Die Stadt Neuenrade beabsichtigt die Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen in Objekten im Stadtgebiet Neuenrade.Die Vergabe erfolgt über die Gesamtleistung, eine Losaufteilung erfolgt nicht.Die Ausschreibung bezieht sich auf die Leistungen:-Unterhaltsreinigung-Grundreinigung-Vertretungsreinigung-Sonderreinigung-diverse AbrufleistungenDie weiteren Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Verlängerung zweimal um je ein Jahr möglich nach Maßgabe des Vertrags
Verschiedene Objekte im Stadtgebiet der Stadt Neuenrade, siehe Anlage zu den Vergabeunterlagen
Angebotspreis
Höhe der angegebenen Produktivstunden
Siehe § 160 III GWB- unverzüglich gegenüber der Stadt Neuenrade nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren;- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung;- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen;- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Neuenrade, der Rüge nicht abhelfen zu wollen;siehe § 135 II GWB;- 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss.Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EUSiehe § 160 III GWB- unverzüglich gegenüber der Stadt Neuenrade nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren;- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung;- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen;- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Neuenrade, der Rüge nicht abhelfen zu wollen;siehe § 135 II GWB;- 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss.Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EUSiehe § 160 III GWB- unverzüglich gegenüber der Stadt Neuenrade nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren;- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung;- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen;- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Neuenrade, der Rüge nicht abhelfen zu wollen;siehe § 135 II GWB;- 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss.Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU
elektronisch über den Vergabemarktplatz
§ 56 VGV:
(2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird.(3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.(4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkassen,Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe:- bei Personen- und Sachschäden mindestens 5.000.000,- EUR- bei Vermögensschäden mindestens 2.500.000,- EUR- bei Allmählichkeits- und Abwasserschäden mindestens 2.500.000,- EUR- bei Bearbeitungsschäden mindestens 2.500.000,- EUR- bei Schlüsselverlustrisiko mindestens 50.000,- EURDie Haftungssummen verstehen sich je Einzelfall
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Referenzliste mit mindestens drei vergleichbaren Referenzen der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers unter Verwendung des Formulars "Angabe von Referenzen" (Formular siehe Ausschreibungsunterlagen)