Der Märkische Kreis (Auftraggeber) ist als Träger des Rettungsdienstes in seinem Hoheitsgebiet verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung, einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst, sicherzustellen. Dazu beabsichtigt der Auftraggeber, ab dem 01.01.2027 die Durchführung der Notarztversorgung in den Kommunen Altena/Nachrodt-Wiblingwerde (am Standort Altena) sowie Werdohl/Neuenrade (am Standort Werdohl) durch öffentlich-rechtlichen Vertrag und unter Bezugnahme auf das Rettungsgesetz NRW auf geeignete notärztliche Leistungserbringer zu übertragen. Die Vertragslaufzeiten für die losbezogenen Notarztstandorte Altena (Los 1) und Werdohl (Los 2) betragen zunächst zwei Jahre (Los 1) und drei Jahre (Los 2) und beinhalten ein einseitiges Optionsrecht für den Auftraggeber, nach Ablauf der zwei- bzw. dreijährigen Grundlaufzeit die vertragliche Vereinbarung zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die Übertragung der Notarztversorgung umfasst die notärztliche Personalgestellung durch die zukünftigen Auftragnehmer sowie - auf Grundlage der mit der Leistungsbeschreibung beschriebenen Inhalte und der zwischen dem Auftraggeber und den künftigen Leistungserbringern abzuschließenden Dienstleistungsverträge - die sich darauf beziehenden Leistungen.
Nähere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Der Umfang der durch den Auftragnehmer regelhaft sicherzustellenden Personalgestellung umfasst abweichend von dem im Rettungsdienstbedarfsplan festgelegten Bedarf durchschnittlich sechs von sieben Wochentagen pro Los (Standort). Der siebte Wochentag wird regelhaft vom Auftraggeber mit eigenem Personal abgebildet. Dabei wird der konkrete Diensttag des eigenen Personals dem Auftragnehmer zur besseren Planbarkeit zum Ende des Monats mitgeteilt, der zwei Monate vor dem zu planenden Dienstmonat liegt (Vorvormonat).Der Zielwert der zur Verfügung zu stellenden Vollzeitäquivalente auf Grundlage einer 48h-Woche beträgt 5,1.
Die Laufzeit des Vertrags beträgt für Los 1 zwei Jahre sowie für Los 2 drei Jahre.Für beide Lose besteht eine Verlängerungsoption nach Maßgabe der Vergabeunterlagen von zweimal je einem Jahr.
Die Vergabe erfolgt in zwei Losen:Los 1 (Altena / Nachrodt-Wiblingwerde) Standort in AltenaLos 2 (Werdohl / Neuenrade) Standort in Werdohl
Der Bieter hat in seinem Angebot je Los per Preisblatt den Preis für die zu erbringende Leistung für das erste Auftragsjahr anzugeben als Summe der nachrichtlich anzugebenden Brutto-Personalkosten und der Overhead-Kosten.Zuschlagsrelevant ist der sich daraus ergebende Wertungspreis:Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird der Auftraggeber einen prognostizierten Gesamtpreis über die maximale Vertragslaufzeit inklusive möglicher optionaler Verlängerungen ermitteln, in den die optionalen Jahre jeweils nur zu 50% eingehen. Zudem wird in der Berechnung des Wertungspreises von einer jährlichen Steigerung von 3% ausschließlich bei Position 1 (Brutto- Personalkosten) der Anlage Preisblatt ausgegangen. Position 2 (Overhead-Kosten) geht ohne Änderung in den Wertungspreis ein.Die Preise werden kaufmännisch auf die zweite Nachkommastelle gerundet.Näheres hierzu siehe Vergabeunterlagen.
Bewerber- und Bieterfragen sind ausschließlich in Schriftform über die Kommunikationsschnittstelle der e-Vergabe-Plattform zu stellen. Die Antworten werden in einer Frage- und Antwortübersicht zusammengefasst und über die Kommunikationsschnittstelle der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
Die Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen endet am 28.08.2026..
Siehe § 160 III GWB- unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren;- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung;- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen;- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen;siehe § 135 II GWB;- 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss.Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU
elektronisch über den Vergabemarktplatz
§ 56 VGV:
(2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird.(3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.(4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes / Bescheinigung in Steuersachen (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate).
Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
Vorlage einer Eigenkapitalbescheinigung oder bei bestehender Bilanzierungspflicht eines Jahresabschlusses (Bilanz, Auszug) des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres.
Anlage "Referenzliste" (siehe Ziff. 4.1 der Anlage "V&B").
Anlage "Personalliste" (einschl. der Qualifikationsnachweise des einzusetzenden und bereits gebundenen Notarztpersonals); alternativ bzw. ergänzend gesonderte Liste und Erklärung von - noch nicht gebundenen - Notärzten, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen und/oder ggf. Konzept, wie sichergestellt wird, dass die zur Auftragserfüllung noch erforderlichen Notärzte bei Leistungsbeginn tatsächlich zur Verfügung stehen werden (siehe Ziff. 4.2 b) Anlage "V&B").
Der Vertrag kann zweimal um je ein Jahr verlängert werden.Siehe hierzu Vergabeunterlagen.