Straßenausbau und Kanalsanierung der Straße "Mühlenfeldstraße" (mit der Abschnittsbildung von "Ahler Straße" bis "Hasenneststraße"), 32257 Bünde; Planungsleistungen Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen
Die auszuschreibende (Bau-) Leistung umfasst folgende Hauptpositionen:Leistungsphasen 2-3 und 5-8, gesamt 81,35 % für die Verkehrsanlagen,Leistungsphasen 2-3 und 5-9, gesamt 86,50 % für die Ingenieurbauwerke
Leistungsphasen 2-3 und 5-8, gesamt 81,35 % für die Verkehrsanlagen,Leistungsphasen 2-3 und 5-9, gesamt 86,50 % für die Ingenieurbauwerke
Ein Referenzprojekt wird als vergleichbar angesehen, wenn es innerhalb der letzten 3 Jahre als Baumaßnahme des öffentlichen Sektors als gemeinsame Straßenbau- und Kanalbaumaßnahme geplant und in der Bauphase betreut wurde.
Darstellung im Vordruck 1 a - Leitung und stellv. Leitung (Anlagen zur Anlage "Zuschlagskriterien"): Benennung der der Projektleitung und stellvertretende Projektleitung, Projekt, Kurzbeschreibung/ Bennung der Leistung, anrechenbare Baukosten, Auftraggeber und Zeitraum
Mindestanforderung: Die Projektleitung muss über mind. 3 Jahre einschlägige oder eine vergleichbare Berufserfahrung verfügen, andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen (Lebenslauf, akademischer Grad)
Mindestens ist darzustellen, dass die Berufsbezeichnung "Bachelor of Science" oder "Bachelor of Arts" geführt werden kann.
Der Nachweis des akademischen Grades ist gesondert durch eine Kopie des Abschlusszeugnisses der (Fach-)Hochschule zu erbringen
Aus dem Kurzlebenslauf sind die Eckdaten Ausbildung (Studium) und Beruflicher Werdegang (Benennung der Arbeitgeber, Zeitraum der Betriebszugehörigkeit, stichpunktartige Arbeitsschwerpunkte) nachvollziehbar und schlüssig darzustellen.
(Anforderungen siehe Vordruck 1b-Projektleitung, Anlage zur Anlage "Zuschlagskriterien)
Mindestanforderung: Die stellvertretende Projektleitung muss über mind. 3 Jahre einschlägige oder eine vergleichbare Berufserfahrung verfügen, andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen (Lebenslauf, akademischer Grad)
(Anforderungen siehe Vordruck 1c - stellv.Projektleitung, Anlage zur Anlage "Zuschlagskriterien)
Erläuterung der Organisationsstrukturen des Büros allgemein und insbesondere für das geplante Projekt: Vertretungsregelungen, Erreichbarkeit des Ausführungsortes, Reaktionszeiten in der Planung und in der Bauausführung während der Geschäftszeiten, Anwesenheitsintervalle der örtl. Bauleitung während der Hauptbauarbeiten, Zeitschiene Planung bis einschl. LPH 6 bzw. Projektzeitplan als Anlage zur Anlage "Zuschlagskriterien"
(Darstellung im Vordruck 2 - Qualitätskonzept)
Die Bewertung des Honorarangebots erfolgt anhand der vom Bieter angebotenen Honorarsumme. Bewertet wird das voraussichtliche Gesamthonorar, brutto, für die ausgeschriebenen Planungsleistungen, inklusive der Nebenkosten und Zu- sowie Abschlägen
Terminplanungen:Fertigstellung der Ausführungsplanung Leistungsphase 6 spätestens bis zum 01.03.2027Bauausführung geplant zeitnah nach Vergabe der Bauleistung: 2027
Offenes Verfahren nach § 15 VgV
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu bezeichnen. Verfahrensrügen sollen über das Vergabeportal eingereicht werden. Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der angebenden Vergabekammer bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Danach ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.
Zahlungsfrist: (§ 8 Vertrag)Der AG leistet keine Vorauszahlungen.Abschlagszahlungen werden 18 Werktage nach Zugang der prüffähigen Abschlagsrechnung fällig.Die Schlussrechnung wird 30 Werktage nach Zugang der prüffähigen Schlussrechnung fällig.