wandstärke von weniger als 30,0 mm erfüllen die Mindestanforderungen nicht und werden vom Verfahren ausgeschlossen.
- Unterkriterium 2.2: Ladefläche (Gewichtung innerhalb des Gebrauchswerts: 2/3)o 5 Punkte: Stellfläche für 14 oder mehr Rollcontainero 4 Punkte: Stellfläche für 13 Rollcontainero 3 Punkte: Stellfläche für 12 Rollcontainero 2 Punkte: Stellfläche für 11 Rollcontainero 1 Punkt: Stellfläche für 10 Rollcontainero Angebote mit einer Stellfläche von weniger als 10 Rollcontainern erfüllen die Mindestanforderungen nicht und werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Berechnung der Gebrauchswertpunkte:Die in den Unterkriterien erreichten Punkte werden gewichtet addiert, um die finalen Punkte für den Gebrauchswert (maximal 30,00 Punkte) zu ermitteln:Gebrauchswertpunkte = (Punkte Wandstärke x 2) + (Punkte Ladefläche x4)
Bewertet wird die vom Bieter im Angebot verbindlich zugesagte Lieferzeit in Monaten ab Auftragserteilung. Die Zuteilung der absoluten Punkte erfolgt in einer lückenlosen Stufenmatrix. Angebote mit einer Lieferzeit von mehr als 24 Monaten werden schlechter bewertet, führen jedoch nicht zum Ausschluss.Die Vergabe der Punkte für die Lieferzeit ist wie folgt festgelegt:- 5,0 Punkte: Lieferzeit von 0 bis exakt 6,0 Monaten- 4,5 Punkte: Lieferzeit von über 6,0 Monaten bis exakt 9,0 Monaten- 4,0 Punkte: Lieferzeit von über 9,0 Monaten bis exakt 12,0 Monaten- 3,0 Punkte: Lieferzeit von über 12,0 Monaten bis exakt 18,0 Monaten- 2,0 Punkte: Lieferzeit von über 18,0 Monaten bis exakt 24,0 Monaten- 1,0 Punkt: Lieferzeit von über 24,0 MonatenBerechnung der Lieferzeitpunkte für die Gesamtwertung:Die in dieser Matrix erreichten Punkte werden mit dem Faktor 2 multipliziert, um die gewichteten Lieferzeitpunkte (maximal 10,00 Punkte für die Gesamtwertungskennzahl) zu ermitteln:Lieferzeitpunkte = erreichte Punkte aus der Matrix x 2
elektronisch über den Vergabemarktplatz
§ 56 VGV:
(2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird.(3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.(4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Der Auftragnehmer muss bei Angebotsabgabe mind. zwei Referenzen mit Auslieferungsjahr und Typbezeichnung vorweisen können, welche den gleichen Fahrzeugtyp darstellen (Gerätewagen Logistik 2 oder Gerätewagen Transport) und als Einsatzfahrzeuge einer öffentlichen Feuerwehr ausgeliefert worden sind. Die Referenzen sind in Schriftform und Bildern nachzuweisen.
Für das angebotene Fahrzeug ist bei Angebotsabgabe mind. eine technische Zeichnung einzureichen, aus der sowohl das Fahrzeug, als auch alle ausgeschriebenen Anbauteile inklusive aller Maße ersichtlich sind. Des Weiteren sind ebenfalls bei Angebotsabgabe für das Fahrgestell das spezielle Fahrzeug-Datenblatt, Ausstattungsliste sowie die Energie- und Gewichtsbilanz des geplanten Fahrzeugs vorzuweisen.
Es ist mittels Zertifikats vom Anbieter (oder Nachunternehmer) bei Angebotsabgabe nachzuweisen, dass die Zertifizierung zum Einbau und Einmessung von Sepura BOS Funkgeräten aktuell vorhanden ist.