Freiherr-vom-Stein-Gymnasium, Ringstraße 69, 32257 Bünde; Erweiterung, raumlufttechnische Anlagen
Die auszuschreibende (Bau-) Leistung umfasst folgende Hauptpositionen:- Lieferung und Montage von 12 Stück dezentrales Zu- und Abluftgerät- Lieferung und Montage von ca. 256,00 m² Blechkanäle und Blechtkanalformstücke aus verz. Stahlblech- Lieferung und Montage von ca. 237,00 m² Blechkanalformstücke, größte Kantenlänge bis 500 mm- Lieferung und Montage von ca. 87,00 m Wickelfalzrohre nach DIN EN 1506 und 12237 aus verzinktem Stahlblech in verschiedenen Dimensionen- Lieferung und Einbau von ca. 480,00 m² Wärmedämmung für Blechkanäle und Formstücke
Detail zu den geforderten Leistungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben
Offenes Verfahren gem. § 3b EU Abs. 1 VOB/A
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu bezeichnen. Verfahrensrügen sollen über das Vergabeportal eingereicht werden. Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der angebenden Vergabekammer bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Danach ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.
Zur Klarstellung:Die Berechnung der Dauer der Bindefrist in Tagen wurde wie folgt vorgenommen:Eröffnungstermin 22.07.2026, 11:00 Uhr zuzüglich 70 Tage = Bindefristende am 30.09.2026, 23:59 Uhr
Stadt Bünde, Bahnhofstraße 13+15, 32257 Bünde, Raum 237
Bieter oder ihre Bevollmächtigten sind nicht zugelassen.
Die Vergabestelle wird entsprechend der vergaberechtlichen Vorgaben die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen verlangen. Erfolgt die Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur nicht fristgerecht, wird das Angebot ausgeschlossen.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Auf Verlangen vorzulegen:Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 45b EStG
Auf Verlangen vorzulegen:Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
Auf Verlangen vorzulegen:rechtkräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, vgl. VHB-Formblatt 124.
Auf Verlangen vorzulegen: Nachweis zum Umsatz durch testierte Jahresabschlüsse oder eine Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über jeweils mindestens 5 Mio. EUR für Personenschäden und 5 Mio. EUR für Sachschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der oben genannten Deckungssumme pro Jahr betragen. Eine projektbezogene Aufstockung einer bestehende Versicherung des Bieters im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit dem Angebot nachzuweisen, § 6a EU Nr. 2 lit. a) VOB/A.
Eigenerklärung zu Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind gem. VHB-Formblatt 124: Erklärung, dass der Bieter in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Auf Verlangen vorzulegen: Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, vgl. VHB-Formblatt 124.
Eigenerklärung zur Eintragung gemäß VHB-Formblatt 124.
Auf Verlangen vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer, vgl. VHB-Formblatt 124.
Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft vgl. VHB-Formblatt 124.
Auf Verlangen vorzulegen:qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
sind der/dem/denLeistungsbeschreibung, Vertrag, BVB, Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022, TVgG-NRW und den VHB-Formblättern 213, 214, 241, 244, 513, 236 zu entnehmen.
Die KBB behalten sich vor, die Ausführung des Auftrages in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses den Bietern anzutragen, die im Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der zuvor beauftragte Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig ausfällt.