Wartungsarbeiten am Montag, 27.04.2026 von ca.14:00 bis 16:00 Uhr

Verfahrensangaben

Realschule Bünde-Mitte, Strotweg 19, 32257 Bünde, Erweiterung; Fachplanungsleistun...

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
25.05.2026
02.06.2026 11:40 Uhr
19.06.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Kommunalbetriebe Bünde - Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) - Gebäudemanagement
057580004004-39001-50
Südlenger Straße 1
32257
Bünde
Deutschland
DEA43
Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle
ZVS@buende.de
+49 5223161-334
+49 5223161-6351

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle
057580004004-31001-91
Bahnhofstraße 13+15
32257
Bünde
Deutschland
DEA43
ZVS@buende.de
+49 5223161-334
+49 5223161-6351
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 251-4115307

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
71321000-4
71321200-6
71321300-7
71321400-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Kommunalbetriebe Bünde -AöR- beabsichtigen, die städtische Realschule Bünde-Mitte in Bünde um zusätzliche Unterrichtsflächen und ergänzende Funktionsräume zu erweitern bzw. im Bestand umzubauen, sowie eine Einfeldsporthalle neu zu errichten.

Dieses Vergabeverfahren betrifft das Gewerk Fachplanungsleistung HLS als Los aller Planungsleistungen.

Ziel der Fachplanung ist die Entwicklung einer energeieffizienten, wirtschaftlichen und betriebssicheren technischen Gebäudeausrüstung unter Berücksichtigung der schulischen Nutzung sowie der Anforderungen an Sporthallen.

Gegenstand der Beauftragung ist das Leistungsbild FachplanungTechnische Gebäudeausrüstung gemäß §§ 53-56 HOAI 2021 (Leistungsphasen 1-8).
Die Planung umfasst folgende Anlagegruppen:
- AG 1: Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
- AG 2: Wärmeversorgungsanlagen
- AG 3: Lufttechnische Anlagen
- AG 8: Gebäudeautomation (HLKS-relevante Anteile)

Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht.

Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie den Vergabeunterlagen nebst weiteren Anlagen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Details zu den geforderten Leistungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Strotweg 19
32257
Bünde
Deutschland
DEA43

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Das Angebot mit dem niedrigsten wertbaren Netto-Gesamthonorar in Euro erhält die volle Punktzahl.

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept zur Leistungserbringung - Qualität des Konzeptes

In diesem Konzept stellt der Bieter mindestens dar:
- die Herangehensweise insbesondere mit Blick auf die Besonderheiten der Planungsaufgabe (z.B. Zeitplan, Budget, Kombination aus Schule und Sporthalle, ggfs. Holzhybridlösung)
- die Einbindung der Auftraggeberin und die Zusammenarbeit mit dem Planungsteam,
- sein Kosten-, Termin- und Qualitätsmanagement (z.B. die Maßnahmen zur Einhaltung der Projektkosten sowie die Vorgehensweise bei Bauverzug, Kostenüberschreitung und Personalmangel von beauftragten Unternehmen; von besonderer Wichtigkeit ist die Darstellung zur Vermeidung von Planungsverzügen)

Umfang: max. 8 DIN-A4 Blätter

Bewertung: Bewertet werden die Qualität der Vorschläge des Bieters zur Herangehensweise und Bewältigung der Aufgabenstllungen. Das Konzept muss mindestens die Wertungskriterien abbilden. Näheres ist der Anlage RBM 0.7 zu entnehmen.

Das Konzept ist in einem Präsentations- und Verhandlungstermin zu präsentieren.

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Organisation des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personal

In diesem Konzept stellt der Bieter mindestens dar:
- Der Bieter hat die Organisation des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals als strukturelle und prozessuale Lösungen für den Einsatz des für das Projekt vorgesehenen Personals darzustellen.
Hierfür sind die für die Bearbeitung des Projekts vorgesehenen Personen namentlich unter Angabe ihrer Qualifikation zu benennen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
- Zur Darstellung der Organisation ist weiter eine Vertretungsregelung für den Projektverantwortlichen (Architekt/ Planer) darzustellen. Bei der Vertretung muss dargestellt werden, wie diese organisiert bzw. sichergestellt werden soll.
- Weiter ist die Verteilung der Zuständigkeiten bei der Ausführung des Auftrags sowie die Präsenz des Personals vor Ort darzustellen.

Bewertung: Es wird auf das konkrete, für die Leistung vorgesehene Personal und dabei auf den Projektverantwortlichen (Architekt/ Planer) und, soweit vorhanden, z. B. den Bauleiter, den technischen Zeichner usw. abgestellt. Bewertet werden strukturelle und prozessuale Lösungen für den Einsatz des für das Projekt vorgesehenen Personals.
Das Konzept muss mindestens die Wertungskriterien abbilden. Näheres ist der Anlage RBM 0.7 zu entnehmen.

Das Konzept ist in einem Präsentations- und Verhandlungstermin zu präsentieren.

Gewichtung
20,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht.
Stufe 1 Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungs-planung).
Stufe 2 Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 7 (Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe)
Stufe 3 Grundleistungen der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung).

Weitere, über die in der Leistungsbeschreibung/ im Leistungsverzeichnis beschriebenen hinausgehende Besondere Leistungen werden - sofern erforderlich - gesondert vereinbart und vergütet.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb
gem. § 17 Abs. 1 VGV

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDMLAUG

Einlegung von Rechtsbehelfen

Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu bezeichnen. Verfahrensrügen sollen über das Vergabeportal eingereicht werden. Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der angebenden Vergabekammer bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Danach ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Vergabestelle wird entsprechend der vergaberechtlichen Vorgaben die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen verlangen. Erfolgt die Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur nicht fristgerecht, wird das Angebot ausgeschlossen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingende bzw. fakutative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

s. Nr. 3.1.2, 3.1.3, 3.1.4 bzw. 3.1.5 der Anlage RBM 6.1 (Bewerberbogen)
Die Angabe ist erforderlich von jedem Bewerber/ jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ jedem Nachunternehmer, auf dessen technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft.

Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.

Zwingende bzw. fakutative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

s. Nr. 3.1.2 der Anlage RBM 6.1 (Bewerberbogen)
Die Angabe ist erforderlich von jedem Bewerber/ jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ jedem Nachunternehmer, auf dessen technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft.

Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.

Zwingende bzw. fakutative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

s. Nr. 3.1.2 der Anlage RBM 6.1 (Bewerberbogen)
Die Angabe ist erforderlich von jedem Bewerber/ jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ jedem Nachunternehmer, auf dessen technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft.

Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.

Zwingende bzw. fakutative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

s. Nr. 3.1.2 bzw. 3.1.4 der Anlage RBM 6.1 (Bewerberbogen)
Die Angabe ist erforderlich von jedem Bewerber/ jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ jedem Nachunternehmer, auf dessen technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft.

Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.

Zwingende bzw. fakutative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

s. Nr. 3.1.2 der Anlage RBM 6.1 (Bewerberbogen)
Die Angabe ist erforderlich von jedem Bewerber/ jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ jedem Nachunternehmer, auf dessen technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft.

Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.

Zwingende bzw. fakutative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

s. Nr. 3.1.2 der Anlage RBM 6.1 (Bewerberbogen)
Die Angabe ist erforderlich von jedem Bewerber/ jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ jedem Nachunternehmer, auf dessen technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft.

Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.

Zwingende bzw. fakutative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

s. Nr. 3.1.2 bzw. 3.1.3 der Anlage RBM 6.1 (Bewerberbogen)
Die Angabe ist erforderlich von jedem Bewerber/ jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ jedem Nachunternehmer, auf dessen technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft.

Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.

Zwingende bzw. fakutative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

s. Nr. 3.1.2 bzw. 3.1.3 der Anlage RBM 6.1 (Bewerberbogen)
Die Angabe ist erforderlich von jedem Bewerber/ jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ jedem Nachunternehmer, auf dessen technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft.

Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.

Zwingende bzw. fakutative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

s. Nr. 3.1.2 bzw. 3.1.3 der Anlage RBM 6.1 (Bewerberbogen)
Die Angabe ist erforderlich von jedem Bewerber/ jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ jedem Nachunternehmer, auf dessen technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft.

Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.

Zwingende bzw. fakutative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

s. Nr. 3.1.2 der Anlage RBM 6.1 (Bewerberbogen)
Die Angabe ist erforderlich von jedem Bewerber/ jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ jedem Nachunternehmer, auf dessen technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft.

Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.

Zwingende bzw. fakutative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

s. Nr. 3.1.2 bzw. 3.1.3 der Anlage RBM 6.1 (Bewerberbogen)
Die Angabe ist erforderlich von jedem Bewerber/ jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ jedem Nachunternehmer, auf dessen technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft.

Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.

Zwingende bzw. fakutative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

s. Nr. 3.1.2 bzw. 3.1.3 der Anlage RBM 6.1 (Bewerberbogen)
Die Angabe ist erforderlich von jedem Bewerber/ jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ jedem Nachunternehmer, auf dessen technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft.

Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.

Zwingende bzw. fakutative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

s. Nr. 3.1.2 der Anlage RBM 6.1 (Bewerberbogen)
Die Angabe ist erforderlich von jedem Bewerber/ jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ jedem Nachunternehmer, auf dessen technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft.

Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.

Zwingende bzw. fakutative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

s. Nr. 3.1.2 der Anlage RBM 6.1 (Bewerberbogen)
Die Angabe ist erforderlich von jedem Bewerber/ jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ jedem Nachunternehmer, auf dessen technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft.

Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.

Zwingende bzw. fakutative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

s. Nr. 3.1.2 der Anlage RBM 6.1 (Bewerberbogen)
Die Angabe ist erforderlich von jedem Bewerber/ jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ jedem Nachunternehmer, auf dessen technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft.

Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.

Zwingende bzw. fakutative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

s. Nr. 3.1.2 der Anlage RBM 6.1 (Bewerberbogen)
Die Angabe ist erforderlich von jedem Bewerber/ jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ jedem Nachunternehmer, auf dessen technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft.

Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.

Zwingende bzw. fakutative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

s. Nr. 3.1.2, 3.1.3, 3.1.4 bzw. 3.1.5 der Anlage RBM 6.1 (Bewerberbogen)
Die Angabe ist erforderlich von jedem Bewerber/ jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ jedem Nachunternehmer, auf dessen technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft.

Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.

Zwingende bzw. fakutative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

s. Nr. 3.1.2 bzw. 3.1.5 der Anlage RBM 6.1 (Bewerberbogen)
Die Angabe ist erforderlich von jedem Bewerber/ jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ jedem Nachunternehmer, auf dessen technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft.

Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.

Zwingende bzw. fakutative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

s. Nr. 3.1.2 bzw. 3.1.5 der Anlage RBM 6.1 (Bewerberbogen)
Die Angabe ist erforderlich von jedem Bewerber/ jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ jedem Nachunternehmer, auf dessen technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft.

Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.

Zwingende bzw. fakutative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

s. Nr. 3.1.2 der Anlage RBM 6.1 (Bewerberbogen)
Die Angabe ist erforderlich von jedem Bewerber/ jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ jedem Nachunternehmer, auf dessen technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft.

Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.

Zwingende bzw. fakutative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

s. Nr. 3.1.2 der Anlage RBM 6.1 (Bewerberbogen)
Die Angabe ist erforderlich von jedem Bewerber/ jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ jedem Nachunternehmer, auf dessen technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft.

Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.

Zwingende bzw. fakutative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

s. Nr. 3.1.2 der Anlage RBM 6.1 (Bewerberbogen)
Die Angabe ist erforderlich von jedem Bewerber/ jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ jedem Nachunternehmer, auf dessen technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft.

Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

s. Nr. 3.1.1 der Anlage RBM 6.1 (Bewerberbogen)

Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014

Die Angabe ist erforderlich von jedem Bewerber/ jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ jedem Nachunternehmer, auf dessen technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft.

Zur Bestätigung der gemachten Angaben sind entsprechende Unterlagen dem Bewerberbogen als Anlage beizufügen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

s. Nr. 3.1.1 der Anlage RBM 6.1 (Bewerberbogen)

Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014

Die Angabe ist erforderlich von jedem Bewerber/ jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ jedem Nachunternehmer, auf dessen technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft.

Zur Bestätigung der gemachten Angaben sind entsprechende Unterlagen (z.B. Handelsregisterauszug) dem Bewerberbogen als Anlage beizufügen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Gesamtumsatz (netto) für die Geschäftsjahre 2023 - 2025

s. Nr. 3.2.1 der Anlage RBM 6.1 (Bewerberbogen)

Die Angabe ist erforderlich von jedem Bewerber/ jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ jedem Nachunternehmer, auf dessen technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft (soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist).

Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.

Es handelt sich um ein Auswahlkriterium, bei dem max. 20 P. erreicht werden können.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
20,00

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Mindestdeckungssummen:
3 Mio EUR für Personenschäden
3 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden sowie sonstige Schäden

Maximierung der Ersatzleistungen auf das 2-fache der vorbenannten Deckungssummen pro Jahr

s. Nr. 3.2.2 der Anlage RBM 6.1 (Bewerberbogen)

Die Angabe ist erforderlich von jedem Bewerber/ jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft.

Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.

Zur Bestätigung der gemachten Angaben sind entsprechende Unterlagen (z.B. Versicherungsnachweis) dem Bewerberbogen als Anlage beizufügen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Mindestanforderung Referenzen: mindestens eine Referenz des Büros:
- Die Leistung muss sich auf die Planung aus dem Bereich Bildungsbauten beziehen;
- Es wurden die Leistungsphasen 2-8 bearbeitet und Leistungsphase 8 erreicht; Das Projektvolumen (KG 200 bis 700) muss sich auf mindestens 7 Mio. Euro netto belaufen und die anrechenbaren Kosten für die gegenständliche Leistung auf mindestens 500.000 Euro netto
- Es handelt sich um eine Referenz, die nicht älter als 5 Jahre ist (Stichtag ist der Ablauf der Teilnahmefrist; maßgeblich ist der Beginn der LPh 8).

s. Nr. 3.3.1 der Anlage RBM 6.1 (Bewerberbogen)

Die Angabe ist erforderlich von jedem Bewerber/ jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ jedem Nachunternehmer, auf dessen technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft (soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist).

Zur Bestätigung der gemachten Angaben sind entsprechende Unterlagen (z.B. Projektsteckbrief mit Foto, max. 1 DIN A4-Seite) dem Bewerberbogen als Anlage beizufügen.

Es handelt sich um ein Auswahlkriterium, bei dem max. 80 P. erreicht werden können.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
80,00

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Mindestanforderung Qualifikation: Im Unternehmen sind mindestens drei Berufsträger (einschließlich Inhaber) beschäftigt mit einem Hochschul- oder Fachhochschulabschluss oder einer gleichwertigen Qualifikation.

s. Nr. 3.3.1 der Anlage RBM 6.1 (Bewerberbogen)

Die Angabe ist erforderlich von jedem Bewerber/ jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ jedem Nachunternehmer, auf dessen technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft (soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist).

Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Sind der/dem/den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, dem Vertrag und den besonderen Vertragsbedingungen TVgG NRW zu entnehmen.

Die Kommunalbetriebe Bünde -AöR- behalten sich vor, die Ausführung des Auftrages in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses den Bietern anzutragen, die im Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der zuvor beauftragte Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig ausfällt.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für den Teilnahmeantrag

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung