Die Kommunalbetriebe Bünde AöR beabsichtigen, das städtische Freiherr-vom-Stein-Gymnasium in Bünde um einen 3-geschossigen Klassentrakt zu erweitern. Im Erdgeschoss des Erweiterungsbauwerkes werden zum Ersatz des abgängigen Fahrradparkhauses Abstellflächen für 206 Fahrräder geschaffen. Daneben sind hier untergeordnete Räumlichkeiten für Technik und Lagerung geplant. Dementsprechend wird das Erdgeschoss in einer offenen und nur in Teilbereichen gedämmten Bauweise hergestellt. Im ersten und zweiten Obergeschoss entstehen baugleich Räume für jeweils fünf Klassen und dazugehörige Nebenräume. Ein untergeordnetes Bauwerk mit Verkehrs- und Sanitärflächen stellt die Verbindung der Erweiterung zum Bestandsgebäude her.Dieses Vergabeverfahren betrifft das Gewerk Erweiterte Rohbauarbeiten als Los aller Bauleistungen. Gegenstand der zu erbringenden Leistungen sind u.a. die Baustelleneinrichtung, Baustellenzufahrt, Erdarbeiten, Drainagearbeiten, Wasserhaltung (offen), Baugrundverbesserung Betonsäulen, Grundleitungen, Leerrohre unter Bodenplatte, Abbrucharbeiten, Maurerarbeiten, Betonarbeiten, Betonarbeiten im Bestand, Stahlbauarbeiten im Bestand, Stahlverbundträger und Stahlverbundstützen, Halbfertigteildecke mit Ortbetonergänzung, Fertigteile, Putzarbeiten und Abdichtungen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis sowie den Vergabeunterlagen nebst weiteren Anlagen.
Details zu den geforderten Leistungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Offenes Verfahren gem. § 3b EU Abs. 1 VOB/A
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu bezeichnen. Verfahrensrügen sollen über das Vergabeportal eingereicht werden. Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der angebenden Vergabekammer bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Danach ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.
Stadt Bünde, Bahnhofstraße 13+15, 32257 Bünde, Raum 237
Bieter oder ihre Bevollmächtigten sind nicht zugelassen.
Die Vergabestelle wird entsprechend der vergaberechtlichen Vorgaben die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen verlangen. Erfolgt die Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur nicht fristgerecht, wird das Angebot ausgeschlossen.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, vgl. VHB-Formblatt 124.
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über jeweils mindestens 5 Mio. EUR für Personenschäden und 5 Mio. EUR für Sachschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der oben genannten Deckungssumme pro Jahr betragen. Eine projektbezogene Aufstockung einer bestehende Versicherung des Bieters im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit dem Angebot nachzuweisen, § 6a EU Nr. 2 lit. a) VOB/A.
Eigenerklärung zu Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind gem. VHB-Formblatt 124: Erklärung, dass der Bieter in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Auf Verlangen vorzulegen: Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, vgl. VHB-Formblatt 124.
Eigenerklärung zur Eintragung gemäß VHB-Formblatt 124. Auf Verlangen vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer, vgl. VHB-Formblatt 124.
sind der/dem/denLeistungsbeschreibung, Vertrag, BVB, Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022, TVgG-NRW zu entnehmen.
Die KBB behalten sich vor, die Ausführung des Auftrages in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses den Bietern anzutragen, die im Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der zuvor beauftragte Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig ausfällt.